Pettstadt führt flächendeckend Tempo 30 ein - als erste Gemeinde im Kreis Bamberg
Autor: Redaktion
Pettstadt, Donnerstag, 07. Oktober 2021
In Pettstadt gilt ab sofort eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung. Als erste Gemeinde im Landkreis Bamberg hat der Ort flächendeckend eine Tempo-30-Zone eingeführt.
30er-Zone: In Pettstadt (Kreis Bamberg) gilt ab sofort ein völlig neues Verkehrskonzept. Als erste Gemeinde im Landkreis Bamberg führt Pettstadt im gesamten Ort eine Tempo-30-Zone ein. Als Vorfahrtsregelung gilt künftig einheitlich "Rechts vor Links“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung auf der Gemeindewebseite vom Donnerstag (7. Oktober 2021).
An sämtlichen Ortseinfahrten weisen demnach entsprechende Schilder deutlich auf die neuen Verkehrsregelungen hin. Neben den vorfahrtsregelnden Schildern werden laut Angaben der Gemeinde ebenfalls nahezu alle Parkverbots- und Halteverbotszeichen im Ort abgebaut.
Pettstadt setzt auf neues Verkehrskonzept: Tempo-30-Zone im ganzen Ort
Weil der Hauptort aufgrund seiner Lage etwas abseits überörtlicher Straßen ideale Voraussetzungen biete, habe die Gemeinde Pettstadt als örtliche Verkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bamberg und der Polizei Bamberg-Land ein neues Verkehrskonzept erarbeitet, das den "weitestgehenden Abbau aller Verkehrsschilder" vorsehe.
"Der gemeindliche Bauhof hat, nachdem das Konzept vom Gemeinderat gebilligt wurde, in dieser Woche mit der Umsetzung begonnen und legte die Axt an den Schilderwald", heißt es auf der Webseite der Gemeinde weiter. Demzufolge seien 60 Rohre, an denen bisher Vorfahrts- und Temposchilder sowie Park- und Halteverbotszeichen angebracht waren, von den Gemeindearbeitern abgebaut worden. "126 jetzt unnötige Schilder wurden auf einem Schrotthaufen gesammelt."
Die Gemeinde Pettstadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu beachten. Durch das neue Tempolimit verbessere sich die Verkehrssicherheit sowie die Aufenthalts- und Wohnqualität im gesamten Ort, erklärte Bürgermeister Jochen Hack.
Halte- und Parkregeln: Gemeinde Pettstadt mit wichtiger Bitte
Die Gemeinde Pettstadt verweist gleichzeitig auf die allgemein gültigen Halte- und Parkregeln und bittet Autofahrerinnen und Autofahrer, nicht dort zu halten oder zu parken, wo andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert würden oder die öffentliche Sicherheit eingeschränkt werde.
"Die allgemeinen Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, wie das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme und das Gebot der Rechts-vor-Links-Regelung, werden durch dieses neue Verkehrskonzept in den Mittelpunkt gerückt und sind von allen Verkehrsteilnehmern zwingend zu beachten", teilt die Gemeinde mit.