Parkverbot im Wasserschutzgebiet ohne Wirkung

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Parkende Autos im Parkverbot und Wasserschutzgebiet: Bei schönem Wetter ist das in Bughof ein fast allabendliches Bild. Foto: Barbara Herbst
Parkende Autos im Parkverbot und Wasserschutzgebiet: Bei schönem Wetter ist das in Bughof ein fast allabendliches Bild. Foto: Barbara Herbst

Immer mehr motorisierte Angler und Sonnenanbeter stellen ihre Autos auf einer Wiese nahe Bughof ab. Den Stadtwerken bereitet das Sorge.

Die Schilder bei Bughof sind eigentlich eindeutig: Sie informieren auf einen Blick, dass die Wiese Teil eines Wasser-Schutzgebiets und das Parken verboten ist. Trotzdem werden sie immer öfter ignoriert, bevorzugt bei schönem Wetter. An lauen Abenden und an Wochenenden stehen, manchmal in Doppelreihen, Personenwagen und Kleinbusse in der Wiese unterhalb des Fuß- und Radwegs, der von der Jahnhalbinsel nach Bughof führt.

Die Fahrzeuge gehören den Anglern und Sonnenanbetern, die es in wachsender Zahl an die Regnitz vor der Buger Spitze zieht. Die Wiese, im übrigen auch Landschaftsschutzgebiet, gehört den Bamberger Stadtwerken.


In der Wasserschutzzone II

Und die sind gar nicht angetan davon, dass dort geparkt wird. Denn: "Das Grundstück befindet sich in der Wasserschutzzone II", erläutert Astrid Rosenberger aus der Stadtwerke-Pressestelle. In dieser sogenannten engeren Schutzzone gelten besondere Vorschriften.Unter anderem sei es verboten, Kraftfahrzeuge abzustellen. Läuft Benzin oder Öl aus, könnte es das Grundwasser verschmutzen.


Verstoß ist Ordnungswidrigkeit

Wer dort sein motorisiertes Fahrzeug abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Wasserschutzpolizei (WSP) Bamberg, zu deren Aufgaben auch die Ahndung von Verstößen gegen das Naturschutzgesetz zählt, hat in den vergangenen Wochen mehrmals Autofahrer aufgeschrieben, die das Parkverbot in der Schutzzone um das Wasserwerk "Gereuther Wiesen" bei Bughof ignoriert haben.

Die ungefähr zehn Fälle, von denen WSP-Leiter Heinz Römmelt berichtet, sind jedoch nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs. Sie hätten zu viele andere Aufgaben zwischen Gößweinstein und Schlüsselfeld, um die Parkverstöße in Bughof gezielt zu verfolgen, sagt der WSP-Chef. Man halte sie eben fest, wenn man beim Vorbeifahren sehe, dass Autos da stehen. Würde es die Wasserschutzpolizei drauf anlegen, hätten bereits viel mehr Parksünder Anzeigen kassiert.

Das Schild "Parken verboten" gibt es an der Stelle seit etwa fünf Jahren. Vorher hätten sie von Leuten, die zur Kasse gebeten wurden, immer wieder gehört, "da steht ja nicht, dass man da nicht parken darf", berichtet man bei den Stadtwerken.

Tatsächlich hat im Sommer 2012 das Thema auch schon einmal das Amtsgericht beschäftigt. Ein Angler hatte dem Knöllchen widersprochen, weil die Rechtslage seiner Meinung nach unklar war. Ihm ging es weniger um die 25 Euro für eine Ordnungswidrigkeit als vielmehr um das Prinzip. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, weil die Situation sich auch aus Sicht des Richters als juristische Grauzone darstellte.

Ausdrücklich hatte er den Kläger aber wissen lassen, dass nicht jeder Autofahrer ungestraft sein Auto auf jeder Wiese parken darf. Irgendwann seit 2012 behalfen sich die Stadtwerke dann mit großen Findlingssteinen, um Autofahrer fern zu halten. Aus Sicht der Wasserschutzpolizei hat das gut funktioniert: "Da war Ruhe", erinnert sich Heinz Römmelt, der Naturschützer in Polizei-Uniform.


Versuch mit großen Steinen

Die Grundstücksbesitzerin hat laut Stadtwerke-Sprecherin Rosenberger andere Erfahrungen gemacht: "Die Findlinge haben wir vor zwei Jahren dringend an einer anderen Stelle im Wasserschutzgebiet gebraucht. Weil sie in Bughof leider nur wenige Menschen davon abgehalten, sich einen Weg zum Parken zu suchen, haben wir sie dort abgebaut."

Inzwischen denkt man bei dem städtischen Versorgungsunternehmen über mögliche andere Hindernisse nach, um Autofahrer nachhaltig vom Wasserschutzgebiet fernzuhalten: Im Gespräch sind große Holzstämme oder das Ziehen eines Grabens.