Online-Petition zur Sperrzeit in Bamberg: Anlieger sollen mailen
Autor: Anna Lienhardt
Bamberg, Montag, 15. August 2016
Der Initiator der Sperrzeit-Petition ruft Innenstadt-Anwohner auf, ihm zu mailen. Doch welches Gewicht hat die Petition überhaupt?
Er schreibt, nun gehe es ans Eingemachte: "Wir suchen Anwohner der Innenstadt, die uns in einer kurzen E-Mail schreiben und beschreiben, wie sich die Lage seit der Einführung der Sperrzeit für sie geändert hat und ob die Situation vor der Einführung der Sperrzeit besser für sie war." Die Zeilen stammen von Nico Kolbe, einem der beiden Initiatoren der Sperrzeit-Petition.
Vier Wochen sind vergangen, nachdem ein erster Aufschrei durch die sozialen Netzwerke geisterte. Plötzlich war es wieder da, das sensible Thema "Sperrstunde". Die Jusos Bamberg hatten eine Podiumsdiskusion veranstaltet, im Internet tauchte die Petition auf. Es geht um diese Fakten: Der Stadtrat hatte 2011 beschlossen, dass werktags im Innenstadtbereich um zwei Uhr nachts die Sperrstunde greift, am Wochenende um vier Uhr morgens.
Genau das würde Kolbe gerne ändern. Sein Ziel für das Wochenende: keine Putzstunde. Diese gilt bayernweit von fünf bis sechs Uhr. Die Gemeinden können, wie Bamberg, die Sperrzeit aber noch anpassen. Die bisherige Regelung für unter der Woche würde Kolbe gerne bis um vier oder fünf Uhr ausweiten. Kolbe, selbst als Veranstalter und DJ aktiv, sagt: Es gehe ihm nicht um die Partygäste, sondern die Anwohner.
"Seit der Einführung der Sperrstunde wachen sie immer um zwei Uhr auf, wenn diese greift. Früher hat es sich besser verteilt." Das ist laut Kolbe zumindest der Standpunkt jener Anlieger, die seinem E-Mail-Aufruf bisher gefolgt sind, sechs an der Zahl. Der Initiator möchte erreichen, dass der Stadtrat über die aktuelle Regelung "noch einmal nachdenkt." Unterzeichnet haben die Online-Petition bisher 2069 Unterstützer, Stand 15. August.
Bei Studierenden thematisiert
Auf studentischer Seite wurde das Thema in den entsprechenden Gremien angeschnitten und zu Protokoll gebracht - damit die kommenden Vorsitzenden im nächsten Semester direkt Bescheid wüssten, erklärt Stefan Wolf. Der Vorsitzende des Arbeitskreises "Kommunales" des Studentischen Konvents merkt an, dass während der politischen Sommerpause nicht mit einer Initiative von studentischer Seite zu rechnen sei. Wolf ist bekannt, "dass einige auf dieser Seite unterschrieben haben". Auch er hofft, dass sich nach der Sommerpause der Stadtrat erneut mit dem Thema auseinander setzt. Gleichwohl ist Wolf durchaus realistisch: "Die Thematik wurde ziemlich zu den Akten gelegt." Bestätigt wird dieser Eindruck von Ulrike Siebenhaar, Pressesprecherin der Stadt Bamberg. Im Rathaus lägen weder Anfragen noch Anträge vor. "Wir spüren keinerlei Interesse, dass dieses Thema noch einmal aufgegriffen werden soll."
Sehr wohl Meinungen kommuniziert werden auf der Internetseite der Petition. Wie, das macht Sabine Sauer laut eigener Aussage "sprachlos". Die Vorsitzende des Bürgervereins Bamberg-Mitte betont: "Ziel war ja genau ein Kompromiss!" Für sie handelt es sich um "reine Lobbyarbeit". Sie habe aktuell keinerlei Rückmeldung von Anwohnern, die sich gegen die derzeitige Sperrstunden-Regelung aussprächen.
Wert der Unterschriften?
Stellt sich die Frage: Was sind die Unterschriften bei der Online-Petition überhaupt wert? Ulrike Siebenhaar aus dem Rathaus erklärt: "Eine Petition ist immer die grundsätzliche Möglichkeit des Bürgers, sich an die Behörde, den Bürgermeister, oder die Regierung zu wenden." Die Petition könne zwar jederzeit bei einer staatlichen Stelle eingereicht werden, es handle sich allerdings um ein formloses Ersuchen mit einem bestimmten Wunsch. "Die Stelle prüft das Anliegen und gibt Rückmeldung."
Online-Petitionen gelten laut Siebenhaar nicht als grundlegende Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren. Ein solches sei "grundsätzlich möglich für Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, wenn in Bamberg mindestens sechs Prozent der Gemeindebürger dafür unterschreiben". Das wären etwa 5000 Menschen.
Und: Ein Bürgerbegehren folgt Regeln der Gemeindeordnung, die Gemeinde prüft dementsprechend die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Siebenhaar bringt zudem den sogenannten Bürgerantrag ins Spiel: "Wenn ein Prozent der Gemeindebürger den Bürgerantrag unterzeichnet, wird die Zulässigkeit geprüft." Dann sei der Stadtrat verpflichtet, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Siebenhaar: "Die Bürger können den Stadtrat damit nur zwingen, über eine Sache zu entscheiden"
Und die Online-Petition? Ein festes Verfahren gebe es tatsächlich nur beim Deutschen Bundestag: die sogenannten E-Petitionen.