In Gundelsheim wurde eine ältere Dame (76) beim Auszug in einer Wohnung zurückgelassen.
Ein Makler findet in einer gekündigten Wohnung eine ältere Dame allein vor. Juristisch wird sie als Gegenstand nicht ordnungsgemäßer Räumung bezeichnet. Seitdem kümmert er sich. Doch wie soll es weitergehen? (PLUS)