Messerangreifer soll in ein betreutes Wohnheim
Autor: Stefan Fößel
Bamberg, Montag, 04. Dezember 2017
Ein Asylbewerber hatte einen Mitbewohner mit dem Messer angegriffen. Wenn er sich nicht die nächsten fünf Jahre bewährt, muss er in die Psychiatrie.
Am 3. Juni 2016 hatte Darian S. einen anderen Mann mit dem Messer angegriffen und an Nacken, Schulter und Unterarm verletzt. Er gilt jedoch als schuldunfähig, durch eine zum Tatzeitpunkt bestehende Psychose sei "die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht seines Tuns aufgehoben" gewesen. Im Verfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Bamberg ging es nun darum, ob S. für die Allgemeinheit gefährlich ist und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Der Staatsanwalt beantragte, die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen und diese zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger beantragte in erster Linie Freispruch und nur hilfsweise, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen.
Die Strafkammer hat sodann dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt. In dem zugleich ergangenen Bewährungsbeschluss wurde die Bewährungszeit auf fünf Jahre festgesetzt und dem Beschuldigten ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Zudem wurden er angewiesen, seinen Wohnsitz in einem Heim in Bamberg (betreutes Wohnen) zu nehmen und die ärztlich verordneten Medikamente zu nehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.
Den Bericht zum ersten Verhandlungstag lesen Sie hier.