Kostendeckung beim Ebracher Friedhof muss sein

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Die Friedhofsmauer soll im kommenden Jahr erneuert werden und bleibt bis dahin provisorisch gesichert. Foto: Walter Hanslok
Die Friedhofsmauer soll im kommenden Jahr erneuert werden und bleibt bis dahin provisorisch gesichert. Foto: Walter Hanslok

Wegen der ständigen Mahnung der Rechtsaufsicht passt der Ebracher Marktgemeinderat die Benutzungsgebühren moderat an. Außerdem soll im kommenden Jahr die marode Mauer erneuert werden.

Gestorben wird demnächst anders. Das heißt nach einer anderen finanziellen Modalitäten. Seit Jahren mahnt die Rechtsaufsicht im Zusammenhang mit dem Haushalt in Ebrach mehr Kostendeckung bei den Ausgaben für den Friedhof an. Seit 30 Jahren hat sich da praktisch nicht viel getan, gestand Bürgermeister Max-Dieter Schneider (SPD) zu. So befasste sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung intensiv mit dem Thema Friedhof, wobei es zwar in der Hauptsache um die Benutzungsgebühren, aber auch um weitere aktuelle Aspekte wie Mauer- und Treppenreparatur ging.

Fehlbeträge von jeweils 17 000 Euro wurden für den Friedhof in den Jahren 2009 und 2010 verbucht, im Jahr 2011 summierte sich dieser Betrag sogar auf 21 300 Euro, rechnete der Bürgermeister vor.
Um angesichts der ständigen Mahnung des Landratsamtes bezüglich einer Kostendeckung tätig zu werden, sei eine Gebührenerhöhung das Mittel der Wahl.

Für eine Orientierung hatte das Gremium Satzungen umliegender Kommunen vorliegen. "Vor 30 Jahren waren wir die teuersten", brachte Schneider in Erinnerung, nun liege man im Mittelfeld. Die derzeitigen Gebühren stammten letztlich aus dem Jahr 1982. 2002 wurden sie in Euro umgerechnet, also angepasst, und 2008 minimal erhöht, das heißt auf glatte Euro-Beträge gerundet.

Der Vorschlag Schneiders und der Verwaltung war derjenige, die Gebühren für ein Einzelgrab um 40 Euro und damit auf 300 Euro anzuheben. Alle anderen Grabstättenarten würden analog hochgerechnet. Das bedeutet, dass für ein Doppelgrab 600 Euro fällig würden, für eine Grabstelle mit drei Plätzen 900 Euro. Ein Kindergrab (Liegezeit zehn Jahre) würde dann 150, ein Urnengrab (hier ist eine Belegung mit bis zu vier Urnen möglich) 350 Euro kosten. Die Liegezeit würde unverändert bei 20 Jahren bleiben.

Wie die Aussprache zeigte, ist das Gremium grundsätzlich einverstanden. Eine Kostendeckung kann mit dieser moderaten Erhöhung freilich nicht erreicht, aber das Defizit reduziert und ein Signal an die Rechtsaufsicht gesendet werden.

Näher beschäftigte sich der Marktgemeinderat dann mit der Gebühr für die Nutzung der Leichenhauses. Bislang war es so geregelt, dass für eine Nutzung (drei Tage) 62 Euro entrichtet werden mussten. Nach einer Änderung des Bestattungsgesetzes können Bestatter Leichen bis zur Beerdigung auch in ihrer Firma aufbewahren, erläuterte Verwaltungschef Walter Hanslok. Als sinnvoll erachtet der Marktgemeinderat letztlich nun eine Pauschale für die Nutzung des Leichenhauses in der Höhe von 100 Euro.

Ein weiteres Thema bildeten dann Kränze. Konkret, ihr Weg von der Leichenhalle zum Grabhügel. Etliche Bestatter würden diesen Transport wohl nicht übernehmen, zeigte die Aussprache. So falle das in die Zuständigkeit des Totengräbers. Die Aufwandsentschädigung dafür (Höhe 15 Euro) müsste seitens der Bestatter übernommen werden, weil sie den Service schließlich meist auch dem Trauerhaus in Rechnung stellen, wurde befunden. Bei einer Gegenstimme wurden diese Neuerungen beschlossen.

Ein weiteres Friedhofsthema bildete die marode Wand an der Südseite des Gottesackers. Wie Bürgermeister Schneider auf Nachfrage Reinwand Gegners (ENL) erklärte, solle sie im kommenden Jahr erneuert werden. Norbert Dietmeyer (CSU) wiederum wollte wissen, wann die Reparaturarbeiten an der Treppe fertig sind. "Noch vor Wintereinbruch", sei mit der beauftragten Firma vereinbart.