Kommunalwahl in Bamberg: Stadt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl

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Die Stadt Bamberg gibt zur anstehenden Kommunalwahl wichtige Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen - das müssen Bürger beachten.

Seit diesem Mittwoch erhalten alle Wahlberechtigten in der Stadt Bamberg die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 8. März 2026. Darauf ist ein QR-Code angegeben, der mit der Website für die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen verlinkt ist. Allerdings funktioniert diese Seite nicht stabil bei allen Smartphone-Modellen. Unregelmäßigkeiten können auch beim Scannen des QR-Codes auftreten. Deshalb empfiehlt die Stadt Bamberg keine externen Apps für das Scannen des Codes zu verwenden, sondern die Kamera-Funktion des Handys, sofern diese das Scannen von QR-Codes unterstützt.

Noch ein Tipp für alle, die schneller ans Ziel kommen wollen: Auf der Seite, welche nach dem Scan des QR-Codes in der Regel erscheint, sollte nicht die Scroll-Funktion zum Auffinden von "Bamberg" genutzt, sondern direkt in die Eingabemaske "Bamberg" eingetippt werden. Nach der auf die Ortsauswahl folgenden Seiten müssen Sie einige Angaben machen und können dann den Briefwahlantrag versenden. Das Wahlamt arbeitet zusammen mit dem Software-Anbieter intensiv daran, den Service für alle Smartphone-Modelle stabil zu ermöglichen. Die Stadt Bamberg bittet um Verständnis für diese Einschränkung.

Kommunalwahl in Bamberg 2026: Mit und ohne QR-Code zu den Briefwahlunterlagen

Wer Briefwahlunterlagen anfordern möchte, kann dies aktuell noch auf anderen Wegen tun:

  • digital mit einer Mail an briefwahl@stadt.bamberg.de unter der Angabe von Namen, Geburtsdatum und Anschrift sowie einem Hinweis darauf, ob auch im Fall einer Stichwahl die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen.
  • digital über diese Seite auf der städtischen Homepage www.stadt.bamberg.de/wahlen
  • persönlich bei einem Besuch in der Wahlamtsgeschäftsstelle der Stadt Bamberg im Rathaus Maxplatz im Erdgeschoss (Zimmer-Nr. 8b) in der früheren Infothek. Neben den übrigen Eingängen ist ein barrierefreier Zugang an der Fleischstraße eingerichtet. Mitzubringen sind hier die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Zusätzlich gelten außerordentliche Öffnungszeiten an folgenden Tagen:

  • Freitag, 27. Februar 2026: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Samstag, 28. Februar 2026: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
  • Freitag, 6. März 2026: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Beantragung von Briefwahlunterlagen bis 15:00 Uhr; 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr: Abholung nicht zugegangener Unterlagen bzw. Erteilung eines Wahlscheins bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung)
  • Samstag, 7. März 2026: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Abholung nicht zugegangener Unterlagen bzw. Erteilung eines Wahlscheins bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung)

Nicht möglich ist eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen.

Info Informationen rund um die Kommunalwahl in der Stadt Bamberg: www.stadt.bamberg.de/wahlen

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © Ralf Welz/inFranken.de (Archivbild)