Auf einer Geländeterrasse über der Regnitz am nordwestlichen Stadtrand soll ein neues Baugebiet entstehen. Der benachbarte Brauereibetrieb fürchtet dadurch Beinträchtigungen seiner Geschäftstätigkeit. Foto: Ronald Rinklef
Skizze des neuen Wohngebiets von Planer Franz Ullrich
Das Tauziehen um ein Wohngebiet auf dem Megalith-Gelände geht ins 11. Jahr. Vorerst letzter Akt: Ein Geruchsgutachten wegen der Brauerei.
Bamberg Zufälligen Passanten hätte es schon etwas anrüchig vorkommen können, was an 52 Tagen im vergangenen Jahr teils mitten in der Nacht auf einer Geländeterrasse geschah: Spezialisten von Müller-BBM haben dort, oberhalb von Gaustadt, der Intensität von Bier- und Brauerei-Gerüchen nachgespürt.
Die Erklärung ist auch in einer Bierstadt ungewöhnlich: Hier wurde eine so genannte Geruchsrasterbegehung vorgenommen. Das Ergebnis der über 30 000 Euro teueren Nasenstudie wurde jetzt im Bausenat vorgestellt und, wie es sich gehört, mit Hingabe diskutiert. Es ist der vorerst letzte Akt in einem mittlerweile elfjährigen Tauziehen um ein neues Wohngebiet neben einer Brauerei.
Grund für den Dauerstreit um Lärmabschirmung, Lkw-Verkehr und jetzt auch den Geruch: Nach dem Wunsch des Eigentümers Andreas Gumbmann sollen auf dem Areal der mittlerweile abgebrochenen Ziegelei Megalith 110 Einfamilienhäuser entstehen.
Auch der Bausenat unterstützt das Vorhaben und ist 2005 in ein Bebauungsplanverfahren eingestiegen - damals noch hoffnungsfroh. Längst sollte aus dem bislang als Industriegebiet eingestuften Gelände ein Wohngebiet entstanden sein, das dazu beitragen könnte, den viel beklagten Mangel an preisgünstigem Wohnungen in Bamberg zu entschärfen.
Einwände der Brauerei
Doch das ist leichter gesagt als getan in einer solchen Gemengelage: Die benachbarte Brauerei fürchtet durch die Siedlung in unmittelbarer Nähe, dass ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wird und hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine ganze Reihe von Einwänden gegen die Wohnbebauung erhoben. Diese Kritik zu prüfen und zum Zwecke des gesetzlich vorgeschriebenen Interessenausgleiches neutral gegeneinander abzuwägen, ist die Pflicht des Bauordnungsamts, das sich deshalb auch des Themas Brauereigerüche sehr feinsinnig angenommen hat. So ließ man es nicht damit bewenden, eine rechnerische "Geruchsimmissionsprognose" zu erstellen, wie sie bereits im Herbst 2014 vorlag. Um die tatsächlichen Ausdünstungen von Brauereivorgängen im Falle Gaustadts etwa aus dem Sudhaus oder der Kanalisation unter die Lupe zu nehmen, wurde zeit- und personalaufwändig vor Ort nachgerochen.
Das Ergebnis der Schnüffelei überrascht Bewohner einer Bierstadt nicht, die die dort vorkommenden Brauereigerüche eher als Teil ihrer Lebensart betrachten denn als Anlass zum Protest. Es gibt, wie die Studie zeigte, auch auf der Hochterrasse über Gaustadt Brauereigerüche, die in Abhängigkeit von der Entfernung zum Betrieb in etwa acht bis 21 Prozent der Jahresstunden vorkommen. Und es sind Schwaden von mehrheitlich "schwacher oder sehr schwacher Intensität". "In keinem Fall handelt es sich um Gestank oder ekelerregende Gerüche", stellt Bernd Bauer-Banzhaf, Baujurist der Stadt Bamberg, klar. Manche Menschen in Bamberg würden sie sogar als angenehm bezeichnen.
So oder so hat das künftige Baugebiet nach Ansicht der Stadt den Schnuppertest bestanden. Denn wie die eingefangenen Messwerte zeigten, fällt die Wahrnehmbarkeit der Brauerei im Innenbereich der geplanten Siedlung rasch unter die Richtlinienwerte von 15 Prozent der Jahresstunden ab.
Dem geruchstechnischen Freispruch schloss sich auch der Stadtrat an, dem die unendliche Geschichte im Nordwesten schon viel zu lange dauert. "Gerüche haben wir in Bamberg viele", kommentierte CSU-Sprecher Franz-Wilhelm Heller eher launig als sachlich. Auch sein Kollege Heinz Kuntke von der SPD hatte keinen Grund zu stänkern. Nach seiner Einschätzung hat sich der Bedarf an preisgünstigen Baugrundstücken nach dem Scheitern der Konversion sogar noch erhöht. Dazu muss man wissen: Die Bodenrichtwerte für die Lage am nordwestlichen Stadtrand liegen für Bamberg im eher günstigen Bereich um 200 Euro.
Die selbe Argumentationsfährte haben auch Pankraz Deu-ber (BUB) und Ursula Sowa aufgenommen. Die Grüne Stadträtin wittert allerdings Gefahr. Es schwebe das "Damoklesschwert der Klage" über dem Baugebiet, sagte sie. Nicht ohne Grund fürchten im Stadtrat einige, dass der Bebauungsplan nach dieser Vorgeschichte auch noch durch eine Klage beim Verwaltungsgericht angefochten wird.
Sollte es dazu kommen, wird das Thema Gerüche einer Bamberger Brauerei wohl auch beim in Bayreuth diskutiert werden müssen. Ob es dann richtigen Stunk gibt?
Bauinteressenten in Bamberg müssen dennoch nicht fürchten, dass sich die Aussicht auf einen Bauplatz in der Nähe des Michelsberger Waldes auf den St. Nimmerleinstag verzögert. Laut Stadt hat eine solche Klage keine aufschiebende Wirkung.
Lieber Herr Stenglein, bitte schauen Sie sich doch mal die Überschrift des Artikels an, bevor Sie ausschweifend zu völlig anderen Themen Stellung nehmen !!
AndreasStenglein
Es geht um die Bebauung des Megalithgeländes, die durch die von der Brauerei ausgehende tatsächliche oder vermeintliche Geruchsbelästigung verzögert wird, weil sich die Brauerei gegen die von den künftigen Bewohnern evtl. ausgehenden Repressalien absichern will und deshalb die Baugenehmigungsbehörde das fragliche Gutachten bestellt hat. Das ist aber nur ein Teilaspekt des Problems. Hinzukommen die unzulänglichen Erschließungsmaßnahmen, weil das Projekt über eine durch ein Wasserschutzgebiet führende Straße erschlossen werden soll. Dadurch würden die beiden Brunnen (der der Gemeinde und der der Brauerei) mehr als bisher gefährdet. In diesem Zusammenhang, Charlie, werfe ich die Frage auf, ob durch den bereits jetzt genehmigten Durchgangsverkehr die einstigen Schutzmaßnahmen noch genügen. Oder wollen Sie nichts tun und abwarten, bis die Brunnen verschlagen werden? Dann brauchen wir nicht mehr über Geruchsbelästigungen diskutieren. Schließlich geht es darum, dass sowohl die Gemeinde als auch die Brauerei nur einwandfreies Wasser verwenden. Ist jetzt Ihre Frage beantwortet? Freundliche Grüße A. St.
Charlie
Lieber Herr Stenglein, bitte schauen Sie sich doch mal die Überschrift des Artikels an, bevor Sie ausschweifend zu völlig anderen Themen Stellung nehmen !!
omalinsi
den würde ich doch viel lieber in Kauf nehmen, als im Winter jeden Tag von falsch befeuerten Holzöfen-Qualm nd im Sommer dann zum Ausgleich mit täglichen Spirtusanzünder-Geruch , verursacht durch die lieben Nachbarn..belästigt zu werden. Wäsche aufhängen im Freien...vergesst es, die stinkt hinterher nach Holzkohle oder gegrilltem Fisch, schlimmstenfalle nach Verbranntem.
AndreasStenglein
In einem Gutachten soll die von der Brauerei ausgehende Geruchsbelästigung festgestellt werden, weil diese für eine mögliche Verzögerung der Baugenehmigung für 110 Einfamilienhäuser auf dem danebenliegenden Megalithgelände mitursächlich sein soll. Egal, was nach dem Gutachten herauskommt: Die Bedenken der Brauerei sind nicht von der Hand zu weisen, weil sie ja schon bald 50 Jahre an diesem Ort ansässig ist und einen gewissen Bestandschutz geniest. Allerdings muss sie sich vorhalten lassen, dass sie für die missliche Lage mitverantwortlich ist, weil sie den Jahresausstoß von ca. 6.000 hl im Jahre 1953 auf nunmehr ca. 300.000 hl ausgeweitet hat. Das Hauptbegehren der Brauerei ist, sich vor allenfallsigen Klagen der künftigen Bewohner des Megalithgeländes abzusichern (sie könnten heute ihr Einverständnis geben, dieses aber nach dem Einzug widerrufen). Es bleiben ein paar andere Unwägbarkeiten: Die Brauerei bezieht ihr Brauwasser, genehmigt von der Gemeinde für 100.000 hl, aus einem brauereieigenen Brunnen. Frage: Wie viel Wasser entnimmt sie jetzt? Sowohl der Tiefbrunnen 2 der Gemeinde als auch der brauereieigene Brunnen liegen im Einzugsbereich eines Wasserschutzgebietes, das durch den Verkehr von der Rothofer Straße zur Gaustadter Hauptstraße tangiert wird. Frage: Liegt für beide Brunnen noch die Zustimmung zur Entnahme in vollem Umfang vor? Das Bauquartier liegt im Westen der Stadt. Die Ortsplanungsstelle der Regierung hat vor Jahren von einer Bebauung abgeraten, weil der Luftaustausch in der Stadt nicht gewährleistet ist, da die grundsätzlich vom Westen kommende Frischluft nicht ungehindert einströmen kann. Außerdem ist das Baugelände nicht so gut erschlossen, wie erklärt wird, da eine beabsichtigte Anbindung an die Linie 916 wegen der Durchfahrt durch das Wasserschutzgebiet auf Dauer nicht garantiert werden kann und eine Erschließung nur über die Gaustadter Hauptstraße mit der Linie 906 möglich ist, die jedoch nicht genügt.
Lieber Herr Stenglein,
bitte schauen Sie sich doch mal die Überschrift des Artikels an, bevor Sie ausschweifend zu völlig anderen Themen Stellung nehmen !!
Es geht um die Bebauung des Megalithgeländes, die durch die von der Brauerei ausgehende tatsächliche oder vermeintliche Geruchsbelästigung verzögert wird, weil sich die Brauerei gegen die von den künftigen Bewohnern evtl. ausgehenden Repressalien absichern will und deshalb die Baugenehmigungsbehörde das fragliche Gutachten bestellt hat.
Das ist aber nur ein Teilaspekt des Problems. Hinzukommen die unzulänglichen Erschließungsmaßnahmen, weil das Projekt über eine durch ein Wasserschutzgebiet führende Straße erschlossen werden soll. Dadurch würden die beiden Brunnen (der der Gemeinde und der der Brauerei) mehr als bisher gefährdet. In diesem Zusammenhang, Charlie, werfe ich die Frage auf, ob durch den bereits jetzt genehmigten Durchgangsverkehr die einstigen Schutzmaßnahmen noch genügen. Oder wollen Sie nichts tun und abwarten, bis die Brunnen verschlagen werden? Dann brauchen wir nicht mehr über Geruchsbelästigungen diskutieren. Schließlich geht es darum, dass sowohl die Gemeinde als auch die Brauerei nur einwandfreies Wasser verwenden. Ist jetzt Ihre Frage beantwortet?
Freundliche Grüße A. St.
Lieber Herr Stenglein,
bitte schauen Sie sich doch mal die Überschrift des Artikels an, bevor Sie ausschweifend zu völlig anderen Themen Stellung nehmen !!
den würde ich doch viel lieber in Kauf nehmen, als im Winter jeden Tag von falsch befeuerten Holzöfen-Qualm nd im Sommer dann zum Ausgleich mit täglichen Spirtusanzünder-Geruch , verursacht durch die lieben Nachbarn..belästigt zu werden. Wäsche aufhängen im Freien...vergesst es, die stinkt hinterher nach Holzkohle oder gegrilltem Fisch, schlimmstenfalle nach Verbranntem.
In einem Gutachten soll die von der Brauerei ausgehende Geruchsbelästigung festgestellt werden, weil diese für eine mögliche Verzögerung der Baugenehmigung für 110 Einfamilienhäuser auf dem danebenliegenden Megalithgelände mitursächlich sein soll.
Egal, was nach dem Gutachten herauskommt: Die Bedenken der Brauerei sind nicht von der Hand zu weisen, weil sie ja schon bald 50 Jahre an diesem Ort ansässig ist und einen gewissen Bestandschutz geniest. Allerdings muss sie sich vorhalten lassen, dass sie für die missliche Lage mitverantwortlich ist, weil sie den Jahresausstoß von ca. 6.000 hl im Jahre 1953 auf nunmehr ca. 300.000 hl ausgeweitet hat.
Das Hauptbegehren der Brauerei ist, sich vor allenfallsigen Klagen der künftigen Bewohner des Megalithgeländes abzusichern (sie könnten heute ihr Einverständnis geben, dieses aber nach dem Einzug widerrufen).
Es bleiben ein paar andere Unwägbarkeiten:
Die Brauerei bezieht ihr Brauwasser, genehmigt von der Gemeinde für 100.000 hl, aus einem brauereieigenen Brunnen. Frage: Wie viel Wasser entnimmt sie jetzt? Sowohl der Tiefbrunnen 2 der Gemeinde als auch der brauereieigene Brunnen liegen im Einzugsbereich eines Wasserschutzgebietes, das durch den Verkehr von der Rothofer Straße zur Gaustadter Hauptstraße tangiert wird. Frage: Liegt für beide Brunnen noch die Zustimmung zur Entnahme in vollem Umfang vor?
Das Bauquartier liegt im Westen der Stadt. Die Ortsplanungsstelle der Regierung hat vor Jahren von einer Bebauung abgeraten, weil der Luftaustausch in der Stadt nicht gewährleistet ist, da die grundsätzlich vom Westen kommende Frischluft nicht ungehindert einströmen kann. Außerdem ist das Baugelände nicht so gut erschlossen, wie erklärt wird, da eine beabsichtigte Anbindung an die Linie 916 wegen der Durchfahrt durch das Wasserschutzgebiet auf Dauer nicht garantiert werden kann und eine Erschließung nur über die Gaustadter Hauptstraße mit der Linie 906 möglich ist, die jedoch nicht genügt.