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Gartenabfallsammlung in Bamberg: Stadt mit "großer Bitte"


Autor: Redaktion

Bamberg, Freitag, 26. Sept. 2025

Die Stadt informiert über die herbstliche Gartenabfallsammlung und wendet sich mit einer "großen Bitte" an die Bürger.
Mit Juteschnur gebündelt oder im braunen Gartenabfallsack: So klappt’s mit der reibungslosen Grüngutabfuhr.


Auch in diesem Herbst wird Bamberg Service am Gehweg- oder Straßenrand bereitgestelltes Grüngut abholen - ohne Anmeldepflicht und ohne Zusatzkosten. Die jährlich zweimal durchgeführte Gartenabfallsammlung läuft jedoch Gefahr, aufgrund von zunehmender missbräuchlicher Nutzung für die Zukunft infrage gestellt zu werden. So wurde vor allem bei der Herbstsammlung 2024 festgestellt, dass in vielen Fällen regelrechte "Berge" an großen Ästen und Zweigen, Buschwerk und anderen Gartenabfällen wild am Straßenrand abgelagert wurden.

Bamberg Service macht daher darauf aufmerksam, dass eine solche Form des Missbrauchs einer bürgerfreundlichen Abfuhrregelung nicht akzeptabel ist. Satzungsgemäß kann nur solches Grüngut abgeholt werden, das zuvor auf maximal einen Meter Länge geschnitten und gebündelt wurde, also keineswegs lose. Das Material wird von den Mitarbeitern von Bamberg Service per Hand verladen und in einen Presswagen gefüllt. Die Entsorgung großer Abfallmengen mit einem Kranwagen ist dagegen nicht von der städtischen Abfallwirtschaftssatzung gedeckt. Wer unter dem Jahr größere Mengen an Grüngutabfällen entsorgen möchte, für die die Braune Tonne zu klein ist, kann dafür zum Beispiel Grünschnittsäcke der Stadt Bamberg nutzen, die bei Bamberg Service und im Rathaus am ZOB erhältlich sind.

Außerdem nimmt die Kompostierungsanlage in der Rheinstraße jederzeit auch größere Mengen an. Eine lose Ablagerung von massenweise Grüngut ist nicht zulässig! Ungebündeltes Grüngut wird nicht abgeholt! Die beiden Gartenabfallsammlungen im Frühling und im Herbst sind gedacht für kleingeschnittenes und gebündeltes Material oder auch kleinere Abfälle wie Laub oder Gras, das in Papiersäcken, Kartons, Holzkisten oder ähnlichem bereitgestellt werden kann. Die Abfuhr ist in jedem Fall auf haushaltsübliche Mengen rein pflanzlicher Abfälle wie Grasschnitt, Laub-, Baum- und Heckenschnitt, sonstige Gartenabfälle wie Schnittreste von Blumen und anderen Zierpflanzen, Gemüseabfälle usw. beschränkt. Wer hingegen Grünschnitt beliebig an den Straßenrand stellt, macht sich der illegalen Müllentsorgung schuldig und muss mit entsprechenden Strafen rechnen.

Die Herbst-Abfuhr in den einzelnen Abfuhrbezirken erfolgt zu folgenden Terminen:

  • Abfuhrbezirk 1 Montag, 13.10.2025
  • Abfuhrbezirk 2 Dienstag, 14.10.2025
  • Abfuhrbezirk 3 Mittwoch, 15.10.2025
  • Abfuhrbezirk 4 Donnerstag, 16.10.2025
  • Abfuhrbezirk 5 Montag, 20.10.2025
  • Abfuhrbezirk 6 Dienstag, 21.10.2025
  • Abfuhrbezirk 7 Mittwoch, 22.10.2025
  • Abfuhrbezirk 8 Donnerstag, 23.10.2025
  • Abfuhrbezirk 9 Montag, 27.10.2025
  • Abfuhrbezirk 10 Mittwoch, 29.10.2025
  • Abfuhrbezirk 11 Montag, 03.11.2025
  • Abfuhrbezirk 12 Mittwoch, 05.11.2025

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.