Ein rechtsmedizinisches Gutachten, das am Dienstag im Gerichtssaal zur Sprache kam, enthielt eine falsche Aussage. Das geht aus einer am Mittwoch verlesenen Stellungnahme des Sachverständigen hervor.
Methadon ist ein Heroin-Ersatzstoff, der bei der Behandlung Süchtiger eine wichtige Rolle spielt. Am Dienstag wurde Methadon im so genannten Chefarzt-Prozess gegen Heinz W. (50) plötzlich zum Thema: weil das Opioid einem rechtsmedizinischen Gutachten aus Erlangen zufolge im Blut der Hauptbelastungszeugin gefunden worden war.
Witterten der Angeklagte und seine Verteidiger wohl schon eine sensationelle Wendung im Verfahren, dürften sie gestern enttäuscht worden sein: Der Methadon-Verdacht gegen die Zeugin ist schon wieder vom Tisch.
Das geht aus einer schriftlichen Stellungnahme hervor, die Vorsitzender Richter Manfred Schmidt am Mittwoch in öffentlicher Sitzung verlas.
Die Zweite Strafkammer hatte den Erlangener Rechtsmediziner gebeten, sich zu einem Befangenheitsantrag zu äußern, den W.s Verteidiger noch am Dienstag aus verschiedenen Gründen gegen ihn gestellt haben. Diesem Statement ist auch zu entnehmen, dass der Methadon-Befund "analytisch irrelevant" gewesen ist.
Das Rätsel um den Methadon-Befund klärte sich erst am Nachmittag des gestrigen Verhandlungstages; es war der 39ste in diesem Indizienprozess.
Am Vormittag hatte der Rechtsanwalt der Zeugin, Jürgen Scholl, noch erklärt, dass seine Mandantin niemals Methadon eingenommen habe und sie bereit sei, den Beweis dafür anzutreten. Sie wäre, so sagte er, zu jeder Art von Blut-, Urin- und Haarprobe zur Verfügung gestanden.
Zeugin erläuterte DNA-Befunde
Begonnen hatte die Beweisaufnahme am Mittwoch mit der Befragung einer Diplom-Biologin vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie hat im Auftrag des Gerichts DNA-Abgleiche vorgenommen und kam zu dem Ergebnis, dass an mehreren bei W. sicher gestellten Gegenständen sowohl Erbmasse von ihm wie auch der Hauptzeugin vorhanden ist.
Bei den Gegenständen handelt es sich um einen Vibrator und mehrere so genannte Buttplugs oder Analstöpsel. Auch auf der Verpackung der Buttplugs fand sich DNA des ehemaligen Chefarztes und der Frau.
Die Staatsanwaltschaft legt Heinz W. zur Last, er habe zwölf Frauen zunächst ruhig gestellt und dann zum eigenen sexuellen Vergnügen Buttplugs und andere Gegenstände anal und vaginal eingeführt. Sie wirft dem Gefäßspezialisten Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von insgesamt 13 Frauen vor. Zwölf von ihnen sollen seine Patientinnen im Klinikum am Bruderwald oder dort Beschäftigte gewesen sein. Von seinen Opfern soll W. im wehrlosen Zustand außerdem intime Fotos gemacht haben.
Auch am Mittwoch trat der Angeklagte all diesen Vorwürfen wieder entschieden entgegen. Er betonte erneut, dass er alle Bilder, die sich in den Prozessakten befinden, nur zu medizinisch-dokumentarischen Zwecken oder Zwecken der Weiterbildung gemacht haben will.
Zum Beweis, dass es an der bis Mitte 2014 von ihm geleiteten Gefäßklinik am Klinikum wirklich ein Weiterbildungsprojekt zu Beckenvenenthrombosen - seinem Spezialgebiet - gegeben habe, verlas W. einen Brief aus dem Jahr 2009. In diesem fragt er bei einem anderen Gefäßspezialisten um Bild-Dokumentationen für eine Fachveranstaltung an.
Kontrastmittel-Experte gehört
Der zweite Sachverständige des 39. Prozesstages reiste aus Bonn an. Er arbeitet dort am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und ist auch für die Prüfung und Zulassung von Kontrastmitteln zuständig.
Kontrastmittel spielen im "Chefarzt-Prozess" insofern eine zentrale Rolle, als W. seinen mutmaßlichen Opfer unter dem Vorwand, sie erhielten ein Kontrastmittel, ein Betäubungsmittel gespritzt haben soll, ehe er sie angeblich missbrauchte.
Der Fachmann im Zeugenstand versicherte, er kenne kein Ultraschallkontrastmittel, das zu einem temporären Gedächtnisverlust führt. Ein Kontrastmittel mit solchen Nebenwirkungen würde niemals die Zulassung erhalten, betonte der Sachverständige.
Wenn es zu einem Gedächtnisverlust kam, stellt sich seiner Meinung nach die Frage, ob nicht zusätzlich ein Sedativum im Spiel war - verabreicht, "damit der Patient nicht so viel mitbekommt".
Alle Nebenklägerinnen im Verfahren beklagen, sie hätten keine Erinnerungen an das, was W. mit ihnen während einer vorgeblichen Untersuchung wegen einer Beckenvenenthrombose gemacht hat.
Appell an den Angeklagten
Bemerkenswert am 39. Verhandlungstag waren auch die ungewöhnlich deutlichen Worte, mit denen sich der Vorsitzende Richter an den Angeklagten wandte: Manfred Schmidt appellierte an W., persönliche Angriffe auf Prozessbeteiligte zu unterlassen. Offenbar ist die Kammer nicht länger bereit, seine verbalen Attacken hinzunehmen.
Der Prozess geht am Dienstag, 19. Januar, weiter.
kann man da nur sagen. In fast 40 Verhandlungstagen hat es der Beklagte nicht geschafft irgendetwas Entlastentes in eigener Sache vorzubringen. Wie lange wird den Opfern dieses Possenspiel noch zugemutet?
die da abläuft! Ein Arzt, der sich selbst beim Onanieren filmt,wobei er sich etwas in seine hintere Körperöffnung gesteckt hatte, die Patentochter seiner Ehefrau betrunken macht, um sie dann mit Sexspielzeugen zu mißbrauchen, der niemals eine medizinische Studie angemeldet hat, der 12 junge Frauen ohne deren Genehmigung sediert hat um sie dann mit diversen Gegenständen, die er im Erotikfachhandel eingekauft hatte( Analstöpsel, Vibratoren usw) zu "untersuchen", der bisher rein gar nichts Entlastentes vortragen konnte, schafft es, dank unseres, den Beklagten extrem entgegenkommendes Rechtssystem, eine völlig eindeutige Geschichte unglaubliche 50-60 Verhandlungstage in die länge zu ziehen( 1-2 Jahre Verhandlungsdauer sind vollkommener Irrsinn!!!!!!) Vergeßt bitte die Opfer nicht!!!!!
auch gerne so manches zukommen lassen. Nur zu medizinisch-dokumentarischen Zwecken oder Zwecken der Weiterbildung natürlich!
Was soll der Schmarrn? Sexueller Missbrauch ohne Einwilligung der Opfer zu medizinischen Zwecken ist wohl statthaft??? Ich kann hier gar nicht schreiben, was ich schreiben möchte.
und unfassbar was da abläuft.