Cannabis-Karte für Bamberg: Hier darf seit 1. April legal gekifft werden
Autor: Daniel Krüger
Bamberg, Dienstag, 02. April 2024
Seit Ostermontag (1. April 2024) ist Cannabis in Deutschland entkriminalisiert. Der Besitz und der öffentliche Konsum sind jetzt auch in Bamberg unter bestimmten Bedingungen legal. Doch wegen Abstandsregeln - unter anderem zu Schulen - lohnt sich ein genauer Blick auf die "Bubatzkarte".
In Bayern und Franken standen zum 1. April 2024 radikale Veränderungen an: Galt der Freistaat zuvor auch über die deutschen Grenzen hinaus als einer der strengsten Verfolger von Cannabiskonsumenten, ist das Rauschmittel seit Ostermontag weitestgehend entkriminalisiert. Süßliche Rauchschwaden könnten Passanten demnach auch in Bamberg künftig deutlich häufiger begegnen.
Denn mit dem verabschiedeten Cannabisgesetz (CanG) der Ampel-Koalition ist der Konsum in der Öffentlichkeit in Zukunft unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Weil jedoch strikte Abstandsregeln zu bestimmten Einrichtungen gelten, müssen bayerische Konsumenten genau aufpassen, wo sie sich einen Joint anzünden. Die CSU hat angekündigt, den Konsum in der Öffentlichkeit streng überwachen zu lassen. Die sogenannte "Bubatzkarte" eines Software-Entwicklers aus Koblenz soll dabei helfen, keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Öffentlicher Cannabiskonsum: In diesen Bereichen ist Kiffen streng verboten
Generell ist der Konsum von Cannabis in der "unmittelbaren Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben" verboten. Das soll Kinder und Jugendliche schützen, da sich deren Gehirn noch in der Entwicklung befindet. Denn für Minderjährige, die regelmäßig Cannabis zu sich nehmen, kann der Konsum langfristige Folgen für die Konzentrations- und Planungsfähigkeit sowie für die Impulskontrolle nach sich ziehen. Unter anderem, um diese Gruppe nicht zum Rauschmittel zu verleiten, hat die Bundesregierung bestimmte Konsumverbotszonen im Gesetz festgelegt:
Video:
- in Schulen und in deren Sichtweite
- auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
- in militärischen Bereichen der Bundeswehr
Eine Sichtweite ist laut Gesetz bei einem "Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich" der betroffenen Einrichtungen nicht mehr gegeben. In der Praxis bedeutet das: Wenn der Konsument vom Gelände der Einrichtung aus gesehen werden kann, muss er mindestens den vorgegebenen Abstand zum Eingang einhalten. Eine komplizierte Regel, die Joint-Liebhaber gerade im strengen Bayern leicht in die Bredouille bringen könnte. Denn wer weiß schon genau, wo sich die nächste Kita oder Schule befindet - und misst dann den Abstand mit einem Maßband?
Laut "Bubatzkarte": Das sind die Cannabis-Konsumverbotszonen in Bamberg
Hier soll die "Bubatzkarte" eines süddeutschen Programmierers helfen. Sie "basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap, und kann unvollständig sein", heißt es in einer Erklärung. Zum Teil zeigt die Karte auch deutlich mehr Verbotszonen an, als tatsächlich in der Realität bestehen. Denn hier wurde generell von einem 100-Meter-Bereich rund um Einrichtungseingänge ausgegangen - ohne etwaigen Sichtschutz durch Gebäude oder Bepflanzungen zu berücksichtigen. Und doch soll sie Anhaltspunkte bieten, in welchen Bereichen öffentlich gekifft werden darf:
In Bamberg fallen hierbei sofort viele rote Bereiche ins Auge. So ist etwa das Kiffen in der Luitpoldstraße fast durchgängig tabu. Auch das Universitätsgelände rund um die Feldkirchenstraße fällt für Cannabis-Freunde weg, da sich hier das Dientzenhofer-Gymnasium befindet. Ein sommerlicher Joint am Hainbad? Das ist laut der "Bubatzkarte" ebenfalls verboten. Eher schlechte Karten haben auch Besucher und Bewohner der Erba-Insel - mit dem Blick aufs Wasser am Joint ziehen ist nur an wenigen Stellen möglich.