Bundestagswahl 2025 in Bamberg: Alle Infos zur Briefwahl
Autor: Daniel Krüger
Bamberg, Montag, 17. Februar 2025
Die Bundestagswahl 2025 wirft Fragen zur optimalen Stimmabgabe auf. Bürger in Bamberg haben die Wahl zwischen Briefwahl und dem traditionellen Gang ins Wahllokal.
Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt viele Bürgerinnen und Bürger erneut vor die Frage, ob sie ihre Stimme am Wahltag in einem Urnenwahllokal abgeben oder vorab ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben und von zu Hause aus wählen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr in den Briefkästen der Rathäuser am Maxplatz oder am ZOB (oder direkt im Wahlamt im Rathaus Maxplatz) eingegangen sein.
Wer sich die Unterlagen per Post zukommen lassen möchte, konnte dies bis Montag, 17. Februar 2025 beantragen, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt beantragen und abholen möchte, kann dies bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr im Wahlamt im Rathaus Maxplatz (ehemalige Infothek) tun. Dort stehen auch Wahlkabinen, in denen man seinen Stimmzettel gleich vor Ort ausfüllen und anschließend in die Wahlurne einwerfen kann.
Die Wahlbriefe können von den Wählerinnen und Wählern kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Bamberg gesendet werden. In jedem Fall müssen ausgefüllte Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, in den Briefkästen der Rathäuser am Maxplatz oder am ZOB (oder direkt im Wahlamt im Rathaus Maxplatz) eingegangen sein. Für die Urnenwahl gilt es zu beachten, dass alle Wahllokale am Sonntag, 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr schließen. Wichtig ist auch, dass der Wahlbrief nicht am Wahlsonntag selbst in einem Urnenwahllokal abgegeben werden kann, sondern ausschließlich in den genannten Rathäusern.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.