Brandstiftung in Baunach: Bewährungsstrafe für Minderbegabten
Autor: Anna Lienhardt
LKR Bamberg, Donnerstag, 10. März 2016
Ein geistig Behinderter wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt - zur Bewährung.
Ein Kleinod ist hinüber: Die "liebevoll hergerichtete Gartenhütte", wie sie ein Kriminalbeamter vor Gericht beschrieben hatte, war nicht mehr zu retten. Das vier mal sechs Meter große Gartenhäuschen, das auf einem Grundstück am Kraiberg bei Baunach stand, hatte einen Wert von rund 20 000 Euro. Ersetzt bekam die Besitzerin aber nur 2000 Euro für das zerstörte Inventar.
Dass ihr Simon K. (Name geändert) nun 250 Euro in monatlichen Raten zu je 10 Euro zahlen muss, wird ihr wenig helfen. Doch "mehr hat er einfach nicht", wie Thomas Pohl, stellvertretender Pressesprecher des Bamberger Landgerichts, auf Anfrage mitteilte. Laut Pohl wurde der geistig behinderte Täter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt - beides zur Bewährung.
Das bedeutet: Simon K. muss weder in ein Gefängnis, noch in eine entsprechende Klinik, sondern darf sich "bewähren", und zwar fünf Jahre lang, wie Pohl erläutert. Der 23-jährige Brandstifter wird in einer geschlossenen Wohngruppe der "Himmelkroner Heime", eine Einrichtung der Diakonie Neuendettelsau, leben. Dabei handelt es sich um eines der wenigen Häuser in der Nähe, die straffällig gewordene geistig behinderte Menschen aufnehmen.
Zusage nach dem "Probewohnen"
Simon K. hatte dort eine Woche lang "Probewohnen" dürfen, nachdem ein Sachverständiger empfohlen hatte, den jungen Mann in einer geschlossenen, beschützenden Einrichtung mit strukturiertem Tagesablauf und Arbeit unterzubringen. Der Gutachter, Christoph Mattern, Facharzt für Psychiatrie, hatte dem Täter bereits am ersten Verhandlungstag eine intellektuelle Minderbegabtheit mit "ungünstigen Persönlichkeitszügen" attestiert. Der Fachmann stellte klar: Ohne entsprechende Betreuung könne es bei K. auch in Zukunft zu ähnlichen Straftaten kommen. Deswegen wird der geistig behinderte Mann nun "unter Führungsaufsicht" gestellt. Das heißt: Er wird "engmaschig" von seinem Bewährungshelfer kontrolliert, so Pohl vom Landgericht. Und: "Er darf keine Feuerzeuge und Zündhölzer mehr besitzen oder bei sich führen."Denn was er damit anrichten könnte, hatte er genau heute vor einem Jahr demonstriert: Es war ebenfalls der 11. März, an dem Simon K. und ein jüngerer Freund mit dem Zug von Bamberg nach Baunach fuhren, sich auf den Weg zum Kraiberg machten, dort Benzin in die Gartenhütte gossen und sie anzündeten. Als Simon K. und sein damals erst 17-jähriger Kumpel merkten, was sie angerichtet hatten, rief der Jüngere die Polizei - und gab dabei all seine Personalien an. Stets betonend: "Wir haben nicht gezündelt, wir waren es nicht."
Doch aus noch einem weiteren Grund waren die beiden Täter schnell ermittelt: Die zwei hatten bereits drei Tage zuvor auf dem Grundstück gezündelt und angefangen, davon kleine Handyfilme zu drehen. Die Videos sah sich auch die Große Strafkammer des Bamberger Landgerichts an. Deutlich zu sehen war, wie groß die Freude der zwei "Jungs" an den von ihnen geschürten Feuern war.
Der Jüngere hatte zudem einen sehr persönlichen Bezug zu dem idyllisch gelegenen Grundstück: Bis 2006 gehörte es seinen in Bamberg lebenden Pflegeeltern. Möglicherweise hat der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige den Verkauf der Anlage nicht verkraftet. Der junge Mann wurde bereits in nichtöffentlicher Verhandlung vom Bamberger Amtsgericht verurteilt: Er muss 1000 Euro Schadenswiedergutmachung zahlen und bekam eine "richterliche Ermahnung" ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Auch Simon K. hat seinen Schuldspruch akzeptiert, der mittlerweile ebenfalls rechtskräftig ist. Hält er sich an seine Bewährungsauflagen, bleibt dem ehemaligen Sonderschüler, der vor seiner Tat in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt erspart.