Bamberg: 31-Jähriger nach Flucht aus Psychiatrie gefasst - Ermittlungsrichter zieht Konsequenzen
Autor: Stefan Lutter, Ellen Schneider
Bamberg, Montag, 17. Februar 2025
Zuerst bedrohte er eine Drogerieangestellte mit einem Messer, einige Tage später floh er aus der Psychiatrie, in der er nach dem Vorfall untergebracht war: Vier Tage lang suchte die Polizei nach einem flüchtigen 31-Jährigen. Nun ist er in Bayreuth.
Am Morgen des 4. Februar 2025, sorgte ein 31-jähriger Mann in einer Bamberger Drogeriefiliale für Aufsehen, da er im Eingangsbereich lauthals herumschrie. Als eine Angestellt ihn bat, zu gehen, bedrohte er sie mit einem Messer. Der Vorfall hat für den Mann Konsequenzen: Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht - in der geschlossenen Abteilung. Am 12. Februar entkam er dann bei einem begleiteten Ausgang.
Seitdem suchte die Polizei mit einem Großaufgebot nach dem Mann, warnte davor, ihn anzusprechen. Schon am Freitag (14. Februar 2025) gibt es Hinweise darauf, dass sich der Mann mit dem Zug auf den Weg nach Berlin gemacht haben könnte. Dort habe er Kontakte, teilte J. Schneider, Sprecher der Bamberger Polizeiinspektion, am Freitag auf Nachfrage von inFranken.de mit. Einen Tag später fasst die Bundespolizei ihn am Berliner Hauptbahnhof. Gewalttätig sei der Mann dabei laut dem Polizeipräsidium Oberfranken nicht geworden.
Nach Flucht aus Bamberger Psychiatrie: Polizei fasst 31-Jährigen in Berlin - Ermittlungsrichter erlässt Unterbringungsbefehl
Aber wie geht es jetzt weiter? Wie Schneider am Montag (17. Februar 2025) auf Nachfrage von inFranken.de berichtet, sei der 31-Jährige bereits einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Das gibt auch das Polizeipräsidium Oberfranken an. Der Richter habe den Unterbringungsbefehl nach Paragraf 126a der Strafprozessordnung demnach bestätigt. Darin heißt es:
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.
Auch die Länge des Aufenthalts in einer psychiatrischen Einrichtung ist dort geregelt. Demnach ist der Unterbringungsbefehl aufzuheben, wenn "die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung nicht mehr vorliegen oder wenn das Gericht im Urteil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht anordnet." Der Mann wurde laut Polizeipräsidium Oberfranken noch am Wochenende nach Oberfranken gebracht und sitzt mittlerweile in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Bayreuth.
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