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Bergungs-Drama nach Lkw-Unfall im Kreis Bamberg: Bergungsfahrzeuge müssen sich selbst bergen


Autor: Florian Hauner

Frensdorf, Montag, 17. Februar 2025

Auf der B505 bei Frensdorf sorgte ein Lkw-Unfall für ein kurioses Bergungsmanöver. Gleich drei Fahrzeuge mussten anrücken, um sich gegenseitig zu retten.
Am Sonntag kam es zu einer ungewöhnlichen Unfallbergung im Kreis Bamberg.


Am Sonntag (16. Februar 2025) kam es nach einem Unfall auf der B505 bei Frensdorf zu einer komplizierten Unfallbergung. Wie die Verkehrspolizei Bamberg inFranken.de telefonisch bestätigte, musste nicht nur das Unfallfahrzeug, sondern auch zwei Bergungsfahrzeuge geborgen werden.

Der Unfall ereignete sich am Sonntagmorgen gegen 7 Uhr als ein Lkw-Fahrer auf der B505 in Richtung Bamberg unterwegs war. Es besteht der Verdacht, dass der Mann auf Höhe Frensdorf kurz einschlief. Daraufhin kam sein Fahrzeuggespann von der Fahrbahn ab und nach 200 Metern auf durchweichtem Boden zum Stehen.

Bergungsfahrzeug muss geborgen werden - dann auch das Bergungsfahrzeug des Bergungsfahrzeugs

Wie üblich nach einem Unfall musste das Unfallfahrzeug geborgen werden. Dafür kam gegen 9 Uhr ein Bergungsfahrzeug, um den Lkw zu befreien. Zwar wirkte der Boden von oben betrachtet gefroren, war aber unterhalb aufgeweicht. Das Fahrzeug kam daher nicht weit und fuhr sich selbst im Schlamm fest. 

Darum musste ein zweites Bergungsfahrzeug anrücken, um jetzt das erste Bergungsfahrzeug aus dem Schlamm zu retten. Doch wie es der Zufall wollte, missglückte auch diese Rettungsaktion. Wie die anderen Fahrzeuge zuvor war nun auch das zweite Bergungsfahrzeug im Schlamm gefangen.

Erst einem dritten Bergungsfahrzeug gelang es, das erste angeforderte Fahrzeug zu befreien. Zu guter Letzt gelang es dann dem ersten Bergungsfahrzeug den Lkw und den zweiten angeforderten Wagen zu befreien. Die Bergung dauerte bis circa Mitternacht, also insgesamt 15 Stunden.

Der 47-jährige Fahrer des Lkw blieb unverletzt. Allerdings entstand ein Sachschaden von ungefähr 55.000 Euro. Außerdem leitete die Verkehrspolizei ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs ein.