Wieder müssen sich Autofahrer am Münchner Ring in Bamberg umstellen. In die Gereuth geht es ab Samstag, 10. Mai, nur noch von der Brose-Arena aus. Die Von-Ketteler-Straße ist nur über die Nürnberger Straße erreichbar.
Die Baustelle am Münchner Ring ist eine Wanderbaustelle - oder besser eine Wandelbaustelle. Alle paar Wochen müssen sich die Autofahrer auf eine veränderte Verkehrsführung einstellen. Mal geht es auf dem Münchner Ring einspurig in Richtung Berliner Ring, wie momentan noch. Mal geht es dann wieder vom Berliner Ring einspurig in Richtung Forchheimer Kreuzung, wie ab kommenden Samstag. Dann beginnt bereits der sechste Bauabschnitt der Großbaustelle, die noch bis Ende Juni die Nerven der Autofahrer belasten dürfte.
Von-Ketteler-Straße gesperrt Wie das Staatliche Bauamt Bamberg mitteilt, steht die Sanierung der südlichen Richtungsfahrbahn des Münchner Rings zwischen der Gereuthstraße und dem Berliner Ring an. Der Verkehr wird hierzu ab Samstag, 10. Mai, für zwei Wochen auf die nördliche Fahrbahn (Richtung Kreuzung Forchheimer Straße) gelegt. Die Zufahrten vom Münchner Ring zur Gereuthstraße beziehungsweise zur Von-Ketteler-Straße sind dann gesperrt. Die Umleitungen erfolgen über die Forchheimer Straße und die Nürnberger Straße. Die Gereuth wird nur noch über die Zufahrt an der Brose-Arena erreichbar sein.
Vor allem die Autofahrer brauchen Geduld, die aus der Gereuth Richtung Berliner Ring fahren wollen. Sie müssen einen Umweg in Kauf nehmen, denn an der Ausfahrt zur Forchheimer Straße ist auch während der zweiwöchigen Bauphase das Linksabbiegen weiterhin nicht erlaubt. Verkehrsplanerisch sei das laut Harald Thiele vom Staatlichen Bauamt wohl nicht anders möglich gewesen. Es darf also weiter nur nach rechts Richtung Kreuzung Forchheimer Straße abgebogen werden.
Bisher liefen die Bauarbeiten nach Plan, sagt Thiele. Das Baustelle-Wandel-Dich-Spiel hatte jedoch zu Beginn der noch am Freitag geltenden Verkehrsführung zu Unfällen in einer Nacht geführt. Vielleicht war der ein oder andere doch etwas verwirrt.
Nach geltender Rechtslage (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO, lt. Innenministers Joachim Hermann verbindlich!) haben benutzungspflichtige Radwege bei Neu- bzw. wesentlichem Umbau die Anforderungen der "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA 2010) sowie der "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt) einzuhalten.
Angeordnet dürfen sie gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin nur werden, wenn sie eine das normale Maß erheblich übersteigende Gefahrenlage entschärfen. In der Regel erhöhen sie das Unfallrisiko: Die Zahl der Konflikte mit dem Fußverkehr ist deutlich höher als beim Radeln auf der Fahrbahn. An Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten häufen sich die Kollisionen mit Kraftfahrzeugen, da deren Fahrer häufig die Vorfahrt des Radverkehrs mißachten.
Für die Beurteilung der Gefahrenlage sind Verkehrsaufkommen und Fahrgeschwindigkeiten zwar heranzuziehen, stellen für sich indes keine Entscheidungsgrundlage dar. Gemäß höchstinstanzlicher Rechtsprechung ist das tatsächliche Unfallgeschehen nach Zahl und Art des Unfallhergangs zu beachten.
Stand der Technik und somit rechtliche Vorgabe ist:
Regelbreite des Gehwegs mindestens 2,50m bei geringem Fußgängeraufkommen (2,20m an kurzen Engstellen)
Regelbreite des Radwegs mindestens 2m (kurze Engstellen von max. 50m Länge: 1,60m) zzgl. 0,75m (0,50m, aber nicht beide Mindestmaße kombiniert!) Sicherheitsraum zum ruhenden oder fließenden Kraftverkehr, 0,25 m Sicherheitsraum zum Gehweg
Kurvenradien im Verlauf des Radwegs nicht unter 10m, Hindernis- und Kantenfreiheit, stetiger Verlauf, gute Sichtbeziehungen an Knotenpunkten, keine Verschwenkung in Einmündungen hinein, keine vertikalen Verschwenkungen an Grundstückszufahrten
Hochgradig gefährlich ist zudem die Führung geradeaus fahrenden Radverkehrs rechts neben Rechtsabbiegespuren des Kraftverkehrs.
Ich bin gespannt, ob beim Umbau des Münchner Rings die rechtlichen und fachlichen Vorgaben beachtet werden. Das wäre neu.