Druckartikel: Bamberger besserte mit Drogenhandel seine Rente auf

Bamberger besserte mit Drogenhandel seine Rente auf


Autor: Jutta Behr-Groh

Bamberg, Donnerstag, 15. Januar 2015

Ein 60-Jähriger, der seit Jahrzehnten in der Bamberger Drogenszene verkehrt, besserte mit Rauschgiftgeschäften seine Rente auf: Es waren viele und gravierende Fälle, weshalb er am Donnerstag zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer Suchtklinik verurteilt wurde.
Ein Vorführbeamter zeigt die Handschellen, die er einem Angeklagten abgenommen hat - Symbolfoto aus dem Bamberger Gericht.


Es hätte schlimmer kommen können für Peter F. (Name von der Redaktion geändert): Der 60-jährige Bamberger kann trotz einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, die die Zweite Strafkammer gegen ihn verhängte, in wenigen Monaten eine Suchttherapie beginnen. Vorausgesetzt, er nimmt das Urteil vom Donnerstag an.

Schon lang im Drogenmilieu

Ein stationärer Entzug war F.s Wunsch und die Richter erfüllten ihm diesen. Das fortgeschrittene Alter des Angeklagten, der seit den 1970er Jahren im Bamberger Rauschgiftmilieu verkehrt, spricht nach Ansicht von Vorsitzendem Richter Manfred Schmidt eher für als gegen einen Therapieerfolg: Wer elf Jahre Knast hinter sich habe und mit 60 Jahren erkennen müsse, dass die Bilanz "nicht besonders gut" ausfällt, von dem sei zu erwarten, dass er die Therapiechance ernst nimmt. Zudem habe F.

schon einmal elf Jahre drogenfrei gelebt, ehe er durch eine persönliche Krise rückfällig geworden sei.

F. war in der Hauptsache des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 575 tatmehrheitlichen Fällen angeklagt. Die Vielzahl rührte daher, dass der Hauptbelastungszeuge von ihm zwischen September 2011 und April 2014 fast täglich 0,5 Gramm Heroin bekommen haben will.

Wegen gewisser Ungereimtheiten in den Aussagen dieses und weiterer Belastungszeugen, und nach einem Geständnis des Angeklagten, ging die Strafkammer schließlich von einer deutlich kleineren Menge aus. Es blieben aber immer noch "mindestens" 120 Gramm Heroin, die F. in acht "Einheiten" zu 15 Gramm verkauft habe. Rechnerisch sind das 240 Portionen zu je 0,5 Gramm.

500 bis 600 Euro Rente

Weil der Bamberger gewerbsmäßig dealte und seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise aus den Gewinnen bestritt, muss er sich besonders schwere Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorwerfen lassen. Er besserte damit seine kleine Rente von 500 bis 600 Euro auf.

F. besaß auch Haschisch, Marihuana und Amphetamin. Einen Teil konsumierte er selbst, den anderen verkaufte er an Stammkunden. In der Strafzumessung hielten es ihm die Richter zu Gute, dass er nur drogenabhängige Leute versorgte. Es sei wenigstens niemanden neu in die Szene gezogen worden.

Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass F. auch die Liebesdienste einer Bambergerin mit Haschisch "bezahlt" hat. Juristisch schlug dies als unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in zehn Fällen zu Buch.

Fünf Jahre stehen auf dem Papier

Die Richter geben F. mit ihrem Urteil die vermutlich letzte Chance zu einer neuerlichen Abkehr von Rauschgiften aller Art. Mehr noch: Sie gehen davon aus, dass ihm die Hälfte der Strafe erlassen werden kann, was nach zweieinhalb Jahren der Fall wäre.

Die Therapiedauer veranschlagen sie mit eineinhalb Jahren, so dass nur ein Jahr Knast bleibt. Davon wiederum müssen die neun Monate Untersuchungshaft abgezogen werden, die F. schon hinter sich hat. Es bleiben unterm Strich also drei Monate, die er vor seiner Unterbringung in einer Suchtklinik verbüßen muss - wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Es enthält noch einen Punkt zu Lasten von F.: Das Gericht ordnete die Einziehung von 13 260 Euro aus seinen illegalen Geschäften an.