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Bamberg: Weihbischof begrüßt Einstellung von Kirchenasyl-Verfahren - "Aus christlicher Nächstenliebe gehandelt"


Autor: Erik Jasper

Bamberg, Donnerstag, 02. März 2023

Das Kirchenasyl-Verfahren gegen Äbtissin Mechthild Thürmer wurde in dieser Woche eingestellt. Der Bamberger Weihbischof Herwig Gössl begrüßt die Entscheidung - und verteidigt zugleich das Kirchenasyl.
Weihbischof Herwig Gössl (l.), der aktuelle Leiter des Erzbistums Bamberg, hat mit Erleichterung auf die Verfahrenseinstellung im Kirchenasylprozess um Äbtissin Mechthild Thürmer (r.) reagiert.


  • Kirchenasylprozess um Äbtissin: Bamberger Weihbischof begrüßt Verfahrenseinstellung
  • "Aus christlicher Nächstenliebe gehandelt" - Diözesanadministrator verteidigt Vorgehen
  • Kirche rechtfertigt umstrittene Rechtspraxis: "Dient zum Schutz der Menschenwürde"

Weil sie Flüchtlingen mithilfe des Kirchenasyls Schutz vor Abschiebungen geboten hatte, musste sich die Äbtissin Mechthild Thürmer vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten. Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Der Bamberger Weihbischof Herwig Gössl zeigt sich gegenüber inFranken.de erleichtert über die Entscheidung des Gerichts.

"Aus christlicher Nächstenliebe gehandelt": Weihbischof Gössl nach Gerichtsentscheidung "sehr erleichtert"

Gössl wurde nach dem Amtsverzicht des langjährigen Erzbischofs Ludwig Schick zum Diözesanadministrator gewählt. Der 56-Jährige leitet das Erzbistum Bamberg bis zur Ernennung eines neuen Erzbischofs. Wie Gössl inFranken.de erklärt, habe er "die Berichterstattung über das Verfahren gegen Mutter Mechthild ebenso aufmerksam verfolgt wie andere ähnliche Prozesse gegen Ordensangehörige in Bayern". Auch auf der Ebene der Bischofskonferenz seien die Vorgänge beobachtet worden, weil sie die Vereinbarung zwischen Kirche und Staat über den Umgang mit dem Kirchenasyl berührten. 

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Der Weihbischof sei "sehr erleichtert" gewesen, dass das Verfahren gegen die Äbtissin eingestellt wurde: "Eine Verurteilung hätte ich als völlig unangemessen empfunden, weil Mutter Mechthild immer betont hat, sich an alle Vorschriften zu halten", so Gössl. Selbst die Staatsanwaltschaft habe eingeräumt, dass die Äbtissin jeden Fall von Kirchenasyl unverzüglich den Behörden gemeldet habe. "Noch schöner wäre natürlich ein richtiger 'Freispruch erster Klasse' gewesen. Aber der wäre wohl nur mit einer aufwändigen Beweisaufnahme und der Anhörung vieler Zeugen möglich gewesen", erklärt Gössl.

Deshalb sei die Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld ohne jede Auflage eine "weise Entscheidung" des Gerichts. Er habe selbst mit Mechthild Thürmer in Kontakt gestanden und ihr seine Solidarität zugesichert: "Sie hat aus christlicher Nächstenliebe gehandelt. Als sie von den schlimmen Schicksalen der betroffenen Flüchtlinge erfahren hat, war für sie völlig klar, dass sie diesen Menschen mit allen erlaubten Mitteln helfen muss", rechtfertigt Gössl das Handeln der Äbtissin.

Weihbischof verteidigt umstrittenes Kirchenasyl: "Dient zum Schutz der Menschenwürde" 

Das Kirchenasyl sei, so Gössl, eine jahrhundertealte Tradition und stelle den Rechtsstaat nicht infrage: "Es dient zum Schutz der Menschenwürde, einem der obersten Ziele von Recht und Gesetz. Ich danke Mutter Mechthild für ihren mutigen Einsatz und ihre Zivilcourage, wofür sie ja auch schon ausgezeichnet wurde". Angesprochen auf interne Diskussionen in der Kirche über das Kirchenasyl, nehme er eine "große Solidarität der Kirchen für geflüchtete Menschen in Not" wahr.  

Auf katholischer und evangelischer Seite sei das Kirchenasyl gleichermaßen anerkannt und werde "als sinnvolle Möglichkeit" innerhalb der Grenzen des Rechtsstaats betrachtet. Die Praxis bewege sich zudem nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern beruhe stattdessen "auf einer Vereinbarung zwischen Kirche und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge", wie der Weihbischof betont.

Kirchenasyl diene dazu, "in extremen Härtefällen alle Möglichkeiten von Recht und Gesetz auszuschöpfen und Zeit zu gewinnen, in der die Situation nochmal geprüft werden kann", so der Geistliche. In vielen Fällen habe es sich bewährt und oft zu einem neuen Blick der Behörden auf die Sachlage geführt: "Ich bin froh, dass diese Vereinbarung durch den Bamberger Gerichtsentscheid nicht infrage gestellt wurde."

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