Die Stadt Bamberg informiert über die Regelungen der Räum- und Streupflicht im Winter.
Auch wenn die Winter in den vergangenen Jahren eher mild und schneearm waren: Mit winterlichen Verhältnissen auf Straßen und Wegen ist in den kommenden Monaten jederzeit zu rechnen. Bamberg Service steht bereit, um Bambergs Straßen und Plätze möglichst frei von Eis und Schnee zu halten, berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger sind gefordert, wenn es um die Sicherung der Gehwege geht. Die Stadt Bamberg macht daher vor Saisonbeginn auf die Bestimmungen für das Räumen und Streuen aufmerksam, die in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen im Winter in der Stadt Bamberg“ geregelt sind.
Wer muss wo räumen und streuen?
Verpflichtet sind grundsätzlich der Eigentümer und Mieter/Pächter, die an öffentliche Straßen angrenzen (sog. „Vorderlieger“) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden („Hinterlieger“). Wird ein Grundstück von mehreren öffentlichen Straßen aus erschlossen, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.
Von wann bis wann muss ich räumen und streuen?
Gehwege sind bei Schnee, Eisglätte oder Glatteis täglich von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) in einem sicheren Zustand zu erhalten und soweit wie möglich von Schnee und Glatteis freizumachen. Bei Ortsstraßen ohne erkennbare Gehwegabgrenzung gilt der Rand der Straße in einer Breite von 1,5 Meter (in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen in einer Breite von 2 Metern) als Gehweg.
Was darf ich streuen?
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte können geeignete abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt) verwendet werden. Nicht eingesetzt werden dürfen Tausalz oder ätzende Mittel. Für die Beschaffung des Streumaterials ist jeder Verpflichtete selbst verantwortlich. Die an Straßenrändern stehenden Behältnisse mit Streumaterial sind ausschließlich den Mitarbeitern von Bamberg Service vorbehalten.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind am Rande der Gehbahn oder nötigenfalls am Rande der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidlich behindert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Omnibushaltestellen, Fußgängerüberwege und Radwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Weitere Infos zum Winterdienst:
https://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Ämter/Bamberger-Service-Betriebe/Winterdienst
Vorschaubild: © Symbolbild: Tobias Hase/dpa
von 07:30 - 20.00 Uhr ..genau
Das man als Berufstätiger weit davor sein Haus verlässt und ggf. erst Abends wieder dort eintrifft interessiert die Stadthäuüter nicht. Wenn ich z.B. um 06:00uhr das Haus verlasse, es um 08:00uhr das schneien anfängt und ich aber erst um 18:00uhr zuhause eintreffe und in der ganzen Zwischnezeit niemand im/am Haus ist, wie soll man da frsitgerecht räumen? Lass mich raten - man muss aus eigener Tasche einen Hausmeisterservice zahlen
Die größte Frechheit ist, dass man sein eigenes Streugut kaufen soll um ÖFFENTLICHEN GRUND von Eis und Schnee zu befreien und das von Steuergeldern bezhalte Streugut nur den Stadtangestellten zu Vefügung steht .. es ist an Dreißtigkeit und Weldfremde nicht mehr zu überbieten