eingegangen sein.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Wer bereits 2021 eine Einwendung vorgebracht hat und diese erneuern oder ergänzen will, sollte erneut seine vollständige Einwendung einbringen.
Einwendungsführer erhalten auf ihre Einwendungen keine Eingangsbestätigung oder schriftliche Erwiderung im laufenden Planfeststellungsverfahren.
Für Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen erheben möchten, steht die Stabsstelle Bahnausbau im Baureferat der Stadt Bamberg, Untere Sandstraße 34, für Auskünfte zur Verfügung.
Kontakt:
Christian Treutwein, Tel. 0951 87-1613
Steffen Schützwohl, 0951 87-1125
Mail: bahnausbau@stadt.bamberg.de
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