In der Villachstraße Bamberg beginnen am Montag, 21. März, die abschließenden Bauarbeiten. Dabei wird die Straße in den restlichen Abschnitten regelkonform gestaltet. Verkehrsteilnehmende müssen sich auf eine Vollsperrung einstellen.
Die Entwurfsplanung war 2021 unter Beteiligung der Anlieger erarbeitet worden, im November beauftragte dann der Stadtrat die Bamberger Service Betriebe (BSB) mit der Umsetzung der Maßnahme: Am 21. März beginnen nun die abschließenden Straßenbauarbeiten zur vollständigen Erschließung der Villachstraße.
Wie die Stadt Bamberg erklärt, war bislang nur der Abschnitt zwischen Memmelsdorfer Straße und Villachstraße 3 („Lidl“) als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgebaut. Jetzt erhalten auch die weiteren Grundstücke eine regelkonform ausgebaute Straßengestaltung. Die Straßenbreite wird dann zwischen ca. 5,5 m und ca. 6,8 m betragen. Im Bereich der heute undefinierten Wende- und Parkfläche wird ein Wendekreis errichtet. Entlang der nordwestlichen Straßenseite sind Bäume mit dazwischenliegenden Senkrechtparkflächen und entlang der südwestlichen Straßenseite ein baulicher Gehweg vorgesehen.
Die Straßenbeleuchtung wird so angepasst, dass alle Verkehrsflächen bestmöglich ausgeleuchtet sind. Die Stellplätze werden mit Rasenfugenpflaster befestigt, sodass das anfallende Oberflächenwasser versickern kann. Des Weiteren ist in diesem Bereich die Pflanzung von fünf neuen Bäumen vorgesehen.
Während der Bauarbeiten ist die Villachstraße im Anschluss an die Zufahrt „Lidl“ für den Verkehr voll gesperrt. Der Anliegerverkehr, insbesondere die Anlieferung der dortigen Gewerbebetriebe, soll aber möglichst flexibel ermöglicht werden. Für Fuß- und Radverkehr bleibt die Villachstraße weiterhin passierbar. Als Bauzeit sind zehn Wochen vorgesehen.
und nicht zu vergessen: Anschließend will die Stadt dort die "Anlieger" durch die Auslegung von Gesetzen und Fristen an den Kosten für den Straßenausbau beteiligen
Die Straße ist bereits seit mehr als 30 Jahren in Betrieb und Benutzung!!!
Die Villachstraße besteht aus zwei Erschließungsanlagen. Der südliche Teil ist seit 1958 eine Erschließungsanlage, der nördliche Teil erst seit 1998. Davor war der nördliche Teil noch Außenbereich (unbeplanter Bereich mit privilegierten Bauten im Außenbereich).
Auf Bitte einer Nachprüfung haben sie die Bebauungspläne und die Straßenbauakte gesichtet, die bestätigt, dass der südliche Teil der Straße schon seit 1958 eine Erschließungsanlage ist und bereits abgerechnet worden ist, entgegen der Annahme, die gesamte Straße sei erst seit 1998 eine Erschließungsanlage. Da der südliche Teil vor 1998 endgültig hergestellt worden ist, muss man die Straße für die Beitragserhebung trennen, was seitens der Stadt erst im November weit nach der ersten Anwohnerinformation erfolgt ist. Wie in der St.-Getreu-Straße ist das Abrechnungsgebiet angepasst worden, also wer mitbezahlen darf. Aufgrund von Gesetzesregelungen wird die Stadt hier aber vorerst nur einen Teil der umlegbaren Kosten auf die Anwohner verteilen können.
Der 25-Jahresfristlauf nach KAG Art. 5a Abs. 7 Satz 2+3 beginnt ja mit einer zur endgültigen Herstellung zielgerichteten technischen Herstellung einer bzw. als Erschließungsanlage, d.h. erste Baumaßnahme, seitdem es eine Erschließungsanlage geworden ist. Wieso laut der Stadt Bamberg ein Bebauungsplan den Fristbeginn darstellt und was die für den Fristbeginn notwendige erfolgte technische Herstellung ist, weiß sie anscheinend selbst auf Nachfrage nicht. Seit 1998 sind keine Herstellungen einer Erschließungsanlage erfolgt.