Druckartikel: Bäume in Bamberg sind geschützt – Stadt weist auf Verbot hin

Bäume in Bamberg sind geschützt – Stadt weist auf Verbot hin


Autor: Redaktion

Bamberg, Montag, 28. Sept. 2026

Für Baumfällungen und -schnitte gelten in Bamberg besondere Regeln. Gefällt werden darf vom 1. Oktober bis Ende Februar; für geschützte Bäume ist eine Genehmigung erforderlich.


Bäume prägen das Stadtbild von Bamberg. Sie spenden Schatten, verbessern das Stadtklima und bieten zahlreichen Tieren einen wichtigen Lebensraum. Damit dieser wertvolle Baumbestand erhalten bleibt, gelten in Bamberg besondere Schutzvorschriften.

Im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzverordnung sind alle einstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm (in 1 m Höhe gemessen) und alle mehrstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 40 cm geschützt. Wer einen geschützten Baum fällen, die Krone stärker zurückschneiden oder in den Wurzelbereich eingreifen möchte, benötigt daher grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung.

Von März bis September generell verboten

Neben der städtischen Baumschutzverordnung ist auch der allgemeine Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung des Baumes dienen – etwa das Entfernen einzelner abgestorbener oder beschädigter Äste.

Achtung: Auch wenn eine Maßnahme grundsätzlich zulässig wäre, muss immer geprüft werden, ob Vögel oder andere geschützte Tiere den Baum aktuell nutzen. Befinden sich beispielsweise Nester, Bruthöhlen oder andere Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Baum, können weitere artenschutzrechtliche Vorgaben gelten.

Frühzeitig an die Fällgenehmigung denken

Das Fällen ist ab 1. Oktober bis Ende Februar möglich. Wer einen geschützten Baum fällen lassen möchte, muss dafür jedoch einen Antrag stellen – und das rechtzeitig. Denn die Prüfung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Der Antrag kann einfach online über die Internetseite der Stadt Bamberg (www.stadt.bamberg.de) oder über das Bayernportal (www.bayernportal.de) gestellt werden. Anschließend prüft das Klima- und Umweltamt vor Ort, ob ein ausreichender Grund für die geplante Maßnahme besteht.

Wer vor der Fällung eines Baumes unsicher ist, sollte sich frühzeitig beim Klima- und Umweltamt informieren. So lässt sich klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist und welche Vorgaben beim Rückschnitt oder bei einer Fällung zu beachten sind.

Kontakt:

  • Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg
  • Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg
  • Sachgebiet Naturschutz, Tel. 0951/87-1738
  • E-Mail: naturschutz@stadt.bamberg.de

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.