Akteneinsicht für alle? Grüne sehen auch CSU in Verantwortung, die kontert mit Ultimatum
Autor: Redaktion
Bamberg, Montag, 18. Januar 2021
ImRathaus-Skandal fordern die Fraktionen CSU-BA und FW-BuB-FDP Akteneinsicht. Die Grünen kontern und sehen auch die CSU in der Verantwortung.
Die Fraktionen CSU-BA und FW-BuB-FDP fordern wegen des Skandals um mutmaßlich unrechtmäßige Bonuszahlungen an Rathaus-Mitarbeiter Akteneinsicht für alle Stadträte.
Die CSU-BA-Fraktion habe sich bereits im Mai 2020 gegen eine damals beschlossen Änderung der Gemeindeordnung stark gemacht, die die Akteneinsicht erschwere, heißt es in einer Mitteilung. "Der aktuelle Skandal zeigt aber, dass ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht wichtig wäre", so BA-Rätin Ursula Redler in einer Fraktionsmitteilung. Ein solches Recht würde den Stadträten auch Zugang zum Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ermöglichen, in dem die Bonus-Praxis bemängelt wurde.
Die Grünen widersprechen: Die Geschäftsordnung sei auch mit Stimmen der CSU verabschiedet worden. "Dass die Akteneinsicht durch die neue Geschäftsordnung erschwert worden sei, ist ebenfalls nicht zutreffend", heißt es in einer Stellungnahme. Zudem hätte der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), der bis 2020 von CSU-Räten geleitet wurde, "jederzeit seine Prüfungsaufgabe wahrnehmen können und müssen", so die Fraktionsgeschäftsführerin von Grünes Bamberg, Sylvia Schaible. Sie wolle bei der Aufklärung des Skandals auch genau prüfen, "ob und welche Versäumnisse es durch die CSU im RPA gab".
CSU-Fraktionsvorsitzender Peter Neller weißt dies scharf zurück: Die Behauptung sei falsch. "Die Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 27. Mai 2020 mit den Stimmen der Rathauskoalition und gegen 19 Stimmen, darunter die unserer Fraktion, beschlossen", so Neller in einer Pressemitteilung. In dieser verweist er darauf, dass der CSU "bei falschen Tatsachenbehauptungen Widerrufs- und Unterlassungsansprüche" zukämen. Diesbezüglich stellt er den Grünen ein Ultimatum: Grünes Bamberg solle ihm bis spätestens 22. Januar, 24 Uhr schriftlich erklären, dass "diese versehentlich falsche Behauptung zurückgenommen und nicht weiter aufrechterhalten sowie dies sowohl im Internet als auch gegenüber den Adressaten Ihrer Pressemitteilung kommuniziert wird."
Aber zurück zur Akteneinsicht: Stadträte, die nicht im Rechnungsprüfungsausschuss sind, können derzeit nur einen geschwärzten Bericht einsehen. Eine Änderung will die CSU-BA- Fraktion über eine erneute Abstimmung über den entsprechenden Punkt der Gemeindeordnung erreichen.
Auch die FW-BuB-FDP-Fraktion fordert, dass Stadträte grundsätzlich die Unterlagen aller Senate einsehen können. Zudem sollen Prüfungsberichte künftig zwei Mal im RPA behandelt werden. Einmal wie bisher zur Klärung des Sachverhalts. Ein zweites Mal zur Überprüfung, ob die Verwaltung etwaige Konsequenzen auch umgesetzt hat. "Im Falle von gravierenden Beanstandungen ist auch der Stadtrat als Ganzes zu informieren", heißt es in einem entsprechenden Antrag.
In einem weiteren Antrag fordert die Fraktion, dass eilige Themen künftig auch in einer Vollsitzung behandelt werden können, um "die Notwendigkeit von Eilverfügungen des Oberbürgermeisters möglichst zu vermeiden". Die mit Bonuszahlungen bedachten Verwaltungsmitarbeiter sollen nach Abschaffung der zusätzlichen Gelder durch Eilverfügungen höhergruppiert worden sein.
Zudem will die Fraktion, dass die Verwaltung den Stadtrat einmal jährlich über alle bei Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten informiert. Im Antrag werden explizit Datenschutzvergehen genannt. Das Amtsgericht hatte Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) kürzlich zu einer Zahlung von 60 Tagessätzen verurteilt, weil er sich im Wahlkampf unrechtmäßig Daten beschafft haben soll. Starke hat laut eigener Aussage Einspruch erhoben. makl