Ärger und Irritation um Stoschek-Bescheid in Bamberg
Autor: Sebastian Martin, Harald Rieger
Bamberg, Freitag, 26. August 2016
Josef und Markus Kropf sind sauer wegen der Genehmigung für den Brose-Chef und weil dieser sie attackiert hat. Zweifel gibt's an der Begründung der Stadt
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Die Ausnahmegenehmigung für Michael Stoschek und seine Pläne, am Sandkerwa-Montag mit einem Amphibienfahrzeug auf der Regnitz zu schippern, hat hohe Wellen geschlagen: Der Vorsitzende der Schiffer- und Fischerzunft, Josef Kropf, kritisierte die Ausnahmegenehmigung durch die Stadt scharf. Der Konter von Brose-Chef Stoschek folgte prompt: "Weshalb der geschäftliche Erfolg der Familie Kropf ein besonderes öffentliches Interesse darstellen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar", sagte Stoschek im FT-Interview und kritisierte damit seinerseits die Genehmigung der Stadt für drei große Passagierschiffe.
Vieles durcheinandergebracht
Damit zieht der Brose-Chef nun den erneuten Zorn auf sich, zumal er dabei einige Namen durcheinandergebracht hat. "Herr Stoschek hätte sich im Vorfeld erst einmal genauer erkundigen müssen. Ich bin zwar der Vorstand der Schiffer- und Fischerzunft, aber mit der Personenschifffahrt habe ich nichts zu tun", wettert Josef Kropf. Auch legt er Wert auf die Feststellung, dass er weder die Genehmigungen gemacht hätte, noch sie vergebe. Ferner teilte er der Lokalredaktion mit, dass er nichts persönlich gegen den Unternehmer habe, aber die Fischerzunft gebe es bereits seit 1000 Jahren - auch ohne Stoschek.Aber auch Markus Kropf und Oliver Laudt, die zusammen mit Christel Kropf die Personenschifffahrt Kropf GmbH & Co KG betreiben, stellen deutlich klar: "Wir sind schon enttäuscht, dass Herr Stoschek alles durcheinander mischt und unsere Schifffahrt kritisiert." Zumal sich die Personenschifffahrt GmbH nicht an der Neiddebatte beteiligen möchte und im Vorfeld auch keine Einwände gegen eine zweistündige Ausnahmeregelung eingelegt hätte.
"Solange es nicht täglich wird, und er uns nicht bei unserem Schiffsverkehr behindert oder gefährdet, haben wir eigentlich kein Problem mit der Ausnahmeregelung, auch wenn sie für viele ein Gschmäckle hat", betont Markus Kropf.
Und auch mit der Aussage, dass es ein öffentliches Interesse für die Schiffe der Kropfs brauche, scheint Stoschek falsch zu liegen: Zwar heißt es in der bayerischen Schifffahrtsordnung unter Paragraf 3, Absatz 1, dass es einer Genehmigung bedarf "an Gewässern, die nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassen sind".
Diese erteilt gemäß Bayerischem Wassergesetz die Kreisverwaltungsbehörde - in diesem Fall die Stadt Bamberg. Doch ein öffentliches Interesse muss dazu bei herkömmlichen Motorschiffen nicht bestehen. Ganz im Gegenteil ist nur bei der Genehmigung der Ausfahrt von Stoschek mit seinem Amphibienfahrzeug die Frage nach dem öffentlichen Interesse von besonderer Bedeutung.
Denn, so heißt es weiter im Paragrafen 3, Absatz 2: "amphibische Fahrzeuge dürfen nicht genehmigt werden". Stoschek hätte also gar nicht fahren dürfen. Doch hat die Stadt ihm eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 56 erteilt, die ein öffentliches Interesse bejaht: Stoschek befördert einen Funktionär des Bayerischen Roten Kreuzes beziehungsweise der Wasserwacht von der einen auf die andere Flussseite; damit gehe das private in ein öffentliches Interesse über, heißt es im Bescheid. Ohne dieses wäre eine Genehmigung nicht möglich gewesen.