Wissenswertes rund um den Waldbesitz

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Wer kümmert sich um den Wald? Dieser Frage gingen Referenten in einem Vortrag in Burkardroth nach. Björn Hein
Wer kümmert sich um den Wald? Dieser Frage gingen Referenten in einem Vortrag in Burkardroth nach. Björn Hein
 

Ein Informationsabend für Waldbesitzer fand in Burkardroth statt.

Zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Generationenauftrag Waldbesitz" war in das Pfarrheim nach Burkardroth eingeladen worden. Zahlreiche Interessierte waren hierzu erschienen, was zeigte, wie wichtig das Thema den Waldbesitzern war.
Bürgermeister Waldemar Bug sprach davon, dass es in der Großgemeinde sehr große Waldflächen gebe, wobei der größte Anteilseigner der Freistaat Bayern sei. In Privatbesitz befänden sich mehr als 700 Hektar. "Der Wald ist für die Menschheit lebenswichtig", führte er aus. So sei er unter anderem ein interessanter Energielieferant, aber - noch wichtiger - der wichtigste CO2-Umbauer, was gar nicht hoch genug eingeschätzt werden könne. "Auch als Windbremse, als Erholungsraum und Wasserspeicher ist er nicht wegzudenken", führte er aus. Ebenso sei er Grundlage für die Flora und Fauna, weshalb es wichtig sei, den Wald auch in die nächste Generation zu übergeben.
Förster Joachim Dahmer vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt (AELF) informierte unter anderem über das Beratungsangebot der Bayerischen Forstverwaltung. Er erklärte, dass das Baumwachstum bis zur Hiebsreife bei der Fichte rund 80 Jahre, bei der Eiche mehr als 160 Jahre dauere. "Das sind zwei bis vier Generationen, weshalb man hier über einen großen Zeitraum denken muss", führte er aus. Einen großen Teil des Waldbesitzes in Burkardroth befinde sich in Staatshand (mehr als 1000 Hektar), der Gemeindewald schlägt mit rund 690 Hektar zu Buche. Große Teile (rund 760 Hektar) befänden sich darüber hinaus in Privatbesitz, über dieses Thema ging es in der Veranstaltung.
Zwei Arten von Wald-Eigentum gebe es: einmal das so genannte "Alleineigentum", wobei sich der Privatwaldabschnitt in der Hand eines Eigentümers befindet. Es gebe aber auch den Fall des "Miteigentums", bei dem der Waldbesitz auf mehrere Eigentümer aufgeteilt ist. "Oft gibt es hier komplizierte Erbengemeinschafts-Gebilde. Die Frage ist dann immer, wer sich um den Wald kümmert, besonders in Bezug auf Borkenkäferbefall, Windwurf und blockierte Wege", stellte der Förster in den Raum. Betrachte man die Waldeigentumsstände im Markt Burkardroth, so seien 1540 Waldstücke in Alleigentum, 318 im Miteigentum. Diese Miteigentümer setzten sich aber aus 1231 Personen zusammen, was zu oben genannten Problemen führe.
Wichtig sei für die Zukunft, die Waldwerte zu bewahren und diese an die nächste Generation weiterzugeben, weshalb man schon den Nachwuchs miteinbeziehen sollte. Dieser müsste frühzeitig eingebunden werden, es gelte, Wissen und Erfahrungen weiterzugeben und den Nachfolger so Stück für Stück in die Verantwortung zu bringen. Schon zu Lebzeiten seien geordnete Verhältnisse zu schaffen: so könnte man sich beispielsweise einen "Waldordner" anlegen, in dem die wichtigsten Dokumente an einem Platz sind, außerdem sollten am besten durchgeführte Maßnahmen dort vermerkt sein. Der Waldbesitz sei hier ein Generationenprojekt und man müsse sich dieser Verantwortung bewusst sein. Deshalb sollte auch die testamentarische Nachfolge geregelt sein, um Erbengemeinschaften im Bereich des Waldes möglichst nicht aufkommen zu lassen, da dies regelmäßig zu Problemen führe.
Die Förster des AELF stehen bei Beratungen vor Ort gerne zur Verfügung, so Dahmer: "Wir wickeln waldbauliche Förderprogramme auf ihren Flächen mit Ihnen ab, wir beraten bei Waldschutzproblemen (wie etwa bei Borkenkäferbefall und Pilzerkrankungen) und vermitteln Kontakte zur Forstbetriebsgemeinschaft". Bei Fragen rund um den Wald sei das AELF und die forstlichen Betriebsgemeinschaften (FBGs) gerne Ansprechpartner.
Notar Volkmar Makowka referierte im Anschluss unter anderem über die testamentarische Vererbung sowie die Übergabe zu Lebzeiten. Sollte ein forstwirtschaftliches Grundstück in einer Hand bleiben, so könne man auch schon zu Lebzeiten einen Übergabevertrag machen. "Wenn nichts geregelt wird, kommt es nach dem Ableben des Besitzers zu einer Erbengemeinschaft. Diese muss sich dann damit auseinandersetzen, ob der Wald an eine einzelne Person fällt", so der Notar. Man könne aber zu Lebzeiten auch den Waldbesitz an mehrere Nachfolger übergeben, dies sei kein Problem. Möglich sei es außerdem, dass man sich vor der Übergabe ein so genanntes Nießbrauchsrecht einräumt, so dass man zu Lebzeiten das Holz ernten und für sich verwenden kann. Der Wald ist hier auch immer als Betrieb zu sehen, was steuerrechtliche Auswirkungen haben kann, die man am besten mit einem Steuerberater oder dem Bauernverband abklärt. Hier müsse man umsichtig vorgehen. Zahlreiche Fragen an Makowka aus dem Publikum zeigten, dass dieses Thema vielen auf den Nägeln brennt.
Forstingenieur Maik Despang von der Forstbetriebsgemeinschaft Rhön-Saale (FBG) stellte die Leistungen seiner Institution vor. Die FBG ist ein Zusammenschluss von privaten, körperschaftlichen und kommunalen Waldbesitzern im Landkreis Bad Kissingen und hat derzeit über 400 Mitglieder mit einer Gesamtfläche von 9000 ha. Aufgaben und Ziele der FBG sei es, den Holzabsatz zu verbessern, den Mitgliedern eine kompetente Beratung und Betreuung zu bieten sowie in der Waldbewirtschaftung Nachhaltigkeit zu erreichen. Vorteile des Waldbesitzers seien unter anderem eine kompetente Waldbewirtschaftung, da die FBG-Förster die Maßnahmen im Wald planen und organisieren. Durch den Zusammenschluss könne man hohe Holzerlöse erzielen und günstige Sammelbestellungen durchführen. Um wirtschaftliche und ökologische Schäden vorzubeugen, könne man einen Waldpflegevertrag mit der FBG eingehen, wobei der Waldbesitzer selbst Umfang und Ziel bestimmt. "Hier übernimmt die FBG die Planung, Organisation und die Kontrolle der forstlichen Maßnahmen, bietet eine waldbauliche Beratung und pflegt regelmäßig das betreffende Waldstück", so Despang. Auch der Waldschutz und die Verkehrssicherung seien so gewährleistet, ein Rundum-Sorglos-Paket also, das vor allem von Erbengemeinschaften, die weit weg wohnen, gerne genutzt wird. Aber auch punktuelle Maßnahmen werden nach Absprache mit den Waldbesitzern durchgeführt, je nach Wunsch. Dabei sei die Arbeit der FBG zwar kostenpflichtig, der Wald werde aber auch gut gepflegt, was einen Wertzuwachs erwarten lässt. Ein Gewinn sei es in jedem Fall, auch für den Besitzer, der durch den gemeinschaftlichen Holzverkauf weit größere Einnahmen habe, als wenn er versucht, das geerntete Holz allein zu verkaufen. "Wir stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung", so der Forstingenieur und verwies auf die Homepage der FBG (www.fbg-rhoen-saale.de , Telefon 09736/751986).
Nachdem die zahlreichen Fragen aus dem Publikum geklärt waren, zog Förster Joachim Dahmer eine überaus positive Bilanz: "Der Waldbesitz hat Zukunft" - dies sahen die Besucher im Pfarrheim Burkardroth ebenso.