Soldaten müssen sich gegen viele Krankheiten impfen lassen - mittlerweile auch gegen Corona. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im vergangenen Jahr diese Pflicht. Das Amtsgericht in Bad Kissingen sieht das jedoch anders.
Obwohl er mehrfach die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigerte, hat das Amtsgericht Bad Kissingen einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen.
Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen.
Soldat verweigert Corona-Impfung - Gericht in Bad Kissingen spricht ihn frei
Die schriftlichen Urteilsgründe lägen jedoch noch nicht vor, teilte ein Amtsgerichtssprecher am Dienstag mit. Daher könne er keine weiteren Einzelheiten zu dem Urteil vom 12. September nennen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Zeitsoldat ist nicht zu Corona-Impfterminen gegangen
Der 33 Jahre alte Zeitsoldat hatte demnach mehrere Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.
Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.