"Rechtliche Zwänge": Erste Cannabis-Clubs in Bayern genehmigt - einer ist im Kreis Bad Kissingen
Autor: Agentur dpa
Bayern, Freitag, 25. April 2025
Wenn auch nur widerwillig, haben die bayerischen Behörden die ersten Cannabis-Clubs genehmigt - einen davon in Franken. Ziel der Landesregierung bleibt dennoch ein Aus für die Teil-Legalisierung.
Der Freistaat hatte sich lange quergestellt: Bayern hat erste nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt. "Wegen unausweichlicher rechtlicher Zwänge" hätten nun drei Anbauvereinigungen die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau bekommen, teilte das Gesundheitsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.
"Die Erteilung von Erlaubnisbescheiden ändert nichts an dem Ziel Bayerns, dass die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken von der neuen Bundesregierung wieder zurückgenommen wird", erläuterte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
Erste Cannabis-Clubs trotz Widerständen genehmigt - einer ist in Franken
"Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken war vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch", unterstrich die Ministerin die bisherige Linie der Staatsregierung. "Das bayerische Gesundheitsministerium setzt darauf, dass dieser Fehler im Rahmen der für den Herbst vereinbarten Evaluierung dieses Gesetzes korrigiert wird." Nach Angaben vom März waren damals beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 37 Anträge auf eine Erlaubnis eingegangen. Davon waren nach damaligem Stand acht Anträge wieder zurückgenommen worden; ein Antrag wurde abgelehnt.
Nach eingehender Prüfung des LGL seien nun drei Erlaubnisse auf Grundlage der Bundesvorschriften zu erteilen, erläuterte das Ministerium. Es handele sich um den "CSC Inntal Raubling" im Landkreis Rosenheim, den "Exotic Kingdom CSC Fulda" im Landkreis Bad Kissingen, und "The Marihuana Club Kirchdorf" im Landkreis Freising, die alle als eingetragene Vereine firmieren. "Erlaubnisse für Anbauvereinigungen sind im Übrigen kein Freifahrtschein zum uneingeschränkten Kiffen in Bayern", unterstrich Gerlach. "Es gelten vielmehr weiterhin strenge Auflagen und Regeln, die wir engmaschig kontrollieren werden."
Eine Anbauerlaubnis für solche Vereinigungen führe nicht per se dazu, dass sofort Cannabis an Mitglieder abgegeben werden könne. Bevor mit dem Anbau von Cannabis begonnen werden könne, müssten etwa Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für das Grundstück und das Gebäude umgesetzt sowie vom LGL abgenommen werden. Darüber hinaus liege es in der Verantwortung der Anbauvereinigungen, weitere gesetzliche Vorgaben und Anforderungen zu prüfen und einzuhalten, bevor mit dem Anbau begonnen werde. Das könne zum Beispiel baurechtliche Anforderungen betreffen.
Trotz Genehmigung - Bayerns Behörden kündigen strenge Kontrollen an
"Die zentrale Kontrolleinheit des LGL wird natürlich auch nach Anbaubeginn engmaschige Kontrollen vornehmen", sagte Gerlach. Dabei gehe es unter anderem um den Gesundheits-, Kindes- und Jugendschutz. Vor rund einem Jahr wurde zum 1. April 2024 der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen bundesweit legalisiert. Ab 1. Juli konnten sogenannte Cannabisclubs einen Antrag auf nicht-kommerziellen Anbau in ihrem jeweiligen Bundesland stellen. Die Staatsregierung hatte die Teil-Legalisierung stets kritisiert und mit strengen Regeln einzuschränken versucht. Etwa gilt in Bayern ein komplettes Cannabis-Konsumverbot auf Volksfesten und in Biergärten sowie in einigen Parks.
In anderen Bundesländern waren längst nicht-kommerzielle Anbauvereinigung für Cannabis erteilt worden. Nach einem Bericht der Mediengruppe Ippen Media vom Januar auf Basis einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken waren bis Dezember vergangenen Jahres 83 Anträge positiv beschieden worden. Die meisten Genehmigungen erteilten demnach bis zu diesem Zeitpunkt Niedersachsen (20) und Nordrhein-Westfalen (25). Insgesamt waren im Dezember 349 Anträge offen.