Ihre Klage gegen die Gemeinde Schonungen wegen deren Feuerwehrkosten durch einen Einsatz auf dem Main hat die Bundesrepublik verloren
Weil der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraße Main ist, ist er auch für die im Mainwasser vorgefundene Mineralölverunreinigung zuständig, schreibt das Verwaltungsgericht Würzburg sinngemäß in seinem Urteil. Nachdem der tatsächliche Verursacher des Ölfilms auf dem Main an der Ottendorfer Schleuse am 23. Mai 2015 nicht ermittelt werden konnte, muss der Bund als Eigentümer für die Kosten der Reinigung beziehungsweise Gefahrenbeseitigung aufkommen. Die Gemeinde Schonungen hat demnach ihren Kostenbescheid über 6842,59 Euro für ihren neunstündigen Feuerwehreinsatz zu Recht an die zuständige Bundesbehörde gerichtet, so das Verwaltungsgericht.
Wie berichtet, hatte die Bundesrepublik Deutschland wegen des Kostenbescheids gegen die Gemeinde Schonungen geklagt. Am 6. Februar kam es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg und kurz darauf zum Urteilsspruch der 5. Kammer, wonach die Klage des Bundes abgewiesen wird. Demnach ist der Bund zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die der Gemeinde Schonungen durch den rund neunstündigen Einsatz ihrer Feuerwehr mit 23 Kräften, vier Fahrzeugen und einem Boot entstanden sind.
Der Bund hatte als Kläger eine ganze Reihe von formalen und inhaltlichen Rechtsgründen aufgelistet, weshalb er nicht zur Kostenerstattung heranzuziehen sei. Eine Behauptung lautet, die Schonunger Freiwillige Feuerwehr verfüge über "keine Ölwehr für einen Einsatz in einer dem Main entsprechenden Größenordnung", weshalb davon auszugehen sei, "dass es vorliegend um die Kosten zur Rettung des touristischen Programms für die Ausflugspassagiere des Fahrgastkabinenschiffs" gegangen sei.
1#googleAds#100x100
Das sei aber nicht im Einsatzbericht erwähnt, stellt das Verwaltungsgericht fest. Zudem habe der in der mündlichen Verhandlung angehörte Kreisbrandrat glaubhaft versichert, "dass sich die Feuerwehr der Beklagten ausschließlich um die Einrichtung der Ölsperre gekümmert habe". Die Bergung der Passagiere des Schiffes sei durch andere Feuerwehren erfolgt.
Der Bund argumentierte auch, dass er laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gar kein Eigentum am Wasser im Main ("fließende Welle"), also auch nicht am Öl darin erworben habe - und damit auch nicht für die Beseitigungskosten zuständig sei. Dazu urteilt das Gericht: "Die fehlende formale Eigentümerstellung der Klägerin ändert aus Sicht der Kammer jedoch nichts an ihrer Zustandsverantwortlichkeit als Gewässereigentümerin, die sie vorliegend zur Beseitigung des im Main vorgefundenen Mineralöls verpflichtet." Und: Nach "Überzeugung des Gerichts waren die von der Feuerwehr getroffenen Maßnahmen notwendig."
Das Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts ist eindeutig zu Gunsten der Gemeinde Schonungen ausgegangen. Der Bund könnte aber in Berufung gehen.Stefan Sauer