Dreieinhalb Jahre Haft für 57-Jährigen
Drei Jahre und sechs Monate muss ein 57-Jähriger ins Gefängnis. Das hat er zum einen seinen jüngsten Einbrüchen und Diebstählen im Raum Bad Kissingen und in Gemünden, aber auch einer Brandstiftung und ganz besonders seinem rekordverdächtigen Vorstrafenregister mit vor allem Eigentumsdelikten zu verdanken.
Der krankheitsbedingt erwerbslose Mann hatte sich am Schöffengericht des Schweinfurter Amtsgerichts zunächst für den Einbruch in ein Gartenhaus im Elfershäuser Ortsteil Trimberg (Landkreis Bad Kissingen) zu verantworten. Dort richtete er in der Nacht zum 15. Januar 2021 zwar nur geringen Sachschaden an, nahm aber einen Benzinkanister mit.
In derselben Nacht ging wenig später ein benachbartes Gartenhaus in Flammen auf, in das er ebenfalls eingebrochen war und eine Kassette mit 50 Euro Inhalt erbeutet hatte. Das Holzhaus, ausgestattet mit Bar und Fernseher, brannte aus. Allein das Material für den Neubau kostet etwa 12.000 Euro, so der Eigentümer im Zeugenstand.
Dass dieses Holzhaus aufgrund eines technischen Defektes von innen in Brand geraten sein könnte, schloss der Brandermittler der Polizei im Zeugenstand aus, denn zum Zeitpunkt des Brandes war die Gasheizung nicht in Betrieb und auch kein Stromaggregat angeschaltet. Da ist es schon sehr viel wahrscheinlicher, dass der noch halb volle Benzinkanister aus der ersten Hütte in der Hand des Angeklagten in der zweiten Hütte als Brandbeschleuniger verwendet wurde.
An die Einbrüche in die Gartenhäuser wollte oder konnte sich der Beschuldigte nicht erinnern, die Brandstiftung stritt er gar kategorisch ab. Dagegen spricht, dass im Umfeld der ersten Hütte ein Einbruchswerkzeug gefunden wurde, an dem sich die DNA des Angeklagten nachweisen ließ. Außerdem wurde ein, wenn auch angeschmorter Benzinkanister am Brandort gefunden, der höchstwahrscheinlich mit dem aus der ersten Hütte entwendeten Behälter identisch ist. In der gleichen Nacht - ob vor oder nach den Einbrüchen in die Gartenhäuser lässt sich nicht mehr genau klären - entwendete der 57-Jährige aus einer Garage in Elfershausen ein hochwertiges und neuwertiges E-Bike im Wert von mehr als 9000 Euro. Diesen Diebstahl räumte der Angeklagte ein, er will das Fahrrad für 250 Euro an einen flüchtig Bekannten verkauft haben, wie der in Untersuchungshaft sitzende Mann zugab.
Auf Elektrofahrräder abgesehen hatte es der Mann auch am 5. April vergangenen Jahres, als er in Gemünden den Bauzaun des Außenlagers eines Fahrradgeschäftes aufhebelte. In dem Außenlager befanden sich unter anderem E-Bikes, die in dem Geschäft zum Kundendienst oder zur Reparatur abgegeben worden waren. Zunächst nahm er ein E-Bike im Wert von 3000 Euro mit. Da es offensichtlich wegen eines Defekts noch nicht fahrbereit war, ließ er das Fahrrad einfach auf einem Nachbargrundstück stehen.
Beim nächsten Rad, diesmal im Wert von 2400 Euro, hatte er mehr Glück, denn das war schon wieder instand gesetzt. Von dem Rad fehlt bis heute jede Spur. Videoaufzeichnungen und DNA-Spuren überführen den Beschuldigten in diesen Fällen einwandfrei. "Falsche Freunde" seien es, die ihn immer wieder zu Straftaten "überreden", so der Angeklagte, der andeutete, dass er die Räder nicht für sich, sondern sozusagen "nach Bestellung" geklaut habe.