Für Umbau oder Sanierung ihrer Gebäude erhalten maximal zwei Vereine pro Jahr bis zu 50 Prozent Förderzuschuss von der Gemeinde, jedoch nur bis zu einer Grenze von 10 000 Euro.
Der Gemeindrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Regelung für die Förderung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der Vereine beschlossen.
Der Antrag des TSV Thundorf auf Gewährung eines Zuschusses für den Einbau eines neuen Warmwasserspeichers beziehungsweise einer neuen Weichwasseranlage, lag dem Gemeinderat bereits in der Januarsitzung vor. Hierfür lag auch ein Kostenangebot der Firma Barth, Stadtlauringen, in Höhe von 13 388,11 Euro auf dem Tisch. In dieser Januarsitzung hatte der Gemeinderat bemängelt, dass Vereine, die in gemeindlichen Häusern untergebracht werden, für Umbaumaßnahmen und Sanierungen eine Komplettförderung erhalten, während Vereine, die ihr eigenes Vereinsheim unterhalten müssen, bisher nur fünf Prozent der Gesamtkosten erhielten. Die Verwaltung wurde nun beauftragt, eine einheitliche Regelung mit einem höheren Zuschusssatz auszuarbeiten. Nach Absprache mit Bürgermeister Egon Klöffel wird seitens der Verwaltung unter anderem eine Förderung von 50 Prozent mit 10 000 Euro Höchstzuschuss pro Maßnahme vorgeschlagen.
Der Gemeinderat fasste nach einer Diskussion zwei Beschlüsse. Zum einen den Grundsatzbeschluss, dass Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie Investitionen der Vereine aus der Gemeinde Thundorf mit einer Förderung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden. Der Förderbeitrag wird auf maximal 10 000 Euro pro Maßnahme festgelegt. Um eine zu hohe Anzahl an Zuschussanträgen zu vermeiden, werden pro Haushaltsjahr maximal zwei Maßnahmen gefördert.
Zum Zweiten beschließt der Gemeinderat, dem TSV Thundorf aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses für den Einbau eines neuen Warmwasserspeichers bzw. einer neuen Warmwasseranlage im Sportheim in Thundorf einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten (maximal 6694,06 Euro) zu gewähren.
Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Zaunes und eines Gartenhauses durch Daniel Bauernschubert in Thundorf wird vom Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller beabsichtigt, einen Zaun, eine gepflasterte Fläche und ein Gartenhaus zu errichten. Der Zaun und das Gartenhaus sind nach Art. 57 Bayerische Bauordnung genehmigungspflichtig. Durch das Vorhaben werden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt, die Zufahrt ist gesichert.
Risse in den Straßen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar beschlossen, das Förderverfahren zum Anschluss des Rathauses, samt Bauhof, an das Glasfasernetz durchzuführen. Vom Büro Dr. Först Consult wird dafür ein Kostenvoranschlag vorgelegt. Die Kosten werden pauschal mit 2380 Euro angeboten. Hierbei handelt es sich nicht um zuwendungsfähige Ausgaben und werden somit auch nicht gefördert.
In den Jahren 2013 und 2016 wurden im Gemeindegebiet Risse in Straßen und Wegen durch die Firma Luley aus Wernberg-Köblitz saniert. Aktuell sind wieder viele Risse und Straßenschäden zu verzeichnen. Um größere Schäden abzuwenden und damit die Gemeinde ihrer Verkehrssicherheitspflicht nachkommt, erhält die Firma erneut, gemäß ihrem Angebot in Höhe von 6530,72 Euro, den Auftrag für 5600 Meter Rissesanierung. Auf die Einholung weiterer Angebote wird verzichtet.