Kinder, die diesen Sommer neu in den Kindergarten oder in die Schule kommen, müssen nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Im Landkreis Bad Kissingen herrscht bisher Gelassenheit.
Ab 1. März besteht die bundesweite Masern-Impfpflicht. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte für sie gekämpft. Kritiker wie der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery hielten die Einführung des Gesetzes nicht für sinnvoll: "Spahn prescht vor und hat die Folgen nicht immer vor Augen". "Verfassungswidrig" sei diese Regelung sogar, behaupteten manche Gegner des Gesetzes. Nun tritt es in Kraft. Wie sieht es in der Region aus?
Manuela Sauer, die Leiterin des Bad Kissinger Kliegl-Kindergartens sieht der Einführung des neuen Gesetzes gelassen entgegen: "Eltern, die absolute Impfgegner sind, sind die ganz große Ausnahme." Im Kliegl-Kindergarten seien bisher nur zwei von 93 Kindern nicht geimpft. "In Zukunft werden wir nur Kinder aufnehmen, die geimpft sind", sagt sie. Diese Regelung ist möglich, da es in Deutschland im Gegensatz zur Schul- keine Kindergartenpflicht gibt.
Zu Problemen im Kindergarten wird das neue Gesetz wohl nicht führen: "Wir kontrollieren jetzt schon regelmäßig", erklärt Sauer. Und: "Wir prüfen, ob die Kinder die Impfungen haben und ob es ein U-Heft gibt." Hinter dem Begriff verbirgt sich die umgangssprachliche Bezeichnung für das gelbe Kinderuntersuchungsheft. "Sollte es Kinder geben, die man nicht impfen kann, weil sie etwa chronisch krank sind, für diejenigen brauchen wir dann eine ärztliche Bescheinigung", heißt es von der Kindergartenleiterin.
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Die regelmäßigen Kontrollen, die Kindergärten und Schulen durchführen, scheinen Wirkung zu zeigen. Drei Masernfälle im Landkreis Bad Kissingen sind für das Jahr 2018 dem Staatlichen Gesundheitsamt bekannt. 2016, 2017 und 2019 gab es keine Erkrankungsfälle. "Im Jahr 2015 hatten wir im Landkreis Bad Kissingen eine Masernerkrankung", teilt Lena Pfister, Pressesprecherin des Landratsamtes Bad Kissingen, die Meldezahlen schriftlich mit.
Das Ziel: Masern ausrotten
Auch im Regierungsbezirk Unterfranken gab es in den ersten Wochen dieses neuen Jahres keine gemeldeten Masernfälle. Auch auf Landesebene scheint die Lage bislang entspannt zu sein: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gibt auf seiner Homepage für die ersten sechs Wochen des Jahres 2020 keinen Fall von Masernerkrankungen an. Ziel des Bundesgesundheitsministers Spahn ist es, mit der Impfpflicht die Masern auszurotten.
Einschulung von Grundschülern
"Windpocken kommen häufiger vor", berichtet Schulleiterin Barbara Buz von der Grundschule Bad Brückenau. Auf einer Schulleiterdienstbesprechung Anfang Februar in Bad Kissingen sei das Thema Masernimpfpflicht bisher "nur am Rande gestreift" worden. Der Grund dafür ist eine Übergangsfrist, die bis zum 31.7.2021 gilt.
Neu eingeschulte Kinder müssten ab kommendem Sommer einen Nachweis für die erfolgten Impfungen gemeinsam mit der Vorschuluntersuchung einreichen. Bei bereits eingeschulten Schülern kontrolliere voraussichtlich die jeweilige Klassenleitung der Grundschulklassen, ob ein Impfschutz vorhanden sei. Weitere Informationen zum genauen Vorgehen, so vermutet die Bad Bad Brückenauer Grundschulleiterin, kämen von der Regierung voraussichtlich nach den Faschingsferien.