Kreis Bad Kissingen: Fußballtrainer wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch an Kindern in Haft
Autor: Susanne Will
Bad Kissingen, Donnerstag, 13. Februar 2020
Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis Bad Kissingen soll mehrere Buben im Alter von 11 bis 15 Jahren dazu gebracht haben, Nacktbilder von sich anzufertigen und per Handy-Messenger an ihn zu verschicken. Bei einem Kind soll es zum Körperkontakt gekommen sein.
Mit einer perfiden Finte soll der 21-Jährige Trainer mehrere Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren aus einer Jugend-Fußballmannschaft im Landkreis Bad Kissingen dazu gebracht haben, ihm intime Fotos zu schicken. Nach Informationen dieser Zeitung dauerte dieser Zustand etwa ein Jahr an. Wie das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Schweinfurt nun mitteilten, kam es in einem Fall bei einem 13-Jährigen "zum unmittelbaren Körperkontakt". Am Donnerstag, 13. Februar 2020, kam er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs von Kindern ins Gefängnis.
Der Beschuldigte ist ein 21-jähriger Erzieher
Der Mann soll gelernter Erzieher sein. "Im Zuge der weiteren Ermittlungen wird auch überprüft, ob der Beschuldigten im Rahmen seiner Berufsausbildung, bei der er auch mit Kindern und Jugendlichen in
Kontakt gekommen sein könnte, strafbare Handlungen begangen hat", heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Kripo Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt.
Am ersten Februarwochenende hatte sich ein 13-Jähriger seinen Eltern anvertraut. Die erstatteten Anzeige, die Kripo ermittelte und stieß bald auf mehr Opfer.
"Handlungen mit Körperkontakt vorgenommen"
Jürgen Scholl, Rechtsanwalt aus Schweinfurt, vertritt zwei Eltern von jeweils einem Buben, sollte es zur Anklage kommen. Am Mittwoch hatte er bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt angeregt, eine mögliche Haft des Tatverdächtigen zu prüfen. U-Haft kann aus zwei Gründen angeordnet werden: Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. Scholl: "Der Tatverdächtige hat versucht, auf eine Familie einzuwirken", und das sei durchaus als Verdunklungsgefahr zu werten. Bei einer Vernehmung am Mittwoch hatte dazu ein Geschädigter geschildert, dass der Verdächtige an ihm "Handlungen mit Körperkontakt vorgenommen habe", so heißt es in der Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Tatverdächtiger nach Festnahme in Haft
Zwischen dem Beginn der Ermittlungen und dem Haftbeschluss hat sich der Tatverdächtige in einem Bezirkskrankenhaus zur Behandlung aufgehalten. Am Donnerstag wurde der 21-Jährige festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Er sitzt jetzt in einer Justizvollzugsanstalt ein.
Anwalt Scholl wolle weder Staatsanwaltschaft noch Kripo vorgreifen, aber er sagt: "Ich sehe hier sexuellen Missbrauch von Kindern", der könne auch ohne Körperkontakt geschehen sein. Als Kind sieht das Strafgesetz Jungen und Mädchen bis 14 Jahren an. "Er soll Kinder bestimmt haben, sexuelle Fotos und Videos von sich selbst zu machen - Paragraf 176, Absatz 4, Nummer 2 des Strafgesetzbuches erweitert das auch auf Handlungen, die nicht direkt vom Täter durchgeführt werden." Diese Verbrechen werden mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft.