Acht Personen haben den Qualifizierungskurs zur Kindertagespflege des Landkreises Bad Kissingen und des Mehrgenerationenhauses abgeschlossen. Sie durchliefen mehrere Unterrichtseinheiten und Prüfungen.
Seit Februar 2023 nahmen im Mehrgenerationenhaus (MGH) in Bad Kissingen acht Personen an einem Qualifizierungskurs im Bereich Kindertagespflege teil – alle beendeten den Kurs erfolgreich. Wie das Landratsamt Bad Kissingen erklärt, beinhaltet der Kurs 160 Unterrichtseinheiten, in denen Tagesmütter und Tagesväter auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung, um das nächste Modul mit 40 Unterrichtseinheiten für die Qualifizierung zur Assistenzkraft für Kitas zu erhalten.
„Gute Kinderbetreuung ist wichtig“, fasste stellvertretender Landrat Emil Müller zusammen. „Mit der Ausbildung im Bereich Kindertagespflege schafft der Landkreis in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus eine ergänzende Möglichkeit der Kinderbetreuung“, sagte Müller bei der Urkundenübergabe im MGH. Er dankte allen Beteiligten für ihr Engagement und betonte, dass der Landkreis das Thema Kindertagespflege sehr ernst nehmen würde.
Pädagogisches Wissen und Empathie seien wichtige Begleiter für diese verantwortungsvolle Aufgabe, so Müller, denn im Mittelpunkt der Arbeit stehe das Wohl der Kinder. Um sich optimal vorbereiten zu können sind die Kurse, die stundenweise am Wochenende stattfinden, in zwei Bereiche geteilt.
Ein Teil beschäftigt sich mit pädagogischen und der andere Teil mit rechtlichen Fragen. Die Eingewöhnung der Kinder bei der Tagespflegeperson, Bindungsaufbau oder Erziehungsziele, die Entwicklung in den unterschiedlichen Altersgruppen oder das Thema Bücher und Medien sind ebenso Inhalt wie Grundlagen zu Versicherungen, Buchungszeiten oder wie ein Betreuungsvertrag aufgesetzt wird. Die Prüfung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen präsentieren ihre Facharbeit, beantworten schriftlich Fragen und bearbeiten Fallbeispiele. Nach der Beantragung einer Pflegeerlaubnis können Tagesmütter und –väter bis zu fünf Kinder gleichzeitig zuhause betreuen.