Impfnachweis: Was darf die Firma verlangen?
Autor: Ellen Mützel
Bad Kissingen, Mittwoch, 01. Sept. 2021
Sicherheit kontra Datenschutz: Die Debatte zwischen Arbeitgebern und Angestellten spitzt sich auch in der Region zu. Das sagen die Abgeordneten des Bad Kissinger Wahlkreises.
"Jeder Mitarbeiter, der nicht bis zum 1. Januar geimpft ist, wird entlassen." Dieser Satz vom britischen Sanitär-Unternehmer Charlie Mullins sorgte weltweit für Furore. In den USA hat ein texanisches Krankenhaus bereits Tatsachen geschaffen und etwa 150 ungeimpfte Mitarbeiter entlassen oder ihnen eine Kündigung nahegelegt. So weit geht die Diskussion in Deutschland nicht.
Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerte kürzlich in einer Talkshow, dass er "zunehmend dazu tendiert", Unternehmen die Abfrage des Impfstatus ihrer Mitarbeiter gesetzlich zu ermöglichen.
Bisher Abfrage des Impfnachweises nur beschränkt zulässig
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) befürwortet den Impfnachweis indes ausdrücklich: "Dieser Schritt könnte zum Beispiel die Umsetzung konkreter Hygienekonzepte am Arbeitsplatz erleichtern und zugleich das Sicherheitsgefühl aller Mitarbeitenden verbessern", sagte er gestern der "Augsburger Allgemeinen".
Bisher ist dies bis auf wenige Ausnahmen im Gesundheitssektor allerdings rechtlich nicht zulässig. So ist auch hierzulande eine Debatte entstanden, in der es um Daten- und Arbeitsschutz gegen Infektionsschutz geht. Wie stehen Unternehmen, Arbeitnehmervertreter und Anwälte aus der Region dazu?
Rechtliche Einschätzung: Ein Interesseskonflikt
Die Kanzlei Steinbock und Partner in Würzburg beschäftigt sich viel mit den rechtlichen Fragen rund um Corona. Einer der Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, Thomas Seggewiss, erklärt: "Derzeit gibt es noch keine Rechtsprechung, mit der man sicher sagen kann, die Abfrage des Impfstatus wäre definitiv erlaubt oder definitiv verboten."
Auf der einen Seite stehe gerade bei Corona das Interesse des Arbeitgebers, der die Verpflichtung hat, Kunden, Mitarbeiter und Patienten zu schützen. Auf der anderen Seite stehe das Interesse der Angestellten und damit insbesondere das Persönlichkeitsrecht, nicht alle Fragen beantworten zu müssen. Dies sei ähnlich zu der Frage zur Schwangerschaft, die nicht beantwortet werden muss. Angestellte dürften bei der Frage nach dem Impfstatus sogar lügen.
"Es hängt davon ab, ob eine Impfpflicht kommt."
Zudem spiele der Datenschutz eine Rolle, sagt Seggewiss: "Gesundheitsdaten dürfen nur sehr eingeschränkt, erhoben werden. Da sehen wir in den meisten Betrieben ein erhebliches Problem."