Zunächst keiner Schuld bewusst
Aus Sicht des Angeklagten sei nichts gegen den Willen der Frau passiert, so der Anwalt. "Aber es ist klar, dass die Geschädigte beim Eindringen mit dem Finger keinen Willen mehr äußern konnte." In der Kaserne hätten der Angeklagte und sein Kamerad Fußball geschaut, es habe keine sexuellen Übergriffe gegeben.
Dann kam die Polizei. "Er war sich einer Schuld zunächst nicht bewusst", sagte der Anwalt. "Erst anschließend, als er sich anwaltschaftliche Hilfe genommen hat, wurde ihm bewusst, was auf dem Spiel steht."
"Hat sie gesagt, dass sie sexuelle Handlungen will?"
Das Laufen sei ihr schwer gefallen, sagte der Angeklagte auf Nachfrage des Richters, warum er die Geschädigte zum Auto getragen hat. "Sie war betrunken." Im Auto habe sie sich dann angekuschelt. "Hat sie gesagt, dass sie sexuelle Handlungen will", fragte der Richter. "Es ist so lange her", lautete die Antwort. Er habe dann von seiner Seite damit aufgehört.
Einige Vorwürfe bestreitet der junge Mann, auch sei er nur einmal in sie eingedrungen für eine Sekunde. Er gab an, dass die junge Frau bei ihm und seinem Kameraden bleiben wollte und nicht nach Hause. Deshalb habe er sie ins Auto getragen und sei mit ihr in die Kaserne gefahren.
Kripo schildert, ss sei ein seltsamer Notruf gewesen
Eine Beamtin der Kripo Schweinfurt schildert die Aktenlage. Es sei ein seltsamer Notruf gewesen. Der Anruf wurde gehalten, bis die Geschädigte geortet war. Bei einer ersten Befragung durch eine Polizeiinspektion habe sie von den sexuellen Übergriffen berichtet. Nachdem sie kurz eingenickt war, habe sie sich auf die Toilette gerettet. "Sie glaubte, dass die Jungs mehr von ihr wollten." Der Angeklagte habe die Tat eingeräumt.
Als sehr kooperativ und offen beschrieb der Vertreter der Jugendgerichtshilfe den Angeklagten. Weil seine Mutter drogenabhängig war, hatte er nach der Geburt einen Entzug durchmachen müssen. Dann kam er in eine Pflegefamilie, bei der er heute noch lebt, wenn er nicht in der Kaserne ist.
Bei ihm wurden ADHS, eine Lese- und Rechtschreibschwäche und eine Entwicklungsverzögerung diagnostiziert. Zur Tat war er 19 Jahre alt, es sei das Jugendstrafrecht anzuwenden, so der Jugendgerichtshelfer.
Staatsanwalt: "Es ist eine Vergewaltigung."
In seinem Plädoyer erklärte der Staatsanwalt, dass die beiden Männer der Frau helfen wollten. Im absoluten Widerspruch dazu sei sie dann sexuell bedrängt worden. "Es ist eine Vergewaltigung." Und dafür beträgt die Höchststrafe wie bei Totschlag 15 Jahre. Es sei aber Jugendstrafrecht anzuwenden, er forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung sowie eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeitsstunden.
Der Begriff der Schwere der Schuld sei nicht gerechtfertigt, widersprach der Anwalt. Es sollte keine Freiheitsstrafe, sondern andere Zuchtmittel verhängt werden. Das letzte Wort richtete der Angeklagte an die nicht anwesende Geschädigte: "Ich hoffe, es geht ihr gut, ich weiß, dass es Kacke von mir war."
Geständnis spielte große Rolle
"Sie haben gewusst, was sie machen", bekräftigt der Richter nach der Urteilsverkündung. Gott sei Dank habe er ein Geständnis abgelegt. Von einer Geldstrafe sah das Schöffengericht ab, weil der junge Mann in Kürze aus der Bundeswehr ausscheidet und sich eine Arbeit oder eine Lehrstelle suchen muss. Wegen des Verfahrens hatte er seinen Dienst nicht verlängern können.