Die Gastronomen wittern Schikane

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Nicht nur unter den Kochmützen brodelt es: Die Gastronomen und Hoteliers fühlen sich durch neue gesetzliche Regelungen aus dem Bonner Finanzministerium unnötig belastet. Jetzt überlegen sie, wie sie sich zur Wehr setzen können. Foto: Jens Büttner/dpa
Nicht nur unter den Kochmützen brodelt es: Die Gastronomen und Hoteliers fühlen sich durch neue gesetzliche Regelungen aus dem Bonner Finanzministerium unnötig belastet. Jetzt überlegen sie, wie sie sich zur Wehr setzen können. Foto: Jens Büttner/dpa

Die Wirte und Hoteliers fühlen sich durch neue gesetzliche Regelungen aus dem Bonner Finanzministerium unnötig belastet und denken bereits an Widerstand.

Die gute Nachricht zuerst: Die Landesversammlung 2017 des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHG) soll im Oktober in Bad Kissingen stattfinden. Das teilte BHG-Kreisvorsitzender Heinz Stempfle den Teilnehmern der Herbstversammlung auf Schloss Saaleck mit. Dies war aber auch schon die einzige erfreuliche Nachricht, denn die anschließend in den Fachvorträgen behandelten Neuerungen für die Branche sorgten für erheblichen Ärger unter den Gastronomen.

Seit sechs Jahren gilt für die deutsche Hotellerie der verminderte Mehrwertsteuersatz von nur sieben Prozent, für den der BHG gemeinsam mit dem Bundesverband Dehoga lange gekämpft und öffentlich demonstriert hatte. Doch die wachsende Zahl der von den Finanzbehörden festgelegten Ausnahmen lässt den vermeintlichen Steuervorteil schwinden. Denn die sieben Prozent gelten nur für die reine Übernachtungsleistung. Für das Frühstück muss der Hotelier den üblichen Satz von 19 Prozent kalkulieren.


Mehr Steuern fürs Parken

Doch jetzt muss nicht nur das Angebot der Sauna, sondern zusätzlich auch des Pkw-Stellplatzes mit 19 Prozent versteuert werden, informierte Bezirskgeschäftsführer Michael Schwägerl die BHG-Mitglieder. Erst im Sommer hatte der Bundesfinanzhof als letzte Instanz ein anders lautendes Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts für nichtig erklärt und aufgehoben: Der Pkw-Stellplatz sei eine mit vollem Satz zu versteuernde Zusatzleistung. Wenn also ein Stellplatz im Übernachtungspreis eingeschlossen ist, muss der Hotelier diesen kalkulatorischen Anteil aus dem Übernachtungspreis herausrechnen und separat mit 19 Prozent versteuern.


Alles genau herausrechnen

"Bitte bewerfen Sie nicht den Referenten", wehrte Schwägerl sarkastisch den aufkommenden Zorn der Gastronomen ab und schlug sich als Fachjurist auf deren Seite: "Das ist der reine Wahnsinn." Denn mangels einer pauschalen Regelung durch den Gesetzgeber ist jeder Hotelier gezwungen, diesen kalkulatorischen Preisanteil, der maximal 20 Prozent des Übernachtungspreises betragen darf, individuell für sein Haus auszurechnen. Das Problem sei die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt und Begründung bei Minderbewertung. Schwägerl: "Ich habe noch von keiner Betriebsprüfung gehört, wo nicht nachbezahlt werden musste." Hier sei deshalb der Gesetzgeber gefordert.

Auch eine andere Festlegung des Finanzministeriums sorgte für Ärger auf Schloss Saaleck: Ein Schwimmbad diene der Gesundheit, weshalb hier die sieben Prozent gültig sind, während die Sauna als reines Wellness-Angebot mit 19 Prozent versteuert werden muss. "Sollen wir uns das bieten lassen?" rief Dieter Kunzmann, langjähriger Sanatoriumsbetreiber und jetziger Wellness-Hotelier in Bad Bocklet, in die Runde. "Sollen wir nicht mal wieder auf die Straße gehen?" Hans Markwalder, Geschäftsführer des Bad Kissinger Hotels Sonnenhügel, hieb in dieselbe Kerbe: "Wir sollten mit Unterstützung des Dehoga einen Musterprozess führen." Es gebe auch Bundespolitiker, die diese Unterscheidung für ungerecht halten, versuchte Schwägerl die Wogen zu glätten. "Wir sind mit der Politik im Gespräch. Man denkt in Berlin bereits nach."


Kassen-Update wird erforderlich

"Auch etwas Unschönes" hatte Michaela Weiglein (Weiglein Computerkassen GmbH, Würzburg) den Gastronomen zu berichten: Ab Januar gilt, dass elektronische Kassensysteme nicht nur alle Buchungen digital aufzeichnen, sondern auf Jahre hinaus archivieren müssen. "Ein Update ihrer Kassen ist also unaufschiebbar." Hatte es früher ausgereicht, alle steuerlich relevanten Daten dem Finanzamt oder Betriebsprüfer in Papierform vorzulegen, müssen diese nun jederzeit digital abrufbar sein. Da innerhalb der zehnjährigen Nachweispflicht kurzlebige Speichersysteme wechseln können, sei es Pflicht der Gastronomen, selbst auf deren ständige Aktualisierung zu achten. "Wenn das Finanzamt ihren veralteten Speicherchip nicht lesen kann, macht es eine Schätzung."


Zwei Franken im Landesvorstand

Neuerungen gibt es seit Oktober auch im Landesvorstand des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, wie Kreisvorsitzender Heinz Stempfle zu Beginn der Versammlung berichtet hatte: Da der bisherige Vorsitzende Ulrich Brandl nicht erneut kandidierte, wurde kürzlich Angela Inselkammer (Aying bei München) zur neuen Vorsitzenden gewählt. Mit deren Stellvertreter Thomas Förster (Nürnberg) und Schriftführer Ralf Barthelmes (Würzburg) seien zwei Franken im BHG-Landesvorstand, so Stempfle, "was ja auch nicht ganz unwichtig ist".