Schwarzseher können nicht optimistisch in die Zukunft blicken. Den grimmig schauenden Mann, der einem Kleinbus mit Antennen auf dem Dach entsteigt und mit Nachdruck an der Tür klingelt, um für nicht angemeldete Radio- und Fernsehgeräte Gebühren zu kassieren, kurz: den GEZ-Mann, müssen sie seit 1. Januar nicht mehr fürchten.
Den gibt es nicht mehr. Genauso wie die Gebühreneinzugszentrale in Köln.
Die ungeliebte Institution gibt es natürlich weiterhin, an gleicher Stelle, mit gleichem Personal, nur unter anderem Namen: "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Und so wie der Name hat sich auch das Bezahlungssystem grundlegend geändert. Jetzt werden nicht mehr Fernsehgeräte, Radios, Autoradios und andere rundfunktaugliche Geräte einzeln angemeldet. Jetzt gilt der Grundsatz: Wer eine eigene Wohnung bewohnt - das gilt auch für Studenten - bezahlt einheitlich 17,98 Euro pro Monat, egal, wie viele Geräte er hat. Aber auch, wenn er gar keines hat. Da gilt, wie auch bei den Krankenkassen, das Solidarprinzip. "Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln", teilt der Beitragsservice auf seiner Homepage mit. Immerhin: Den monatlichen Satz von 17,98 Euro haben bisher die meisten Nutzer bezahlt. Für sie hat sich nichts geändert.
Deshalb wurden sie auch nicht über die Veränderungen informiert.
Nachfrage im Rathaus Wie kommt der Beitragsservice an die erforderlichen Daten? Die Beitragseintreiber dürfen einmalig ihre Daten mit denen der kommunalen Meldebehörden abgleichen. "Wir haben am Montag aus Köln schon etwas bekommen, das wir mal durcharbeiten müssen", sagt im Rathaus Ludwig Büchner. Aber er fühlt sich nicht wirklich unter Druck: "Stichtag ist der 1. März." Wenn der Abgleich abgeschlossen ist, hat das Einwohnermeldeamt nichts mehr mit dem Gebührengeschäft zu tun. Weitere Meldungen an den Beitragsservice über Neuanmeldungen sind nicht vorgesehen.
Und laut Büchner werden die Kunden auch nicht darauf hingewiesen: "Da müssen sie sich selber kümmern."
Für Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten mit dem Rundfunkbeitrag gesonderte Regelungen. Für sie gilt: Es ist maximal ein Beitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen. Es spielt keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt. Kleine gemeinnützige Vereine und Stiftungen kommen noch besser weg. Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte ist nur ein Drittel des Beitrags zu zahlen - pro Monat 5,99 Euro.
Der Beitrag deckt auch alle Kraftfahrzeuge ab, die auf den Verein oder die Stiftung zugelassen sind.
Pflegeheime außen vor Unterschieden wird allerdings zwischen Seniorenwohnheimen und Pflegeheimen. Erstere gelten als Mieteinrichtungen, in denen sich jeder Mieter anmelden muss. Patienten in Pflegeheimen sind von der Gebühr befreit. Da zahlt das Heim pauschal die 17,98 Euro.
Nicht so günstig kommen Vermieter von Hotel- und Gästezimmern oder Ferienwohnungen davon. Sie müssen diese bei der Berechnung ihres Rundfunkbeitrags einbeziehen. Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung in einer Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Wohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von monatlich 5,99 Euro an.
Daneben ist die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge entscheidend.
Für die großen Hotels sieht die Sache entspannter aus: "Wir haben die Gebühren schon mal durchgerechnet. Dabei ist unterm Strich ein etwas geringerer Betrag herausgekommen, allerdings auf ohnehin schon sehr hohem Niveau", meint der Geschäftsführer eines der großen Häuser. "Wir müssen die erste Rechnung abwarten, um es genau sagen zu können."
Behinderte sind die Verlierer Auch die klarsten Regeln haben Ausnahmen. Verlierer der neuen Beitragsstrukturen sind ausgerechnet Menschen, die es ohnehin schon schwerer haben: die Behinderten. Bisher mussten sie nichts bezahlen, wenn in ihrem Behindertenausweis der Vermerk "RF" (Befreiung von Rundfunkgebühren) stand.
Jetzt müssen auch sie den Drittelsatz von 5,99 Euro berappen - mit Ausnahme taubblinder Menschen.
Allerdings gibt es auch eine Gruppe von Menschen, die sich von der Zahlung befreien lassen kann - um den Preis umständlicher Bestätigungsverfahren bem Sozialamt oder den Wohlfahrtsverbänden. Das sind die Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). "Da helfen wir, auch älteren Menschen, bei der Antragstellung, wenn sie zu uns kommen", sagt Ludwig Büchner. Befreien lassen können sich auch Schüler, Studenten und Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und Bafög, Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld bekommen.
Info: www.rundfunkbeitrag.de