Es ist ein langer Weg bis zur Erweiterung des Biosphärenreservats Rhön. Die Ausweisung von Kernzonen stößt bei vielen Bürgern auf Unverständnis. Ein Überblick.
Es ist ein schöner Platz, um Rast zu machen. Bärbel Unger und Klaus Wagler aus dem Erzgebirge sitzen in der Sonne, das "Kapelli" im Rücken und Riedenberg zu ihren Füßen. "Wir kommen wieder!", sagen die beiden Urlauber aus Sachsen. Doch um ein Haar hätten sie dann nicht mehr ohne Weiteres am Riedenberger Kapelli Rast machen können. Das Gelände war als Kernzone vorgesehen und für Kernzonen gelten strenge Regeln.
Doch was sind Kernzonen überhaupt? Die Rhön trägt den Titel "Unesco-Biosphärenreservat" und mit dieser Marke wirbt die Region um Touristen. Nun müssen aber in jedem Biosphärenreservat drei Prozent als Kernzonen ausgewiesen sein. Aus diesen Flächen soll sich der Mensch zurückziehen, so dass sich die Natur in ihrer ursprünglichen Form entwickeln kann.
Im bayerischen Teil der Rhön fehlten noch einige Kernzonen. Außerdem soll das Biosphärenreservat in Zukunft erweitert werden. Wird das Gebiet aber größer, so müssen auch mehr Flächen als Kernzone erklärt werden. Die Suche nach geeigneten Gebieten sorgte im Altlandkreis für zum Teil heftige Diskussionen. Überblick über die Kernzonen Zeitlofs ist als einzige Gemeinde der Rhön-Allianz nicht von der Ausweisung von Kernzonen betroffen. In Schondra ist ein Gebiet am Schildecker Berg vorgemerkt. "Dort gibt es Teile einer alten Burgruine", sagt Bürgermeister Bernold Martin (CSU). Der Gemeinderat hat darum gebeten, dass der Zugang erhalten bleibt. In Geroda sollen Flächen im Staatsforst zwischen Platzer Kuppe und Würzburger Haus Kernzone werden. "Ein paar private Grundbesitzer sind mit ihren Zufahrtswegen betroffen", sagt Bürgermeister Manfred Emmert (FWG). Für die Gemeinde gebe es aber keine Einschränkungen.
Auf der Gemarkung Motten sollen mehrere Flächen als Kernzone ausgewiesen werden: Konkret geht es um Staatsforst in den Bereichen Hohe Kammer, Lachsgrund und bei der Grenzwaldbrücke. Die Diskussion um sei "soweit unkompliziert" gewesen, sagt Bürgermeister Jochen Vogel (CSU).
Anders ist es in Oberleichtersbach. Der Plan, Flächen am Dreistelz als Kernzone auszuweisen, sorgte im Gemeinderat für Zündstoff. Das Gebiet gehört dem Freistaat Bayern, so dass der Gemeinderat nichts gegen die Ausweisung unternehmen konnte. Der Rat lehnte es aber ab, zusätzlich eigene Flächen einzubringen. Rat will Stadtwald behalten Auch der Bad Brückenauer Stadtrat weigerte sich, 30 Hektar Stadtwald im Bereich Gänsrain einzubringen. "In diesem Wald gibt es wunderschöne Wanderwege und hochwertiges Nutzholz", erklärt Dieter Seban, dritter Bürgermeister (CSU), die Entscheidung. Allerdings werden im Gebiet von Brückenau trotzdem drei Kernzonen im Staatsforst ausgewiesen: im Römershager Forst West und anschließenden Fondsberg, um den Pilster herum und im Römershager Forst Nord zwischen der Autobahn und dem Truppenübungsplatz.
Am ärgsten hat es aber den Oberen Sinngrund erwischt. "Wir sind umzingelt von Kernzonen", sagt Robert Römmelt, Bürgermeister von Riedenberg (SPD). Nun ist es so, dass die Gemeinden Riedenberg und Wildflecken schon Kernzonen auf ihren Gemarkungen haben, die schon viele Jahre als solche ausgewiesen sind - zum Beispiel am Lösershag. So stimmten die beiden Gemeinderäte auch dagegen, eigene Flächen als neue Kernzonen zur Verfügung zu stellen. Für Verstimmung sorgte aber, dass im Bereich des Staatsforstes ungünstige Kernzonen vorgeschlagen wurden - etwa unmittelbar am Ortsrand von Oberwildflecken, bei der Rhönklub-Hütte Oberbach und eben am Riedenberger Kapelli. Post ist auf dem Weg In den vergangenen Monaten hatte die Regierung von Unterfranken alle Hände voll zu tun, um die Einwände der Kommunen zu bearbeiten. Laut der Pressestelle sind die Antwortschreiben in der vergangenen Woche verschickt worden. In Wildflecken ist der amtliche Brief schon angekommen. "Wir sind im Großen und Ganzen zufrieden", sagt Dieter Feller, Geschäftsleiter des Marktes Wildflecken. Den Forderungen in Oberwildflecken wurde weitgehend entsprochen, die Fläche wurde reduziert. Auch bei den Zufahrtswegen zur Rhönklub-Hütte Oberbach hat die Regierung reagiert und die Nutzung der Zufahrtswege zugesichert.
Und das Kapelli? Laut den Angaben der Pressestelle werden 1,7 Hektar rund um das kleine Gotteshaus aus der Kernzone herausgenommen. Bärbel Unger und Klaus Wagler können also wiederkommen.
Man muss sich schon sehr wundern, wenn erst die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wird und erst anschliessend werden die Stellungnahmen an die Einsender verschickt. Es wurden von der Regierung wohl erst nur sehr wenige Einsprüche beantwortet. Wie auf die Unterschriftenliste mit über 400 Unterschriften reagiert wird, das weiss auch noch niemand! In einer anderen Pressemitteilung lobt sich die Regierung sogar selbst, dass sie das komplizierte Verfahren in nur 3 Monaten durch geboxt haben, Ob man da überhaupt Zeit hat auf die Einsprüche der Bevölkerung einzugehen? Oder gibt es in Bayern wieder eine Art Ermächtigungsgesetz und Landräte oder Umweltminister können sich ihre Verordnungen selbst machen?
Hier im oberen Sinngrund werden sowohl ein Großteil der Kern- als auch der Pflegezonen vorgehalten, um das Gebiet beinahe zu verdoppeln und damit die Kurbäder auch mit dem Titel Biosphärenreservat werben können.Ich finde wo Rhön drauf steht sollte auch Rhön drin sein!
Auf der anderen Seite verzichtet man auf den sehr gefragten Rohstoff HOLZ und all die Einnahmen die man aus der Holzernte hat. Es leben oder muss man schon sagen: Es lebten viele Familien vom nachwachsenden Holz. Wahrscheinlich verlieren mehr Personen ihre Arbeit durch die Kernzonen, als das Biosphärenreservat dann Arbeitsplätze schaffen wird.
Aber die Herren Landräte geben ja nicht ihr eigenes Geld aus sondern nur Steuergelder! Und davon gibt es wohl ausreichend, dass man auf den Wertstoff Holz so verzichten kann!
Die Aussage von Dieter Feller kann so auch nicht stehen bleiben, denn der Gemeinderat von Wildflecken ist mit den kleinen Änderungen in der Verordnung bestimmt nicht zufrieden. Man sollte die nächste Sitzung abwarten, ob die Gemeinde Wildflecken nicht doch noch Klage gegen die Verordung einlegt! Ob mit oder ohne den 1. Bürgermeister Schrenk!
Hans-Karl Heil Gemeinderat in Wildflecken
rhoener
Die meisten Rhöner sehen die Existenz des Biosphärenreservates wohl als positiv für die Region an, und das soll auch so bleiben, obwohl das Prädikat Biosphärenreservat laut Umfragen unter Urlaubern so gut wie keinen Einfluss auf die Entscheidung für das Reiseziel hat. In erster Linie zählen hier die Attraktivität sowie die natürlichen und kulturellen Potentiale einer Region. Die touristischen Angebote des Biosphärenreservates steigern die Attraktivität der Rhön für Gäste und Einheimische jedoch enorm. Ob nun eine Ausstellung, eine Führung, ein Seminar oder eine Veranstaltung für Schulklassen, keiner möchte diese Möglichkeiten in Zukunft missen.
Zu strenge Regeln für die Kernzonen tragen allerdings nichts zur Steigerung der Attraktivität bei und führen bei der einheimischen Bevölkerung eher zu einer ablehnenden Haltung. Hier stellt sich nun die Frage: Müssen diese Regeln ohne wenn und aber angenommen werden, um das Prädikat Biosphärenreservat zu sichern, oder gibt es einen Verhandlungsspielraum?
Laut Wikipedia gibt es zahlreiche regionale Ausnahmen von den strengen Regeln zur wirtschaftlichen Nutzung der Kernzonen. Wie z. B. für traditionelle Nutzungsformen wie Schaftrieb, Jagd und Fischerei. Auch Forstwirtschaft ist möglich, wenn es sich um eine Gefahr wie z. B. Schädlingsbefall handelt, der auf angrenzende Gebiete übergreifen könnte. Zu den Ausnahmen im Bereich des Tourismus in den Kernzonen heißt es wörtlich: „Eine naturorientierte touristische Nutzung oder sanfte Freizeitnutzung von Kernzonen ist, so sie mit den Schutzzielen vereinbar ist, zulässig.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Biosphärenreservat
Wichtig wäre es auch die Bevölkerung z. B. durch Infoveranstaltungen, über die in der Verordnung zu den Kernzonen genannten Verbote und deren Ausnahmen, besser aufzuklären.
Man muss sich schon sehr wundern, wenn erst die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wird und erst anschliessend werden die Stellungnahmen an die Einsender verschickt. Es wurden von der Regierung wohl erst nur sehr wenige Einsprüche beantwortet. Wie auf die Unterschriftenliste mit über 400 Unterschriften reagiert wird, das weiss auch noch niemand!
In einer anderen Pressemitteilung lobt sich die Regierung sogar selbst, dass sie das komplizierte Verfahren in nur 3 Monaten durch geboxt haben, Ob man da überhaupt Zeit hat auf die Einsprüche der Bevölkerung einzugehen? Oder gibt es in Bayern wieder eine Art Ermächtigungsgesetz und Landräte oder Umweltminister können sich ihre Verordnungen selbst machen?
Hier im oberen Sinngrund werden sowohl ein Großteil der Kern- als auch der Pflegezonen vorgehalten, um das Gebiet beinahe zu verdoppeln und damit die Kurbäder auch mit dem Titel Biosphärenreservat werben können.Ich finde wo Rhön drauf steht sollte auch Rhön drin sein!
Auf der anderen Seite verzichtet man auf den sehr gefragten Rohstoff HOLZ und all die Einnahmen die man aus der Holzernte hat. Es leben oder muss man schon sagen: Es lebten viele Familien vom nachwachsenden Holz. Wahrscheinlich verlieren mehr Personen ihre Arbeit durch die Kernzonen, als das Biosphärenreservat dann Arbeitsplätze schaffen wird.
Aber die Herren Landräte geben ja nicht ihr eigenes Geld aus sondern nur Steuergelder! Und davon gibt es wohl ausreichend, dass man auf den Wertstoff Holz so verzichten kann!
Die Aussage von Dieter Feller kann so auch nicht stehen bleiben, denn der Gemeinderat von Wildflecken ist mit den kleinen Änderungen in der Verordnung bestimmt nicht zufrieden. Man sollte die nächste Sitzung abwarten, ob die Gemeinde Wildflecken nicht doch noch Klage gegen die Verordung einlegt!
Ob mit oder ohne den 1. Bürgermeister Schrenk!
Hans-Karl Heil
Gemeinderat in Wildflecken
Die meisten Rhöner sehen die Existenz des Biosphärenreservates wohl als positiv für die Region an, und das soll auch so bleiben, obwohl das Prädikat Biosphärenreservat laut Umfragen unter Urlaubern so gut wie keinen Einfluss auf die Entscheidung für das Reiseziel hat. In erster Linie zählen hier die Attraktivität sowie die natürlichen und kulturellen Potentiale einer Region.
Die touristischen Angebote des Biosphärenreservates steigern die Attraktivität der Rhön für Gäste und Einheimische jedoch enorm. Ob nun eine Ausstellung, eine Führung, ein Seminar oder eine Veranstaltung für Schulklassen, keiner möchte diese Möglichkeiten in Zukunft missen.
Zu strenge Regeln für die Kernzonen tragen allerdings nichts zur Steigerung der Attraktivität bei und führen bei der einheimischen Bevölkerung eher zu einer ablehnenden Haltung.
Hier stellt sich nun die Frage: Müssen diese Regeln ohne wenn und aber angenommen werden, um das Prädikat Biosphärenreservat zu sichern, oder gibt es einen Verhandlungsspielraum?
Laut Wikipedia gibt es zahlreiche regionale Ausnahmen von den strengen Regeln zur wirtschaftlichen Nutzung der Kernzonen. Wie z. B. für traditionelle Nutzungsformen wie Schaftrieb, Jagd und Fischerei. Auch Forstwirtschaft ist möglich, wenn es sich um eine Gefahr wie z. B. Schädlingsbefall handelt, der auf angrenzende Gebiete übergreifen könnte.
Zu den Ausnahmen im Bereich des Tourismus in den Kernzonen heißt es wörtlich: „Eine naturorientierte touristische Nutzung oder sanfte Freizeitnutzung von Kernzonen ist, so sie mit den Schutzzielen vereinbar ist, zulässig.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Biosphärenreservat
Wichtig wäre es auch die Bevölkerung z. B. durch Infoveranstaltungen, über die in der Verordnung zu den Kernzonen genannten Verbote und deren Ausnahmen, besser aufzuklären.