Vorerst kein Tempo 30 am Kindergarten. Das Landratsamt soll entscheiden.
Vorerst wird es kein Tempolimit am Wurmerich vor dem Kindergarten geben. Bürgermeister Harald Hofmann (CSU) informierte den Gemeinderat am Dienstag, er habe den Ratsbeschluss vom November bis auf Weiteres ausgesetzt. Dagegen protestierte vor allem Antragsteller Christian Höfler (Bürgerblock) entschieden und warf dem Bürgermeister parteitaktisches Verhalten vor.
Auf seiner Sitzung am 10. November hatte der Gemeinderat auf Antrag der drei Mitglieder des Nüdlinger Bürgerblocks mehrheitlich beschlossen, die Straße Wurmerich von der Einmündung in die Münnerstädter Straße (B 287) bis hinauf zum Schützenhaus auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer zu beschränken. Einig waren sich damals alle Räte, vor allem den Bereich um den Kindergarten in Höhe der Kapellenstraße zu sichern. Als einige Ratsmitglieder damals aber die Tempo-30-Zone auf die gesamte Straßenlänge bis zum Schützenhaus ausdehnen wollten, bröckelte die ursprüngliche Einvernehmlichkeit, reichte jedoch noch zum Mehrheitsbeschluss.
Offiziell gemessen
Am Dienstag teilte nun Bürgermeister Harald Hofmann dem Gemeinderat mit, der Beschluss werde bis auf Weiteres ausgesetzt. Als Rechtsgrundlage für diese Maßnahme sieht der Bürgermeister die inzwischen am Kindergarten in beiden Richtungen erfolgte Geschwindigkeitsmessung am Wurmerich. Das Ergebnis von durchschnittlich 22 und 26 Stundenkilometern war der Polizei zur Stellungnahme vorgelegt worden. Diese hatte dem Rathaus am 18. Februar mitgeteilt, dass aufgrund der niedrigen Messergebnisse eine offizielle "Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nicht angezeigt ist".
Gemäß Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung, so informierte Hofmann die Ratsmitglieder, dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung für Leib und Leben erheblich übersteigt. Die Messergebnisse vermittelten jedoch eine andere Sachlage.
Da der im November gefasste Ratsbeschluss nun im eindeutigen Widerspruch zur Gesetzeslage steht, so die Auffassung des Bürgermeisters, will er diesen Sachverhalt dem Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Stellungnahme vorlegen. Er wolle nichts verhindern, betonte Hofmann, sondern nur die Rechtslage klären. "Wenn dem Ratsbeschluss nichts entgegen steht, führen wir ihn auch aus." Hofmann rechnet mit einer Klärung binnen vier Wochen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung.
Rechtswidrig?
"Wir verstoßen gegen kein Gesetz. Warum stellt sich die Verwaltung dagegen?", beschwerte sich Ratsmitglied Christian Höfler (Bürgerblock) und warf Bürgermeister Harald Hofmann (CSU) parteitaktisches Verhalten vor. "Wenn der Antrag von der CSU gekommen wäre, stünden die Schilder schon." Gerade am Kindergarten sollte doch die Gemeinde ein deutliches Zeichen setzen, mahnte Höfler und verwies auf entsprechende Medienberichte.
Zweifel am Verhalten des Bürgermeisters äußerte auch Volker Schäfer (SPD): "Wir hätten dies in jedem Fall durchziehen können." An anderer Stelle habe sich die Gemeinde auch über die Empfehlung der Polizei hinweggesetzt.
Verschieben, nicht verhindern
Der Bürgermeister ließ sich allerdings durch solche Gegenargumente nicht beirren: "Ich habe gesetzliche Vorgaben zu erfüllen." Die Grundsatzfrage sei doch, ob der Gemeinderat überhaupt befugt ist, ein solches Tempolimit im deutlichen Widerspruch zur Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. Hofmann: "Ich bitte um Akzeptanz." Nach längerer Diskussion gab sich dann der Gemeinderat doch mit der Aussage Hofmanns zufrieden, dass seitens der Verwaltung nichts verhindert werde, es handle sich lediglich um eine Verschiebung von vier Wochen. Das weitere Vorgehen werde von der Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde abhängig gemacht.