Mit der Genehmigung der Änderungen des Bebauungsplans machte der Gemeinderat den Weg frei für eine mögliche Erweiterung.
Die erste Änderung des Bebauungsplans Brennofen in Wollbach wurde in der Burkardrother Gemeinderatssitzung mit einer Gegenstimme gebilligt. Bachelor Engineering Bauingenieurswesen Malte Feltel vom beauftragten Büro Stubenrauch aus Königsberg stellte dem Gremium die vorgenommenen Änderungen detailliert vor.
Eine Ausschreibung vor Satzungsbeschluss, wie Marktgemeinderätin Sylvia Metz wünschte, sei nicht sinnvoll, sagten sowohl Bürgermeister Waldemar Bug als auch Feltel. Man sollte abwarten, ob von Seiten der beteiligten Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eventuell Einwände vorgebracht werden. Die Ausschreibung, so Feltel, könne dann in zirka fünf Wochen erfolgen.
Wie bereits berichtet, werden im Baugebiet Brennofen 25 neue Bauplätze mit einer Größe zwischen 600 und etwa 1000 Quadratmetern hergestellt. Die Festsetzungen lehnen sich weitgehend an die jüngst beschlossenen Regularien der Bebauungspläne Ober Dick in Stangenroth beziehungsweise Bocksäcker in Premich an.
Lage und Verkehrsführung seien nicht verändert worden, erläuterte Feltel. Eingebracht wurde ein Fußweg, der von der Gemeinde zur Pflege des das Baugebiet umschließenden Grüngürtels befahren werden kann. Weiter wurde die Voraussetzung für die Anbindung an eine mögliche Erweiterung des Baugebiets geschaffen.
Unter anderem müssen drei - bei zwei Wohneinheiten vier - Stellplätze pro Grundstück geschaffen werden. "Das gibt es nirgends", sagte Gemeinderat Frank Voll. Er hielt zwei Stellplätze für ausreichend. Die Autos müssen aber von der verkehrsberuhigten Straße weggebracht werden, deren Breite inklusive Rinne und Mehrzweckstreifen sieben Meter beträgt. Würde diese zugeparkt, hätten Winterdienst, Müllabfuhr, Feuerwehr etc. Probleme, gab Gemeinderat Mario Urschlechter zu bedenken.
Zwingend vorgeschrieben ist im Baugebiet ebenso eine private Regenrückhaltung. Die Bemessungsgrundlage ist 0,24 Kubikmeter pro zehn Quadratmeter Fläche, mindestens aber muss die Größe fünf Kubikmeter betragen, hieß es.
Weiter machte Feltel darauf aufmerksam, dass die landwirtschaftliche Nutzung des umliegenden Gebietes weiter möglich ist.