Bad Kissingen: Stadt weist auf "Vergnügungsbeschränkung" an Heiligabend hin - das steckt dahinter
Autor: Erik Jasper
Bad Kissingen, Mittwoch, 14. Dezember 2022
Die Stadt Bad Kissingen weist auf eine sogenannte "Vergnügungsbeschränkung" hin, die an Heiligabend gilt. inFranken.de erklärt, was es damit auf sich hat.
Wie die Stadt Bad Kissingen am Mittwoch (14. Dezember 2022) in einer Pressemitteilung bekannt gab, gilt an Heiligabend (24. Dezember 2022) eine entsprechende "Vergnügungsbeschränkung". Aus diesem Grund seien an diesem Tag "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen" in der Zeit von 14 bis 24 Uhr nur dann erlaubt, wenn "der diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist".
Die Bezeichnung "Vergnügungsbeschränkung" mag zwar kurios klingen, jedoch setzt die Stadt Bad Kissingen damit lediglich die staatlichen Vorgaben um. Gemäß Artikel 3 des "Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage" der Bayerischen Rechtssammlung herrscht an bestimmten Tagen im Jahr ein dementsprechendes Verbot. Davon ausgenommen sind an Heiligabend lediglich Sportveranstaltungen.
Auch interessant: Gibt es in Bad Kissingen ein Böllerverbot zu Silvester? Das sagt die Stadt