Zwei Jahre gelten die Bewohnerparkausweise in Bad Kissingen - dann ist es Zeit, sie erneuern zu lassen. Im Prinzregentenviertel ist das Ende Januar der Fall.
Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Berechtigungsausweise für Bewohner der Bewohnerparkregelung im Prinzregentenviertel mit Ablauf des 31. Januar 2025 ihre Gültigkeit verlieren.
Wie die Stadt Bad Kissingen mitteilt, erfolgt die Ausgabe der neuen Bewohnerparkausweise ab Montag, 20. Januar 2025 im Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen, Rathausplatz 1, Zimmer 2 (ohne Terminvereinbarung) zu folgenden Öffnungszeiten:
- Montag: 8 Uhr – 16 Uhr
- Dienstag und Mittwoch: 8 Uhr – 12 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr – 18 Uhr
- Freitag: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Bei der Antragstellung sind zum Nachweis der Berechtigung die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein), der Personalausweis bzw. die Meldebescheinigung und der abgelaufene Parkausweis mitzubringen.
Der Parkausweis hat zwei Jahre Gültigkeit. Die Gebühr beträgt 60 Euro.