Das Gesetz ist auf der Seite des Funkamateurs
Autor: Ulrike Müller
Roßbach, Mittwoch, 05. August 2015
Es ist ja durchaus ehrenwert, dass die Funk- und Antennengegner von sich aus Stellung beziehen und Kompromissbereitschaft signalisieren. Allein, ihr Vorschlag entbehrt jeglicher Grundlage.
Der Amateurfunk ist gesetzlich geregelt: Wer eine Lizenz hat, darf funken. Auch aus Wohngebieten. Wenn die Gegner also anbieten, ihre Plakate abzunehmen, wenn der Funkamateur seine Technik ins Auto packt und zum Funken in die Rhön fährt, dann fordern sie nichts anderes von ihm, als dass er das Recht auf die freie Ausübung seines Hobbys aufgibt. Ein Recht, das ihm per Gesetz zusteht. Warum sollte er das tun?
Ein Beispiel: Wer einen Führerschein macht, erlangt das Recht, am Straßenverkehr teilzunehmen. Er mag damit seine Mitmenschen gefährden, Fahren darf er trotzdem.
Und niemand kommt auf den Gedanken, dem Nachbarn das Autofahren verbieten zu wollen aus Angst, das eigene Kind könnte unter die Räder kommen. Genau das aber passiert in Roßbach.
Die Todesfälle im Umfeld der Funkanlage sind tragisch. Und wer direkt davon betroffen ist, der wird durch Zahlen und Beteuerungen nie und nimmer getröstet. Aber Menschen sterben. Sie sterben auch an Krebs. Die individuelle Überzeugung, die Todesfälle könnten etwas mit der Strahlung zu tun haben, darf nicht darin enden, dass ein einzelnes Paar öffentlich an den Pranger gestellt wird.
Dass die Community der Hobby-Funker sich zum Teil massiv im Ton vergreift, muss auch gesagt werden. Für die Schlichtung des Konflikts ist das nicht gerade förderlich.