Altersteilzeit: Stadt Bad Kissingen zahlt Abfindungen

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35 Jahre lang arbeitete Elmar Krug bei der Stadt, der Umgang mit seiner Altersteilzeit ist für ihn mehr als enttäuschend. Foto: Ralf Ruppert
35 Jahre lang arbeitete Elmar Krug bei der Stadt, der Umgang mit seiner Altersteilzeit ist für ihn mehr als enttäuschend. Foto: Ralf Ruppert

Der Stadtrat hat im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Sitzung beschlossen, den Beschäftigten in Altersteilzeit, die von der Rente mit 63 betroffen sind, Ausgleichszahlungen anzubieten.

"Der Weg ist jetzt frei für eine gütliche Einigung", hieß es gestern in einer Pressemitteilung, zu der keine Nachfragen möglich waren - "mit Verweis auf laufende Verfahren bei Gericht".

Vertrag endet bei Rentenanspruch

Die Stadt stellte klar, dass es keine unveränderte Fortführung der Altersteilzeitverträge gibt.
Es bleibe also bei der Regelung, "dass die Altersteilzeitverträge mit Eintritt der Voraussetzungen der Rente mit 63 - ohne Kündigung, sondern kraft Gesetzes - enden". Die Abfindungen orientierten sich an der Höhe der "individuellen nachgewiesenen Mindereinnahmen." Grundlage seien die Berechnungen der Sozialversicherungsträger. Voraussetzung sei "der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, welche die abschließende Bereinigung des Themas zum Gegenstand hat," und "die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht". Sprich: Die Betroffenen müssen auf Rechtsschritte verzichten und das Ganze muss einer Überprüfung stand halten.
"Die Kollegen sind mehr oder weniger dazu gezwungen", geht Personalratsvorsitzender Alexander Deml davon aus, dass die meisten das Angebot annehmen werden. Genaue Zahlen oder Berechnungsmethoden kenne er nicht. Vermutlich werde die Differenz zwischen dem reduzierten Lohn und der Rente bis zum 65. Lebensjahr (angeblich bis zu 500 Euro im Monat) voll ersetzt. Wie jedoch die Verluste bei der Rente selbst (bis zu 75 Euro monatlich) ausgeglichen werden, blieb gestern unklar.
"Es hätte nie soweit kommen dürfen", erklärte Alexander Deml. Natürlich hätten der Gesetzgeber und die Tarifparteien Fehler gemacht, aber die Stadt hätte die Regelung nicht übernehmen müssen: "Der Paragraf war ja nur für den Fall vorgesehen, dass jemand vorzeitig in Rente gehen muss."