Mutmaßlicher Aschaffenburg-Täter trat Freiheitsstrafe nie an - etliche Anzeigen in Franken
Autor: Ellen Schneider
Aschaffenburg, Freitag, 31. Januar 2025
Bereits vor dem Messerangriff am 22. Januar 2025 war der mutmaßliche Täter polizeibekannt. Eigentlich hätte der 28-Jährige zum Zeitpunkt der Tat sogar im Gefängnis sitzen sollen. inFranken.de bekam Einblick in die Akten.
Es war eine Nachricht, die Entsetzen und Trauer im ganzen Land auslöste: Am 22. Januar 2025 wurden der zweijährige Yannis und der 41-jährige Kai-Uwe D. bei einem Messerangriff im Aschaffenburger Park Schöntal getötet. Drei weitere Personen wurden verletzt, darunter auch ein zweijähriges Mädchen. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll der Täter eine Kindergartengruppe verfolgt und anschließend einzelne Kinder mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Der Passant Kai-Uwe D. ging dazwischen.
Der Tatverdächtige: Ein 28-jähriger Mann aus Afghanistan, der sich mittlerweile in psychiatrischer Behandlung befindet. Er konnte kurz nach der Tat gefasst werden. Doch wie konnte es zu dem Messerangriff kommen? Schließlich war der mutmaßliche Täter bereits polizeibekannt und hat zahlreiche Vorstrafen zu verzeichnen. Auf Anfrage von inFranken.de gewährten die Staatsanwaltschaften Aschaffenburg, Schweinfurt und Frankfurt am Main der Redaktion Einblicke in die Akten.
Weil er die Geldstrafe nicht bezahlte: Der mutmaßliche Täter von Aschaffenburg hätte eigentlich im Gefängnis sitzen müssen
Nach aktuellem Stand befand sich der 28-Jährige seit Ende 2022 in Deutschland. Eingereist war er über Bulgarien. Bis zur Tat lebte der mutmaßliche Täter in einer Asylunterkunft in Alzenau im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg. Dabei hätte er zum Tatzeitpunkt eigentlich im Gefängnis sitzen müssen, wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt mitteilt.
Der Grund: Im März 2023 verletzte der 28-Jährige einen anderen Bewohner der Anker-Einrichtung in Niederwerrn und wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 800 Euro verurteilt. Da er diese nicht bezahlte, verhängte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben am 2. Dezember 2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen, zu leisten ab dem 23. Dezember 2024. Allerdings trat er diese nie an. Die Staatsanwaltschaft betont jedoch: "Eine Freiheitsentziehung ist nicht der Zweck einer Geldstrafe, da das Tatgericht ursprünglich eine Geldstrafe für tat- und schuldangemessen erachtete. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann durch Zahlung der Geldstrafe auch jederzeit abgewendet werden."
Konsequenzen hatte das für den Mann zunächst nicht, da er parallel wegen versuchten Betrugs aufgrund eines nicht auf ihn ausgestellten Fahrausweises in einem Zug zu insgesamt 150 Euro verurteilt worden sei. Liegen mehrere rechtskräftige Urteile vor, führt das zu einer Gesamtstrafe, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Die Entscheidung darüber, wie diese Gesamtstrafe im Fall des 28-Jährigen aussehen soll, habe das zuständige Amtsgericht Schweinfurt "unter anderem wegen zwingend erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen" jedoch bisher noch nicht treffen können. Darum blieb der Mann weiterhin auf freiem Fuß.
2023: Der 28-Jährige wird im Ankerzentrum in Niederwerrn im Landkreis Schweinfurt mehrmals gewalttätig
Schon 2023 hätte der Afghane nach Informationen der dpa nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Denn nach dem sogenannten Dublin-Verfahren werden Asylverfahren in der Regel dort bearbeitet, wo die geflüchtete Person zum ersten Mal EU-Boden betritt. Bulgarien habe der Aufnahme des 28-Jährigen auch zugestimmt - allerdings wurden die Fristen von den zuständigen Behörden versäumt. Das lag wohl an der Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den bayerischen Ausländerbehörden. Beide machen sich nun gegenseitig für den Fehler verantwortlich.
Im Dezember 2024 kündigte der 28-Jährige laut dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann jedoch an, freiwillig ausreisen und nach Afghanistan zurückkehren zu wollen. Dafür benötigte er jedoch gültige Papiere, die er nach Angaben von Herrmann bis dato vom Generalkonsulat seines Heimatlandes nicht bekam. Zwischenzeitlich beging der Mann zahlreiche Straftaten: