Feuchtwangen
Vermisstensuche

Suchaktion im Kreis Ansbach: 16-Jähriger setzt im Wahn Notruf ab - 150 Einsatzkräfte suchen "Unfallstelle"

Im Kreis Ansbach ist ein 16-Jähriger nach einem Streit bei einer Halloween-Party weggerannt. Wenig später setzt er einen Notruf ab: Er hätte einen Autounfall gehabt, wisse jedoch nicht wo er sei. Rund 150 Einsatzkräfte machten sich auf die Suche.

In Feuchtwangen kam es in der Halloween-Nacht zu einer großen Suchaktion nach einem vermissten Jugendlichen. Wie die Polizei mitteilte, hatte der 16-Jährige eine Party in einer Discothek in einem Schnelldorfer Ortsteil besucht. Nach einem Streit verließ er gemeinsam mit einer Freundin gegen 01.15 Uhr den Club - und rannte plötzlich davon.

Etwa eine halbe Stunde später setzte der 16-Jährige einen Notruf ab. Er gab dabei an, einen Autounfall gehabt zu haben. Der Wagen sei in ein Gewässer gefahren und es seien noch weitere Personen im Auto. Zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort konnte er jedoch keine Angaben machen und wirkte sichtlich verwirrt.

Vermisstensuche im Kreis Ansbach: Jugendlicher stark unterkühlt auf Wiese gefunden

Über eine Ortung seines Handys konnte sein Standortbereich eingegrenzt werden. In diesem Gebiet machten sich etwa 150 Einsatzkräfte der Feuerwehr, des BRK, der Wasserwacht, ein Polizeihubschrauber und freiwillige Privatpersonen auf die Suche nach dem Jungen.

Rund eine Stunde nach dem Notruf konnte der leicht bekleidete 16-Jährige auf einer Wiese nahe des Feuchtwangener Ortsteils Reichenbach gefunden werden. Er war durchnässt und stark unterkühlt - nach Einschätzung der Polizei wurde er jedoch noch rechtzeitig gefunden, "bevor gravierende gesundheitliche bzw. lebensbedrohliche Umstände zu verzeichnen gewesen wären". Der Rettungsdienst kümmerte sich um den Jugendlichen.

Die Mitteilung über den angeblichen Autounfall war offenbar eine Wahnvorstellung des 16-Jährigen. Als Grund für seinen verwirrten und desorientierten Zustand wird eine unglückselige Kombination von Alkohol und Schmerzmitteln vermutet. Für die Kosten der großangelegten Suchaktion wird der Jugendliche wohl nicht zur Verantwortung gezogen, da er die Maßnahme nicht mutwillig veranlasst habe.

Vorschaubild: © Jonas Walzberg/dpa (Symbolbild)