Kurz nach Mitternacht kam es am Freitag zu einer "etwas anderen Verkehrskontrolle", wie die Polizei mitteilt. In einem Bestattungswagen wurde ein kurioser Inhalt gefunden.
Die Polizei ist bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis Ansbach auf einen "Bestattungswagen mit ungewöhnlichem Inhalt" gestoßen. Wie die Polizei berichtet, kontrollierte eine Streife am Freitag (1. April 2022) um kurz nach Mitternacht einen 54 Jahre alten Autofahrer auf der B13 bei Merkendorf.
Die Polizei spricht von einer "etwas anderen Verkehrskontrolle". Der Wagen des 54-Jährigen war als Sonder-Kfz-Bestattungswagen zugelassen. "Der Fahrer gab zunächst auch an, damit ausschließlich Leichentransporte durchzuführen", heißt es im Bericht der Polizei.
"Ungewöhnlicher Inhalt" statt Sarg im Ladebereich des Leichenwagens
Da der Fahrer jedoch keinerlei Bescheinigungen vorzeigen konnte und sich gegenüber den Beamten "verbal aggressiv und unkooperativ" zeigte, hatten die Beamten ihre Zweifel an der Aussage des Mannes.
"Als der Mann aufgefordert wurde, den Ladebereich zu öffnen, versperrte er sich zunächst im Innenbereich und schlug mit den Fäusten gegen das Interieur seines Fahrzeuges", berichtet die Polizei. Die Beamten konnten die Situation anschließend kommunikativ lösen, sodass der 54-Jährige doch noch freiwillig den Ladebereich öffnete.
Jedoch war dort kein Sarg vorhanden. "Stattdessen befanden sich dort eine Matratze, Werkzeug und ein Fahrrad", teilt die Polizei weiter mit. Da somit die Zweckbestimmung des Fahrzeugs nicht gegeben war, werden nun Ermittlungen gegen den Mann eingeleitet.
Vorschaubild: © Mario Beauregard/Adobe Stock (Symbolbild)
Sagt mal, haben die nichts anderes zu tun als die Leute zu schikanieren? Sollen sich gefälligst um wirkliche Straftäter kümmern anstatt sich mit so einem Firlefanz zu beschäftigen was uns allen nur sinnlos Geld kostet. Kein Wunder dass diese Methoden immer unbeliebter werden.
So langsam wirds lächerlich. Naja Streife halt. irgendwo müssen die Punkte ja gesammelt werden. Notfalls auch wenn man Leichenwagen beschnüffelt. Zu bemitleiden sind sie ja schon
April April
Das kommt darauf an, wie das Fahrzeug zugelassen ist.
Wenn es als Bestattungsfahrzeug zugelassen ist, dann genießt es vermutlich steuerliche Vorteile, aber die Nutzung ist dann eben eingeschränkt bzw. zweckgebunden.
Und mit welchem Inhalt soll man dann zb vom Friedhof zurückfahren zur Zentrale des Unternehmens ? Zum tanken oder zur Wäsche / Werkstatt soll man also auch einen Sarg mitführen? Wie absurd ist das den?
Zudem ist es nicht die Aufgabe der Polizei den Inhalt des Fzg zu kontrollieren.
Ich hoffe, Sie erkennen selbst, daß Ihr erster Absatz sehr konstruiert ist.
Wenn das Fahrzeug ein "Bestatter" ist, dann darf der damit natürlich auch ohne Sarg zum Tanken, aber eben nicht als Gaudi- oder Alltagsfahrzeug verwendet werden.
Ich denke sogar, daß die Polizei das kontrollieren darf, schließlich zieht der Mißbrauch eines solchen Fahrzeugs sowas wie "Steuerhinterziehung" mit sich.