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Geflügelpest im Kreis Ansbach: Landratsamt hebt Maßnahmen für betroffenen Betrieb auf
Autor: Alexander Milesevic, Stefan Lutter, Strahinja Bućan
Lehrberg, Dienstag, 28. Januar 2025
Im Dezember war in einem Viehzuchtbetrieb im Kreis Ansbach die Geflügelpest nachgewiesen worden - mehrere Tausend Tiere mussten getötet werden. Nun scheint der Ausbruch überwunden zu sein.
Tote Tiere auf in einem mittelfränkischen Betrieb im Landkreis Ansbach haben die Behörden alarmiert, da die Tiere an der Geflügelpest gestorben sind. Der Landkreis und das zuständige Veterinäramt ziehen Konsequenzen.
Wie die das Ansbacher Landratsamt am Freitag, 27. Dezember 2024, mitteilt, ist der Geflügelpest-Fall jetzt auch von offizieller Seite amtlich bestätigt worden: "Im Landkreis Ansbach ist in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Marktgemeinde Lehrberg ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden", heißt es in einer Mitteilung von Freitagnachmittag.
Update vom 28.01.2024, 10.40 Uhr: Vogelgrippe-Fall im Landkreis Ansbach - Landratsamt gibt vorsichtig Entwarnung
Der Geflügelpestausbruch in einem Bestand von Mastputen bei Lehrberg im Kreis Absbach ist überwunden. Nach umfangreichen Umgebungsuntersuchungen und Monitoringmaßnahmen konnten keine weiteren Ausbrüche festgestellt werden. Das teilte das Landratsamt am Dienstag (28. Januar 2025) mit. Ab Mittwoch wird deshalb die Allgemeinverfügung für die 10-Kilometer-Restriktionszone rund um den betroffenen Betrieb aufgehoben. Das bedeutet, dass Hühner in diesen Gebieten wieder ins Freie dürfen.
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In einem Geflügelbetrieb nahe der Marktgemeinde Lehrberg wurde ein amtlich bestätigter Fall der Geflügelpest (HPAI), auch als Vogelgrippe bekannt, entdeckt. Am 26. Dezember 2024 mussten etwa 17.000 Mastputen gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt werden. Um eine Weiterverbreitung der Geflügelpest zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte galten in diesen Gebieten umfassende "Verbringungsverbote" und eine generelle Aufstallpflicht. Diese Maßnahmen waren für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion des Ausbruchsbetriebes erforderlich und werden nun enden.
Das Landratsamt Ansbach warnt jedoch, dass die Gefahr der Geflügelpest noch nicht vorüber ist. In einigen norddeutschen Bundesländern werden regelmäßig neue Infektionen bei Wildgeflügel, wie etwa Wildgänsen oder Höckerschwänen, festgestellt. Mit den kalten und feuchten Winterbedingungen könnten sich diese Vogelarten auch ins Binnenland bewegen. Daher empfiehlt das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach allen Geflügelhaltern, verstärkt auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Dazu gehört unter anderem, Futter so anzubieten, dass Wildvögel keinen Zugang haben, und kein Oberflächenwasser zur Trinkwasserversorgung zu nutzen.
Update vom 27.12.2024, 14.42 Uhr: Vogelgrippe-Fall im Landkreis Ansbach amtlich bestätigt - 17.000 Puten getötet
Wie angekündigt, sind von den Behörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden. Demnach seien am Donnerstag, 26. Dezember 2024 alle rund 17.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und "fachgerecht unschädlich entsorgt" worden.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest bzw. Vogelgrippe auf weitere Bestände zu verhindern, seien um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt worden. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.
In der Schutzzone gelten darüber hinaus strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, führt das Amt weiter aus. "In beiden Zonen gilt Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes." Da die Desinfektion der Ställe aktuell noch nicht ganz abgeschlossen sei, könne der Endpunkt der Aufstallpflicht in den beiden Restriktionszonen aktuell nur grob abgeschätzt werden, so das Landratsamt, das derzeit "Anfang Februar 2025" als mögliche Aufstallpflicht-Ende nennt.
Schutzzonen in 19 Ortsteilen - Diese Gemeinden sind betroffen
Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden: Ansbach (Strüth), Flachslanden (Birkenfels), Lehrberg (Hauptort östlich der fränkischen Rezat, Ballstadt, Brünst, Buhlsbach, Dauersmühle, Fritzmühle, Gödersklingen, Kühndorf, Pulvermühle, Röshof, Schmalach, Seemühle, Walkmühle, Wüstendorf, Ziegelhütte) und Weihenzell (Alexandermühle, Schönbronn).
Die noch weitaus größere Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:
Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung - Warnung an die Bevölkerung
Das Landratsamt Ansbach werde für die im Landkreis liegenden Orte eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen, kündigt das Amt an. Eine eigene Allgemeinverfügung verhängt demzufolge die Stadt Ansbach für ihr Gebiet. Alle Betriebe seien zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, wie zum Beispiel Futter wildvogelsicher aufzubewahren und Schadnager zu bekämpfen.
Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Die Behörde informiert zudem über das weitere Vorgehen: "Aufgrund der epidemiologischen Annahme, dass Wildvögel für den Ausbruch der Geflügelpest ursächlich sind, beginnt das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach nun mit Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben", heißt es. In der Schutzzone werden die gemeldeten Halter von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Puten, Gänse) von Mitarbeitern des Veterinäramtes stichprobenmäßig aufgesucht. Deren Tiere werden klinisch untersucht.
Dabei werden vor allem bei Wassergeflügel unter anderem Tupferproben aus dem Rachen genommen, die dann vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden. "Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat", erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. "Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten." Bei den Besuchen der Halter wird auch geprüft, ob weitere Biosicherheitsmaßnahmen notwendig sind oder die Art der Haltung aus tiermedizinischer Sicht verändert werden muss. Wichtige Information für die betroffenen Betriebe: Die Mitarbeiter des Veterinäramtes würde laut Amt einen Dienstausweis bei sich tragen, den sie auf Verlangen vorzeigen.
Erstmeldung vom 26.12.2024, 14.40 Uhr: Geflügelpest im Landkreis Ansbach ausgebrochen - Virus auch auf Menschen übertragbar
Wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest müssen in einem Betrieb im Kreis Ansbach rund 17.000 Mastputen getötet werden. Das teilte das Landratsamt des Kreises am Donnerstag (26. Dezember 2024) mit. Ein Tierarzt hatte am Sonntag das Veterinäramt darüber informiert worden, dass auf dem Hof vermehrt Tiere verendet seien. Daraufhin seien umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet worden.
Im Umkreis von drei Kilometern um den Betrieb im Markt Lehrberg wird eine Schutzzone errichtet, im Umkreis von zehn Kilometern soll eine Überwachungszone eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindern. Ob weitere Bestände im Kreis Ansbach von der Geflügelpest betroffen sind, war zunächst unklar. Die Untersuchungen laufen. Proben vom Montag zeigen, dass die rund sieben Wochen alten Tiere in dem Lehrberger Betrieb tatsächlich an der Geflügelpest gestorben sind.
Geflügelpest im Kreis Ansbach? Seuche kann große Konsequenzen für Betriebe haben
Der von der Seuche betroffene Betrieb wurde gesperrt, der Geflügelbestand soll tierschutzgerecht getötet werden. Laut Landratsamt ist dieser Schritt alternativlos. Die Geflügelpest ende bei Puten fast immer tödlich. Demnach würden die Tiere qualvoll an der Seuche sterben. Eine Impfung oder Behandlung gibt es bei der Krankheit nicht. "Mit der Tötung der betroffenen, erkrankten Puten wird jede Virusproduktion beendet und die ständige Ausscheidung von hohen Viruslasten verhindert", erklärte das Landratsamt. "Jedes betroffene Tier produziert milliardenfach Viruspartikel, die neue Tiere oder andere Haltungen anstecken könnten."
Die Geflügelpest wird in Deutschland nicht mehr nur von Zugvögeln eingeschleppt, in den hiesigen Populationen hat sich die Geflügelpest inzwischen verfestigt. Sie kommt vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vor und kann große wirtschaftliche Schäden verursachen, wenn sie in Betriebe eingeschleppt wird. Erst im Oktober 2024 war das Virus in einem Geflügelbetrieb im Kreis Roth ausgebrochen, auch im Kreis Ansbach ist es nicht der erste Fall.
Eine Übertragung auf des Virus auf den Menschen ist laut des Robert Koch Instituts (RKI) möglich. Gefährdet sind demnach besonders Menschen, die in engen Kontakt mit dem Geflügel kommen. So kam es zuletzt vor allem in den USA immer wieder auch zu Erkrankungen von Menschen, wo sich etwa Mitarbeiter etwa von Geflügelbetrieben infizierten. Eine anhaltende Übertragung von Mensch-zu-Mensch wurde bisher jedoch nicht beobachtet. In Deutschland ist bislang kein Fall bekannt, bei dem ein Mensch von der Geflügelpest infiziert wurde. Das Landratsamt Ansbach rät dennoch dazu, tote Vögel nicht anzufassen und solche Funde den lokalen Behörden zu melden. ami/mit dpa
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