Druckartikel: Bestätigter Vogelgrippe-Fall in Feuchtwangen: 30.000 Tiere getötet und Schutzzonen ausgewiesen

Bestätigter Vogelgrippe-Fall in Feuchtwangen: 30.000 Tiere getötet und Schutzzonen ausgewiesen


Autor: Agentur dpa, Nadine Wüste, Stefan Lutter

Feuchtwangen, Mittwoch, 12. März 2025

Wenige Tage nach dem Verdachtsfall steht nun fest: Im Landkreis Ansbach gibt es einen Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe). Ab sofort gelten Aufstallpflicht in vielen Städten und Gemeinden, die zu Schutzzonen beziehungsweise Überwachungszonen erklärt wurden.
Im Landkreis Ansbach ist in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Feuchtwangen am 9. März 2025 ein amtlich bestätigter Fall der für die Tiere tödlich verlaufenden Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt.


Im Landkreis Ansbach ist in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Feuchtwangen am 9. März 2025 ein amtlich bestätigter Fall der für die Tiere tödlich verlaufenden Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - festgestellt worden. Das teilt das Landratsamt am Mittwoch, 12. März, mit. 

Alle rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken wurden mittlerweile gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt. Zugleich wurden Schutz- und Überwachungszonen festgelegt.

Update vom 12.3.2025, 15.46 Uhr: Vogelgrippe-Verdacht bestätigt - Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Im Landkreis Ansbach wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest ergriffen: Laut Angaben des Landratsamts wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet, zusätzlich zu einer Überwachungszone, die sich über zehn Kilometer erstreckt.

Für Gebiete innerhalb dieser Zonen gelten strenge "Verbringungsverbote" für lebende Tiere, Eier und Geflügelfleischprodukte. Des Weiteren sollen in der Schutzzone besondere Hygienevorschriften für Fahrzeuge und Maschinen im Bereich der Geflügelhaltung umgesetzt werden.

Eine Aufstallpflicht besteht in beiden Bereichen mindestens 30 Tage nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen. Derzeit sei die Desinfektion der Ställe jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen, was dazu führt, dass das genaue Ende der Aufstallpflicht voraussichtlich um Mitte April 2025 liegt, so das Amt.

Geflügelpestausbruch: Diese Ortsteile gehören zur Schutz- und Überwachungszone 

Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:

  • Dürrwangen (Dürrwangen, Flinsberg, Goschenhof, Halsbach, Neuses, Rappenhof, Sulzach),
  • Feuchtwangen (Bernau, Eschlach, Hainmühle, Herrnschallbach, Koppenschallbach, Krapfenau, Lotterhof, Metzlesberg, Mögersbronn, Schöhnmühle, St. Ulrich, Volkertsweiler, Wehlmäusel, Weikersdorf, Zehdorf) und
  • Schopfloch (Köhlau).

Die Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden (aktuelle Fassung vom 12. März 2025, 16.41 Uhr):

  • Aurach (Gindelbach, Schutzmühle, Westheim, Windshofen)

  • Burk (Bruck, Burk, Meierndorf, Schleifmühle)

  • Dentlein am Forst (Dentlein, Erlmühle, Fetschendorf, Großohrenbronn, Kaierberg, Kleinohrenbronn, Leichsenhof, Obermosbach, Ölmühle, Schwaighausen, Zinselhof)

  • Dinkelsbühl (Bernhardswend, Botzenweiler, Burgstall, Dinkelsbühl, Esbach, Gaismühle, Gersbronn, Hausertshof, Hellenbach, Hohenschwärz, Holzapfelshof, Karlsholz, Ketschenweiler, Maulmacher, Mögelinschlößlein, Neustädtlein, Obermeißling, Oberradach, Oelmühle, Radwang, Rain, Reichertsmühle, Rothof, Segringen, Seidelsdorf, Sinbronn, Sittlingen, Steineweiler, Untermeißling, Unterradach, Waldeck, Walkmühle, Weidelbach)

  • Dürrwangen (Dattelhof, Halsbach, Haslach, Hirschbach, Witzmannsmühle)

  • Ehingen (Beyerberg, Hüttlingen)

  • Feuchtwangen (Aichau, Aichenzell, Archshofen, Banzenweiler, Bergnerzell, Bieberbach, Charhof, Charmühle, Dorfgütingen, Esbach, Feuchtwangen, Gehrenberg, Glashofen, Heilbronn, Heiligenkreuz, Herbstmühle, Hinterbreitenthann, Höfstetten, Jakobsmühle, Jungenhof, Kaltenbronn, Krebshof, Krobshausen, Krobshäuser Mühle, Kühnhardt am Schlegel, Larrieden, Leiperzell, Lichtenau, Löschenmühle, Mosbach, Neidlingen, Oberahorn, Oberhinterhof, Oberransbach, Oberrothmühle, Reichenbach, Rißmannschallbach, Seiderzell, Sommerau, Sperbersbach, Steinbach, Tauberschallbach, Thürnhofen, Tribur, Ueberschlagmühle, Unterahorn, Unterdallersbach, Unterhinterhof, Unterransbach, Vorderbreitenthann, Weiler am See, Wüstenweiler, Zumberg)

  • Herrieden (Angerhof, Birkach, Bittelhof, Böckau, Buschhof, Elbersroth, Gräbenwinden, Lattenbuch, Leuckersdorf, Oberschönbronn, Sickersdorf)

  • Langfurth (Ammelbruch, Dorfkemmathen, Langfurth, Matzmannsdorf, Oberkemmathen, Schlierberg, Stöckau)

  • Schopfloch (Buchhof, Deuenbach, Dickersbronn, Lehenbuch, Lehengütingen, Pulvermühle, Schopfloch, Waldhäuslein, Zwernberg)

  • Wieseth (Ammonschönbronn, Beckenmühle, Deffersdorf, Forndorf, Häuslingen, Höfstetten, Lölldorf, Mittelschönbronn, Steigmühle, Untermosbach, Wieseth, Zimmersdorf, Zirndorf)

  • Wilburgstetten (Brennhof, Knittelsbach, Villersbronn, Walkmühle)

  • Wittelshofen (Dühren, Gelshofen, Illenschwang, Obermichelbach, Untermichelbach, Wittelshofen)

Das Landratsamt Ansbach hat für die genannten Orte eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. 

Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten

Das Landratsamt gibt weiterhin bekannt, dass Betriebe angewiesen sind, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu zählt beispielsweise die sichere Aufbewahrung von Futter, sodass es für Wildvögel unzugänglich ist, sowie die Bekämpfung von Schadnagern, wie aus der Pressemitteilung des Landratsamtes vom 12. März 2025 hervorgeht.

Zusätzlich wird angesichts der Geflügelpest bei Wildvögeln die Bevölkerung aufgefordert, keine toten Wildvögel zu berühren oder zu bewegen. Funde sollten stattdessen unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei gemeldet werden.

Für aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie weiterführende Ressourcen wie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Karte der betroffenen Gebiete verweist das Landratsamt auf die Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben gestartet

Aufgrund der Vermutung, dass Wildvögel als Ursache für den Ausbruch der Geflügelpest gelten, hat das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben gestartet. Mitarbeiter des Veterinäramtes besuchen gemeldete Halter von Hausgeflügel in der Schutzzone stichprobenmäßig, um klinische Untersuchungen durchzuführen. Bei diesen Untersuchungen werden insbesondere bei Wassergeflügel Tupferproben aus dem Rachen entnommen, die zur Analyse an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschickt werden.

"Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat", erläutert Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. "Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten."

Während der Besuche wird ebenfalls geprüft, ob zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich sind oder ob Änderungen in der Haltung der Tiere aus tiermedizinischer Sicht notwendig sind. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes sind mit einem Dienstausweis ausgestattet, den sie auf Verlangen vorzeigen.

Erstmeldung vom 10.3.2025, 19.13 Uhr: Verdacht auf Geflügelpest in Feuchtwangen - Rund 30.000 Puten sollen gekeult werden

In einem Geflügelbetrieb in der Nähe der Stadt Feuchtwangen in Mittelfranken besteht laut Behörden ein dringender Verdacht auf einen Ausbruch der tödlichen Geflügelpest. Etwa 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken müssen gemäß Anordnung des Veterinäramtes gekeult werden, wie das Landratsamt Ansbach mitteilte.

Der Hoftierarzt informierte das Veterinäramt am Samstag (8. März 2025) über eine Häufung verstorbener Tiere. Dieses leitete daraufhin sofort die erforderlichen Maßnahmen ein, um die Ursache der Krankheitsfälle zu ermitteln und das mögliche Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Der dringende Verdacht auf Geflügelpest ergibt sich aus einem ersten positiven Laborbefund des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Töten von Puten unumgänglich: Virus hochgefährlich

Eine endgültige Bestätigung wird nach Abschluss der Untersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut erwartet. Der Betrieb wurde gesperrt, und es werden sogenannte Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort müssen Geflügelbestände nach Risikobewertung klinisch untersucht werden. In welchen Gemeinden und Ortsteilen genau, soll bald ermittelt und veröffentlicht werden.

Das Töten der Puten sei unumgänglich, da die Geflügelpest bei Puten nahezu immer tödlich verläuft und die Tiere an dieser Seuche qualvoll verenden würden, hieß es in der Mitteilung des Landratsamts. Zuletzt gab es im Dezember 2024 im Landkreis Ansbach einen Ausbruch in einem Betrieb in Lehrberg.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit. Das hochansteckende Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden. Infiziertes Geflügel stirbt meist an der Krankheit. In Bayern nehmen die Ausbrüche laut Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel seit vergangenem Oktober bei Wildvögeln und Geflügel zu - verteilt über fast das gesamte Bundesland. Auch Arbeiter in Geflügelbetrieben können in seltenen Fällen angesteckt werden. Doch in Europa sind laut Gesundheitsministerium solche Erkrankungen noch nicht nachgewiesen worden. Das Virus wird nicht durch Lebensmittel verbreitet.

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen