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Ansbach: Vierfache Mutter von US-Soldat überfahren - Anteilnahme "überwältigt"


Autor: Isabel Schaffner

Ansbach, Freitag, 17. Januar 2025

Ein US-Soldat hat am (12. Januar 2025) eine 33-jährige Mutter mit seinem Auto tödlich erfasst. Ein Freund der Familie bat die Öffentlichkeit daraufhin um Hilfe und zeigt sich überwältigt von der Resonanz.
Etliche Einsatzkräfte des Rettungsdienstes sowie Notärzte und Kräfte der amerikanischen Militärpolizei rückten zur B14 an.


Eine vierfache Mutter war am Sonntag (12. Januar 2025) auf einem Rad- und Fußweg an der B14 bei Ansbach unterwegs, als ein Auto von der Fahrbahn abkam und sie erfasste. Die 33-Jährige starb daraufhin im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen Wagen des US-Militärs, gefahren von einem 19-Jährigen.

Daniel Gonzalez, laut eigenen Angaben ein guter Freund der Familie, entschied sich dazu, eine Spendenkampagne aufzusetzen. "Der Ehemann und Vater steht nun alleine da, mit einem Haus und vier Kindern. Ich möchte ihm finanziell und emotional die Hilfe geben, die er nun benötigt. Bitte helft mir, das Spendenziel zu erreichen!", heißt es hier.

"Ich danke euch allen": Spendenkampagne erreicht nach Ansbacher Unfall fast 100.000 Euro

Ursprünglich waren 7500 Euro angesetzt, wie der BR berichtet. Zusammen kamen schließlich über 99.000 Euro. "Ich bin überwältigt von dem hohen Spendenaufkommen! Jede einzelne trägt dazu bei, der Familie wenigstens eine Last zu nehmen!", kommentierte Gonzalez die große Anteilnahme. "Ich danke euch allen von Herzen. Jeder einzelne Cent wird bei dem Ehemann ankommen." Eine Spenderin schreibt: "Ich wünsche alle Kraft der Welt in dieser furchtbaren Zeit! Mein herzliches Beileid für die Familie."

 In Absprache mit der Familie ist die Kampagne inzwischen beendet. Die Polizei Ansbach kümmere sich nach dem Unfall in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ansbach um die Spurensicherung und Beweisaufnahme, erklärte sie dem BR. Anders als bei anderen Fällen sei aber die Tatsache, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen US-amerikanischen Staatsbürger handele, der der Militärpolizei angehöre. Deshalb müsse das NATO-Truppenstatut beachtet werden. Die Bundesrepublik Deutschland könne bei Angehörigen der Streitkräfte eines NATO-Mitgliedstaates auf die Strafverfolgung verzichten.

Bei besonders schweren Straftaten könnten die deutschen Behörden den Verzicht aber zurücknehmen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Ansbach hierzu stehe noch aus (Stand Donnerstagabend). Die Kooperation mit der US-Armee werde relevant, sobald es um die Befragung des Beschuldigten geht. Gemäß den Bestimmungen des deutschen Strafverfahrens dürfe der 19-Jährige sich äußern oder eine Aussage verweigern. Die Ansbacher Beamten könnten zudem die Erkenntnisse aus einer Vernehmung des Fahrers durch die Strafverfolgungsbehörden der US-Armee einfordern.